
Anwerbung vor der eigenen Haustür: Wie der Verfassungsschutz einen AfD-Politiker überrumpelte
Es klingt wie eine Szene aus einem Kalten-Kriegs-Thriller, doch es geschah offenbar mitten in Mecklenburg-Vorpommern, an einem ganz gewöhnlichen Tag, in einer ganz gewöhnlichen Einfahrt. Zwei Männer, die sich als Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz zu erkennen gaben, sollen ein Mitglied der AfD unmittelbar vor dessen Wohnhaus abgepasst haben. Ihr Anliegen? Man habe da eventuell „Redebedarf über gewisse Geschehnisse“. Der Vorgang wurde, so berichten es mehrere Medien, von einer Kamera festgehalten.
Ein Überfall in der Einfahrt
Der betroffene Politiker schilderte den Ablauf mit erstaunlicher Nüchternheit. Schon als er in seine Einfahrt einbog, hätten die beiden Herren hinter seinem Fahrzeug gestanden. „Ich ahnte schon, dass die beiden Männer etwas von mir wollen“, gab er zu Protokoll. Ausweise wurden gezückt, Fragen gestellt, und als der AfD-Mann höflich, aber bestimmt abwinkte, sollen die Beamten nicht locker gelassen haben. Man möge es sich „noch einmal überlegen“. Bei ihnen laufe es schließlich „diskret anders“. Eine Visitenkarte wechselte den Besitzer, begleitet von dem beinahe filmreifen Satz: „Denken Sie noch einmal nach.“
„Sie brauchen auch keine Angst vor uns zu haben.“ – So soll ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes den Vorgang später am Telefon relativiert haben.
Man muss sich diesen Satz auf der Zunge zergehen lassen. Wer betont, dass man keine Angst haben müsse, weiß in der Regel ganz genau, dass genau dieses Gefühl gerade entsteht. Es ist die Rhetorik der Einschüchterung, verpackt in die watteweiche Sprache der Behördlichkeit.
Ein Einzelfall? Wohl kaum
Die Landesspitze der AfD spricht unterdessen von einer ganzen Serie solcher Kontaktversuche. Der Generalsekretär des Landesverbandes soll seine Mitglieder per Rundbrief gewarnt haben, keinerlei Gespräche mit Vertretern des Inlandsgeheimdienstes zu führen. Von „Einschüchterungsversuchen“ und gezielten Zersetzungsmethoden gegen die größte Oppositionspartei sei die Rede. Zersetzung – dieser Begriff hat in Deutschland einen bitteren Nachgeschmack. Wer die Geschichte dieses Landes kennt, weiß, welche Behörde diese Methode einst zur Perfektion trieb.
Die Behörde schweigt
Auf Nachfrage hüllte sich das Bundesamt in das übliche Schweigen. Man äußere sich „grundsätzlich nicht öffentlich“ zu nachrichtendienstlichen Angelegenheiten. Eine bequeme Formel, die jede Kontrolle ins Leere laufen lässt. Der Bürger soll glauben, dass hier alles seine Ordnung habe – Belege dafür bleibt man ihm jedoch schuldig.
Wenn der Staat gegen die Opposition ermittelt
Die entscheidende Frage lautet doch: In welchem Zustand befindet sich ein Gemeinwesen, dessen Inlandsgeheimdienst Mitglieder der stärksten Oppositionspartei vor ihren eigenen Haustüren abfängt, um sie als Zuträger zu gewinnen? Der Verfassungsschutz war einst gedacht als Wächter über die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Heute drängt sich immer stärker der Eindruck auf, er sei zum politischen Werkzeug jener Kräfte geworden, die einen unliebsamen Konkurrenten mit allen Mitteln kleinhalten wollen – nur eben nicht mit dem naheliegendsten Mittel: besserer Politik.
Parallel dazu soll der Apparat künftig sogar Privatwohnungen verwanzen dürfen. Chatkontrolle hier, heimliche Kameras dort, Anwerbeversuche in der Einfahrt – wer diese Puzzleteile zusammenlegt, erkennt ein beunruhigendes Bild. Es ist ein Bild, das viele Bürger dieses Landes mit wachsendem Unbehagen betrachten, und das nicht ohne Grund.
Ein Muster, das nachdenklich macht
Statt sich der politischen Auseinandersetzung im Parlament und an der Wahlurne zu stellen, greift das etablierte Berlin offenbar lieber in die geheimdienstliche Trickkiste. Doch Zersetzung war noch nie ein Zeichen von Stärke, sondern stets ein Symptom der Angst. Angst vor dem Wähler, der sich nicht länger vorschreiben lassen will, wo er sein Kreuz zu machen hat. Wer meint, mit solchen Methoden eine wachsende Bewegung eindämmen zu können, dürfte sich gewaltig verrechnen.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt weder eine Rechtsberatung noch eine abschließende juristische Bewertung dar. Für eine verbindliche Einordnung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsbeistand.
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