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18.06.2025
13:32 Uhr

BGH prüft Rabatt-Tricksereien: Wie Händler Verbraucher mit falschen Prozenten ködern

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe musste sich wieder einmal mit den fragwürdigen Werbepraktiken des deutschen Einzelhandels auseinandersetzen. Im Zentrum steht diesmal der Lebensmitteldiscounter Netto Marken-Discount, der mit einer angeblichen Preisreduzierung von 36 Prozent für ein Kaffee-Produkt warb – obwohl der beworbene "Sonderpreis" von 4,44 Euro exakt dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage entsprach. Ein Paradebeispiel dafür, wie kreativ manche Händler bei der Auslegung von Gesetzen werden können.

Die Masche mit den Mondpreisen

Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, ist leider bittere Realität im deutschen Einzelhandel: Händler setzen Preise künstlich hoch, nur um sie kurz darauf mit großem Tamtam wieder zu senken. Diese sogenannte "Preisschaukel" ist zwar rechtlich bedenklich, aber offenbar immer noch weit verbreitet. Rechtsanwalt Martin Jaschinski von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte bestätigt, was viele Verbraucher längst ahnen: "Das passiert gar nicht mal so selten."

Die EU hat bereits vor Jahren versucht, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Mit der Preisangabenrichtlinie wurde festgelegt, dass bei jeder beworbenen Preisermäßigung der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz angegeben werden muss. Doch wie das aktuelle Verfahren zeigt, finden findige Händler immer wieder Schlupflöcher.

Der Fall Netto: Wenn aus null Prozent plötzlich 36 werden

Die Wettbewerbszentrale wirft Netto gleich mehrere Verstöße vor. Der Discounter hatte den Preis der Vorwoche (6,99 Euro) mit dem aktuellen Preis (4,44 Euro) verglichen und daraus einen Rabatt von 36 Prozent errechnet. Der Haken: In einer winzigen Fußnote versteckte sich der gesetzlich vorgeschriebene 30-Tage-Referenzpreis – und der lag ebenfalls bei 4,44 Euro. Die tatsächliche Ersparnis für den Kunden? Null Euro und null Cent.

Reiner Münker, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, bringt es auf den Punkt: Die Darstellung sei für Verbraucher schlichtweg zu schwer zu verstehen gewesen. Man könnte auch sagen: Sie war bewusst irreführend gestaltet.

Die neue Masche: UVP statt echter Rabatte

Als Reaktion auf das verschärfte Recht weichen immer mehr Händler auf eine andere Strategie aus: Sie werben nicht mehr mit Preisreduzierungen, sondern mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) der Hersteller. Diese unterliegen nicht den strengen Vorgaben der Preisangabenverordnung. Das Problem dabei? Die UVP sind oft völlig aus der Luft gegriffen und liegen weit über den tatsächlichen Marktpreisen.

"Ob sie das als UVP- oder als wirkliche Preisherabsetzung bewerben, ist für Verbraucher aber häufig gar nicht so leicht erkennbar", warnt Jaschinski. Der Experte prophezeit bereits: "Da wird es noch viel Streitstoff geben."

Was bedeutet das für Verbraucher?

Die Tricksereien der Händler zeigen einmal mehr, dass Verbraucher beim Einkaufen höchste Wachsamkeit an den Tag legen müssen. Wer glaubt, bei einem beworbenen Rabatt automatisch ein Schnäppchen zu machen, wird oft bitter enttäuscht. Die Realität ist: Viele der angepriesenen "Sonderangebote" sind nichts weiter als geschickt inszenierte Täuschungsmanöver.

Es bleibt zu hoffen, dass der BGH mit seinem noch ausstehenden Urteil ein deutliches Signal setzt. Denn während die Politik sich mit ideologischen Projekten wie der Energiewende beschäftigt und Milliarden in fragwürdige Klimaprojekte pumpt, werden die Bürger an der Supermarktkasse systematisch hinters Licht geführt. Ein Staat, der seine Bürger nicht einmal vor simplen Preistricksereien schützen kann, hat in anderen Bereichen wohl kaum mehr Glaubwürdigkeit zu bieten.

Ein Blick in die Zukunft

Die Entwicklung zeigt: Je mehr Gesetze und Verordnungen erlassen werden, desto kreativer werden die Umgehungsstrategien. Statt immer neue Regelungen zu schaffen, wäre es vielleicht sinnvoller, bestehende Gesetze konsequent durchzusetzen und Verstöße hart zu bestrafen. Doch dafür bräuchte es eine handlungsfähige Politik – und die ist in Deutschland derzeit Mangelware.

Bis dahin bleibt Verbrauchern nur eines: Augen auf beim Einkauf und im Zweifel lieber zweimal hinschauen. Denn eines ist sicher: Die nächste Masche kommt bestimmt. Und während sich Händler und Gerichte mit Prozenten und Paragraphen beschäftigen, zahlt am Ende immer der Kunde die Zeche – in Euro und Cent.

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