
Abschiebeversagen: Wie afghanische Straftäter unser Rechtssystem vorführen
Was für eine Farce! Da organisiert Deutschland mit erheblichem Aufwand einen Abschiebeflug nach Afghanistan, und prompt tauchen drei der designierten Passagiere ab. Nicht irgendwelche Afghanen, wohlgemerkt, sondern verurteilte Straftäter, die eigentlich längst hätten außer Landes sein müssen. Doch unser Rechtsstaat, der bei säumigen GEZ-Zahlern keine Gnade kennt, lässt sich von findigen Anwälten und deren Asylfolgeanträgen an der Nase herumführen.
Das perfide Spiel mit dem Asylrecht
Am vergangenen Freitag sollten 84 afghanische Straftäter von Leipzig aus nach Kabul abgeschoben werden. Tatsächlich saßen aber nur 81 im Flieger. Die drei fehlenden Herren hatten sich rechtzeitig aus dem Staub gemacht – nachdem ihre Anwälte einen simplen, aber offenbar hocheffektiven Trick angewandt hatten: Sie stellten kurzerhand einen Asylfolgeantrag.
Sachsens Innenminister Armin Schuster, der Mann, der einst das Ahrtal "rettete", erklärt das Procedere: Die Straftäter waren aus dem Gefängnis entlassen worden und befanden sich auf freiem Fuß. Als die Abschiebung näher rückte, nahm man sie in Abschiebegewahrsam. Doch dann griffen die Anwälte in die juristische Trickkiste.
"Dann haben die Anwälte der drei einen Asylfolgeantrag gestellt, dem die Gerichte gefolgt sind"
Die Gerichte untersagten daraufhin die Abschiebung, und die drei mussten aus dem Abschiebegewahrsam entlassen werden. Ein Schlag ins Gesicht all jener Bürger, die sich an Recht und Gesetz halten.
BAMF durchschaut den Schwindel – zu spät
Immerhin reagierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diesmal "extrem schnell" und lehnte die Folgeanträge noch vor dem geplanten Abflug ab. In der Begründung hieß es, die Vermutung liege nahe, dass die Abschiebung verhindert oder verzögert werden solle. Keine neuen Argumente, keine neuen Fluchtgründe – nur der durchsichtige Versuch, sich dem deutschen Rechtsstaat zu entziehen.
Doch als die Entscheidung kam, waren die drei Herrschaften bereits untergetaucht. Einer tauchte schnell wieder auf – vermutlich hatte er gemerkt, dass das Leben ohne staatliche Vollversorgung doch nicht so angenehm ist. Die anderen beiden bleiben verschwunden.
Die absurde Rechtslage
Was folgt nun? Den beiden Untergetauchten wurden "alle Leistungen gestrichen". Eine Maßnahme, die bei deutschen Bürgern, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen, Standard ist. Doch der eine, der zurückgekehrt ist? Der bekommt weiterhin seine vollen Bezüge. Schuster erklärt achselzuckend:
"So ein mutmaßliches Abtauchen ist bisher nicht sanktionierbar. Du kannst es nicht belegen. Das sind 48 Stunden, in denen jemand nicht da ist, wo er sein sollte."
48 Stunden! In dieser Zeit kann man locker mehrere Bundesländer durchqueren oder sich in irgendeiner Parallelgesellschaft verstecken. Aber unser Rechtsstaat zuckt mit den Schultern und zahlt weiter.
Ein System, das sich selbst ad absurdum führt
Schuster sieht keinen Fehler bei seinen Behörden: "Wir können uns keine Fehler vorwerfen, weil wir uns an die rechtlichen Spielregeln halten." Genau hier liegt das Problem: Die Spielregeln sind längst nicht mehr zeitgemäß. Sie stammen aus einer Zeit, als Asyl noch für tatsächlich politisch Verfolgte gedacht war, nicht für Kriminelle, die sich ihrer gerechten Strafe entziehen wollen.
Der sächsische Innenminister will das Thema nun auf der Innenministerkonferenz ansprechen. Man müsse die Dinge gesetzlich neu regeln, meint er. Eine Erkenntnis, die etwa zwei Jahrzehnte zu spät kommt. Seit 2015 wissen wir, dass unser Asylsystem nicht mehr funktioniert. Es wurde zum Spielball von Aktivisten, findigen Anwälten und einer Politik, die lieber wegschaut als handelt.
Die neue Bundesregierung in der Pflicht
Schuster hofft, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz öfter Abschiebeflüge nach Afghanistan durchführen werde. Dadurch würden die Gerichte mehr Vertrauen fassen, dass die Termine eingehalten werden. Ein frommer Wunsch, wenn man bedenkt, dass auch die CDU jahrelang Teil des Problems war.
Die 81 tatsächlich abgeschobenen Afghanen waren laut Innenminister Dobrindt "schwere und schwerste Straftäter". Es handelte sich um den ersten Abschiebeflug nach Afghanistan seit August 2024. Ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der Tausenden ausreisepflichtigen Straftäter, die sich weiterhin in Deutschland aufhalten.
Zeit für radikale Reformen
Dieser Fall zeigt exemplarisch, was in unserem Land schiefläuft. Während der Staat bei seinen eigenen Bürgern penibel auf die Einhaltung jeder noch so kleinen Vorschrift achtet, lässt er sich von ausländischen Straftätern und deren Rechtsbeiständen vorführen. Ein Asylfolgeantrag ohne neue Gründe? Das sollte binnen 24 Stunden abgelehnt werden können – bei gleichzeitiger Inhaftierung bis zur Abschiebung.
Es braucht endlich eine grundlegende Reform des Asylrechts. Wer straffällig wird, verwirkt sein Gastrecht. Wer sich der Abschiebung entzieht, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Und Anwälte, die das System missbrauchen, gehören zur Rechenschaft gezogen.
Die Geduld der Bürger ist längst erschöpft. Sie sehen, wie ihr Rechtsstaat zur Lachnummer verkommt, während sie selbst für jede Kleinigkeit zur Kasse gebeten werden. Es ist höchste Zeit, dass die Politik endlich handelt – nicht mit warmen Worten, sondern mit klaren Gesetzen und konsequenter Durchsetzung. Alles andere ist eine Verhöhnung der rechtstreuen Bevölkerung.
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