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31.03.2026
05:44 Uhr

Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole in der Justiz

Die brandenburgische Landesregierung arbeitet an einem Neutralitätsgesetz für die Justiz. Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare sollen künftig keine sichtbaren religiösen Symbole mehr während Verhandlungen tragen dürfen. Das betrifft gleichermaßen Kreuze, Kippas und Kopftücher, wie das Landesjustizministerium in Potsdam mitteilte.

Was das Gesetz konkret vorsieht

Das geplante Neutralitätsgesetz würde sämtliche religiösen Kleidungsstücke und Accessoires aus den Gerichtssälen verbannen – zumindest von der Richterbank und der Anklageseite. Einen genauen Zeitplan für die Umsetzung gebe es bislang nicht, so das Justizministerium. Auch zur Frage, wie viele Justizbeamte konkret von einem solchen Verbot betroffen wären, konnte das Ressort keine Angaben machen.

Der Landeschef des Deutschen Richterbundes in Brandenburg, Stephan Kirschnick, begrüßte den Vorstoß. Man sehe ein solches Justiz-Neutralitätsgesetz grundsätzlich positiv. Kirschnick regte darüber hinaus an, die Regelung auch auf ehrenamtlich tätige Schöffen auszuweiten. Gleichzeitig betonte er, dass das Gesetz muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen möchten, nicht von der Juristenausbildung ausschließen dürfe – selbst dann nicht, wenn sie dadurch keine Verhandlungen leiten könnten.

Vier Bundesländer haben bereits vergleichbare Regelungen

Brandenburg wäre mit einem solchen Gesetz nicht das erste Bundesland, das diesen Schritt geht. Vergleichbare Vorschriften existieren bereits in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Berlin. In der Bundeshauptstadt gilt ein grundsätzliches Verbot religiöser Symbole sogar bei der Polizei. Bis zum Jahr 2023 hatte die Berliner Regelung den gesamten öffentlichen Dienst umfasst.

Die verfassungsrechtliche Lage ist dabei durchaus differenziert. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte als verfassungswidrig eingestuft, sofern der Schulfrieden dadurch nicht konkret gestört werde. Für die Justiz hingegen gestattete Karlsruhe solche Vorschriften ausdrücklich. Die Begründung: Zwar sei das Tragen religiöser Symbole an sich nicht geeignet, Zweifel an der Objektivität eines Richters zu begründen. Allerdings trete der Staat dem Bürger in der Justiz mit deutlich größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber als etwa im Schulwesen. Dieser Unterschied rechtfertige strengere Neutralitätsanforderungen.

Eine Debatte mit vielen Facetten

Das Thema berührt grundlegende Fragen des Verhältnisses von Staat und Religion. Die Neutralität der Justiz gehört zu den tragenden Säulen eines funktionierenden Rechtsstaats. Bürger, die vor Gericht stehen, müssen darauf vertrauen können, dass ihr Fall unvoreingenommen und frei von weltanschaulichen Einflüssen verhandelt wird. Ob sichtbare religiöse Symbole dieses Vertrauen tatsächlich beeinträchtigen oder ob ein Verbot unverhältnismäßig in die Religionsfreiheit der Betroffenen eingreift, darüber gehen die Meinungen weit auseinander.

Fest steht: Die rot-schwarze Koalition in Potsdam bewegt sich mit ihrem Vorhaben auf verfassungsrechtlich abgesichertem Terrain. Die Karlsruher Rechtsprechung gibt dem Gesetzgeber in diesem Bereich einen weiten Gestaltungsspielraum. Wann genau der Gesetzentwurf vorgelegt wird und in welcher konkreten Ausgestaltung er den Landtag erreicht, bleibt abzuwarten.

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