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26.03.2026
15:04 Uhr

Brandmauer bröckelt: EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren außerhalb Europas

Brandmauer bröckelt: EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren außerhalb Europas

Es geschehen noch Zeichen und Wunder in Brüssel. Mit einer bemerkenswerten Mehrheit von 389 Ja-Stimmen gegen 206 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament die sogenannte Rückführungsverordnung der Kommission angenommen. Was jahrelang als undenkbar galt, als rechte Phantasie abgetan und von den üblichen Verdächtigen als menschenverachtend gebrandmarkt wurde, ist nun beschlossene Sache: Europa will endlich Ernst machen mit der Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht – und zwar auch über Ausreisezentren in Drittstaaten.

Das Ende der Willkommensillusion

Man muss sich die Zahlen auf der Zunge zergehen lassen. Die aktuelle Rückführungsquote in der EU liegt bei kläglichen 20 bis 30 Prozent. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sieben bis acht von zehn Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, bleiben schlicht und ergreifend da. Sie verschwinden in der Illegalität, belasten Sozialsysteme, verschärfen die Wohnungsnot und stellen in nicht wenigen Fällen ein Sicherheitsrisiko dar. Jahrelang hat die europäische Politik diesem Missstand tatenlos zugesehen – oder schlimmer noch: ihn durch ideologische Scheuklappen aktiv befördert.

Nun soll sich das ändern. Die Verordnung ebnet den Weg für Verhandlungen im sogenannten Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission. Die Kernelemente sind so vernünftig, dass man sich fragt, warum sie nicht längst Realität sind.

Rückführungszentren nach italienischem Vorbild

Das Herzstück der neuen Verordnung bilden die sogenannten Return Hubs – Rückführungszentren außerhalb der EU. Nach dem Vorbild des italienischen Albanien-Abkommens sollen abgelehnte Asylbewerber oder irregulär aufhältige Personen in Drittländern untergebracht und von dort in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Die EU oder einzelne Mitgliedstaaten wären ermächtigt, entsprechende Abkommen mit kooperationswilligen Drittstaaten zu schließen.

Darüber hinaus sieht die Verordnung eine deutliche Verschärfung der Abschiebehaft vor. Bis zu 24 Monate sollen künftig möglich sein – deutlich länger als bisher üblich. Die Gründe für eine Inhaftierung werden erweitert, etwa bei fehlender Kooperation des Betroffenen oder bei Sicherheitsrisiken. Für Familien und Minderjährige sollen Einzelfallprüfungen gelten.

Erweiterte Befugnisse und härtere Konsequenzen

Die Verordnung räumt den Behörden zudem erweiterte Befugnisse ein: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Gegenständen, verbesserte Datennutzung und die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen zwischen EU-Staaten. Wer nicht kooperiert, dem drohen künftig Einreiseverbote von bis zu 20 Jahren. Das ist eine Sprache, die auch der letzte Ausreisepflichtige verstehen dürfte.

Echte Flüchtlinge, das sei der Vollständigkeit halber erwähnt, können selbstverständlich weiterhin Asyl beantragen. Die Verordnung zielt nicht auf den Schutz Verfolgter, sondern auf die konsequente Durchsetzung bereits bestehender Rückführungsentscheidungen. Es geht um Rechtsstaatlichkeit – ein Konzept, das in der Migrationspolitik allzu lange nur in eine Richtung interpretiert wurde.

Die Brandmauer ist gefallen – und das ist gut so

Besonders bemerkenswert ist die politische Konstellation, die diese Mehrheit ermöglicht hat. EVP, ECR und Patriots for Europe stimmten gemeinsam – und ja, auch mit den Stimmen der AfD-Abgeordneten kam diese Mehrheit zustande. Die berüchtigte „Brandmauer", jenes ideologische Konstrukt, das vernünftige Politik jahrelang blockiert hat, ist damit zumindest auf europäischer Ebene eingestürzt. Parteigrenzen stehen erstmals nicht mehr sachgerechten Lösungen im Weg.

Dass auch CDU-Abgeordnete diese Verordnung mittragen, ist ein Signal, das man in Berlin aufmerksam registrieren sollte. Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob sie den europäischen Kurs konsequent mitgeht – oder ob Deutschland wieder einmal versucht, strenge Regelungen zu unterlaufen. Die Öffentlichkeit wird genau hinschauen, wer dafür verantwortlich ist, wenn die Umsetzung scheitert.

Der Teufel steckt in der Umsetzung

Freilich wäre es naiv, bereits jetzt in Euphorie zu verfallen. Die Verordnung soll schrittweise ab etwa 2028 wirken – ein Zeithorizont, der angesichts der drängenden Probleme geradezu absurd lang erscheint. Drittstaaten müssen kooperieren, was erfahrungsgemäß nur mit erheblichen finanziellen Anreizen funktioniert. Gerichte werden Teile der Verordnung anfechten, und die Logistik für Zehntausende Fälle ist komplex. Viele Elemente, insbesondere die Return Hubs, benötigen noch konkrete bilaterale Abkommen.

Dennoch markiert diese Abstimmung eine Zeitenwende. Nach Jahren einer Politik der offenen Grenzen, nach dem Kontrollverlust von 2015 und seinen bis heute spürbaren Folgen, nach unzähligen Messerattacken und einer explodierenden Kriminalitätsstatistik reagieren Regierungen und Parlamente endlich auf den klaren Wählerwillen. Die Bürger Europas haben längst verstanden, was ihre politischen Eliten jahrelang nicht wahrhaben wollten: Ein Asylsystem, das nicht zwischen Schutzbedürftigen und Wirtschaftsmigranten unterscheidet, das keine Rückführungen durchsetzt und das die Belastungsgrenzen der Aufnahmegesellschaften ignoriert, ist zum Scheitern verurteilt.

Die Abstimmung in Brüssel ist ein überfälliger erster Schritt. Ob daraus tatsächlich eine wirksame Politik wird, hängt davon ab, ob die nationalen Regierungen – allen voran die deutsche – den Mut aufbringen, Worte in Taten umzusetzen. Die Geschichte der europäischen Migrationspolitik lehrt leider eines: Zwischen Beschluss und Umsetzung liegen oft Welten. Aber immerhin – der Beschluss steht. Und das ist mehr, als viele zu hoffen gewagt hätten.

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