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Kettner Edelmetalle
22.05.2026
14:28 Uhr

Berlin im Ernstfall handlungsunfähig: Bundesregierung würde gekapertes Flugzeug nicht abschießen

Berlin im Ernstfall handlungsunfähig: Bundesregierung würde gekapertes Flugzeug nicht abschießen

Was, wenn morgen ein vollbesetzter Airbus über deutschem Luftraum von Terroristen gekapert wird und auf ein vollbesetztes Stadion, einen Atomreaktor oder ein Regierungsviertel zusteuert? Die Antwort der Bundesregierung lautet kurz und ernüchternd: Man würde zuschauen. Genau diese Botschaft hat das Kanzleramt am Freitag verbreiten lassen – und damit eine sicherheitspolitische Debatte ausgelöst, die in ihrer Tragweite kaum zu überschätzen ist.

Die offizielle Linie: Rechtslage statt Handlungsfähigkeit

Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille stellte gegenüber der Nachrichtenagentur dts klar, die Rechtslage sei „eindeutig". Man würde ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen lassen. Hille berief sich dabei auf das vielzitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006, das die entsprechenden Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte. Damals hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass der Staat unschuldige Passagiere nicht opfern dürfe, um Menschen am Boden zu retten – eine moralisch nachvollziehbare, im Ernstfall aber möglicherweise verheerende Argumentation.

Wo bleibt der Mut zur Verantwortung?

Bemerkenswert ist der Kontrast zu früheren Zeiten. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte 2007 eine klare Haltung formuliert: Wenn es kein anderes Mittel gebe, würde er den Abschussbefehl geben, um die Bürger zu schützen. Er berief sich auf den sogenannten „übergesetzlichen Notstand" – ein Rechtsprinzip, das in extremen Ausnahmesituationen das Handeln auch jenseits geschriebener Gesetze legitimieren kann.

Doch genau diesen Mut zur staatlichen Verantwortung scheint die heutige Bundesregierung nicht mehr aufbringen zu wollen. „Aussagen aus der Vergangenheit" wolle man nicht kommentieren, ließ Hille verlauten. Eine bequeme Ausflucht, mit der sich jede unangenehme Frage abräumen lässt. Dabei wäre es Aufgabe einer verantwortungsbewussten Regierung, dem Bürger reinen Wein einzuschenken: Was passiert wirklich, wenn der Terror den deutschen Luftraum erreicht?

Krisenübung mit symbolischer Wirkung

Pikant ist der zeitliche Zusammenhang. Erst am Mittwoch hatte die Bundesregierung unter Leitung des Bundeskanzlers eine ressortübergreifende Krisenreaktionsübung durchgeführt, die nach eigenen Angaben „erfolgreich" verlief. Geübt wurde die Reaktion auf die fiktive Entführung eines zivilen Flugzeugs im deutschen Luftraum. Auf Grundlage einer Kabinettsentscheidung wurde eine real in der Luft befindliche Maschine von einer Alarmrotte zweier Eurofighter der Bundeswehr abgefangen und bis zur Landung auf einem norddeutschen Flugplatz begleitet.

Klingt eindrucksvoll – doch was bringt das beste Abfangmanöver, wenn am Ende der entscheidende Schritt verweigert wird? Wer ein Szenario übt, sollte auch die Konsequenzen mitdenken. Andernfalls bleibt es bei einer Inszenierung für die Kameras, bei symbolischer Politik ohne Substanz.

Ein Staat, der seine Bürger nicht mehr schützen will?

Die Aussage aus dem Kanzleramt wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wozu ist der Staat noch da, wenn nicht zum Schutz seiner Bürger? Selbstverständlich ist das Dilemma real – Leben gegen Leben zu wägen, ist moralisch das schwerste Geschäft, das eine Regierung führen kann. Doch genau dafür wählen wir Politiker: damit sie in der Stunde der Wahrheit Entscheidungen treffen, vor denen normale Menschen zurückschrecken.

Wenn aber bereits vorab signalisiert wird, dass im Ernstfall keine harten Entscheidungen getroffen werden, dann sendet das ein fatales Signal – nicht nur an die Bürger, sondern auch an potenzielle Täter. Wer wissen will, wie gut Deutschland geschützt ist, bekommt nun eine offizielle Antwort aus Berlin. Eine Antwort, die in den entsprechenden Kreisen mit Genugtuung aufgenommen werden dürfte.

Wer trägt die Verantwortung?

Bundeskanzler Friedrich Merz, der erst seit Mai 2025 im Amt ist, hatte im Wahlkampf einen Politikwechsel angekündigt. Doch wo bleibt dieser, wenn es um die Kernaufgaben des Staates geht? Die Sicherheit der Bevölkerung sollte nicht von theoretischen Verfassungsdebatten abhängen, sondern von einer klaren politischen Linie. Wer den „übergesetzlichen Notstand" pauschal vom Tisch wischt, der nimmt sich selbst jede Handlungsoption – und überlässt das Schicksal hunderter Menschen am Boden dem Zufall oder dem Kalkül von Terroristen.

Vertrauensverlust in den Staat – ein wachsendes Problem

Die aktuelle Episode reiht sich nahtlos in eine lange Liste von Beispielen ein, in denen der deutsche Staat seine Bürger im Stich lässt. Sei es bei der inneren Sicherheit angesichts stark gestiegener Gewaltkriminalität, bei der Migrationspolitik oder beim Schutz der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen durch eine immer drückendere Steuer- und Abgabenlast – das Vertrauen vieler Deutscher in die Handlungsfähigkeit ihrer Regierung schwindet rapide. Und dies ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern wird inzwischen von einem erheblichen Teil der Bevölkerung geteilt.

Gerade in solchen unsicheren Zeiten, in denen der Staat seine Schutzfunktion immer weniger zuverlässig erfüllt, gewinnt die persönliche Vermögenssicherung an Bedeutung. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als verlässlicher Anker bewährt – unabhängig von politischen Wirrungen, Krisen und staatlicher Handlungsunfähigkeit. Als sinnvolle Beimischung zu einem breit gestreuten Portfolio bieten sie genau jene Sicherheit, die der moderne Staat offenbar immer weniger zu garantieren bereit ist.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die hier wiedergegebenen Einschätzungen entsprechen der Meinung unserer Redaktion auf Grundlage der vorliegenden Informationen. Jeder Leser ist aufgefordert, vor einer Anlageentscheidung eigenständig zu recherchieren beziehungsweise einen qualifizierten Berater seines Vertrauens zu konsultieren. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Beitrags getroffen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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