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12.08.2026
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Akte gelöscht: AfD-Kandidatin darf nicht sehen, was gegen sie vorlag

Akte gelöscht: AfD-Kandidatin darf nicht sehen, was gegen sie vorlag
Symbolbild: KI-generiert

Die niedersächsische Landtagsabgeordnete Jessica Schülke (AfD) kandidiert am 13. September für das Amt der Oberbürgermeisterin von Hannover. Das Landesinnenministerium wollte sie zuvor gar nicht erst auf den Stimmzettel lassen. Warum, erfährt sie nicht – ihre Akte sei gelöscht.

Einem Bericht zufolge, dem das entsprechende Schreiben des von SPD-Ministerin Daniela Behrens geführten Hauses vorliegt, verweigerte das Ministerium der Politikerin die Akteneinsicht mit Verweis auf eine gesetzliche Löschpflicht.

Ein Grund, der es in sich hat

Nach Darstellung der Landeshauptstadt Hannover empfahl die Kommunalaufsicht des Innenministeriums, Schülke wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht zuzulassen. Ausgelöst hatte die Prüfung der örtliche Wahlleiter – so sehe es das neue, von Rot-Grün geschaffene Verfahren vor.

Einziger Grund laut Landeshauptstadt: ihre Mitgliedschaft in der AfD Niedersachsen und ihre Zugehörigkeit zur Landtagsfraktion. Der Wahlausschuss in Hannover setzte sich über die Empfehlung hinweg und ließ sie zu.

Wer nun aber wissen will, was ihm eine Landesregierung konkret vorwirft, läuft im Kreis: Der Gemeindewahlleiter habe sie ans Ministerium verwiesen, berichtet Schülke – und das Ministerium verweist sie in seinem Absageschreiben höflich zurück an den Wahlleiter.

Löschpflicht im Frühjahr eingebaut

Die Vorschrift, wonach Bewerberdaten unverzüglich nach der Zulassungsentscheidung zu löschen sind, hat die rot-grüne Mehrheit im Landtag erst Ende April 2026 beschlossen – als Teil derselben Gesetzesänderung, die die umstrittenen Verfassungstreue-Prüfungen überhaupt erst ermöglichte.

Auch eine Anfrage, in wie vielen Fällen das Ministerium eine Nichtzulassung empfohlen habe, sei unbeantwortet geblieben – mit derselben Begründung. Medienberichten zufolge wurden insgesamt 18 Bewerber einem besonderen Prüfverfahren unterzogen, 17 davon AfD-Kandidaten; die acht direkt beim Ministerium bearbeiteten Fälle hätten ausschließlich AfD-Bewerber betroffen.

Vier Ausschlüsse – und ein Rechtsstreit

Vier AfD-Bewerber und ein Parteiloser dürfen laut Berichten nicht antreten, darunter der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (Landratswahl Friesland) und der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße (Wilhelmshaven). Mehrere haben Eilanträge beim Verwaltungsgericht Oldenburg gestellt.

Die Kritik kommt keineswegs nur aus der AfD. Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner halte den Mechanismus für „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ und warne vor Wahlwiederholungen. Auch Staatsrechtler wie Rupert Scholz und Volker Boehme-Neßler äußerten laut Medienberichten schwere Bedenken – eine Prüfung sei sauberer nach der Wahl, vor der Ernennung zum Beamten auf Zeit.

Was hier wirklich auf dem Spiel steht

Aus Sicht unserer Redaktion ist das der eigentliche Skandal: Nicht die Frage, ob man die AfD mag. Sondern die Frage, ob eine Behörde vorab aussortieren darf, wen die Bürger wählen dürfen – und ob die Grundlage dieser Entscheidung anschließend spurlos verschwindet.

Ehrenamtliche Wahlausschüsse sollen Wahlvorschläge prüfen – nicht politische Gesinnungsprognosen erstellen.

Behördliche Bewertungen, die niemand mehr nachlesen kann, sind Gift für das Vertrauen in den Rechtsstaat. Wer Demokratie verteidigen will, sollte bei der Dokumentation von Grundrechtseingriffen keinen Gedächtnisschwund erleiden. Die Gerichte werden entscheiden müssen – vermutlich erst nach dem 13. September.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung dar.

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