Kostenlose Beratung
07930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
14.08.2026
18:33 Uhr
KI-generiert

Zoll-Urteil aus New York: Trumps Schlag gegen Billigpakete hält stand

Zoll-Urteil aus New York: Trumps Schlag gegen Billigpakete hält stand
Symbolbild: KI-generiert

Das US-Handelsgericht in New York hat am 13. August entschieden: Präsident Donald Trump durfte die sogenannte De-minimis-Regel kippen, die Pakete im Wert von bis zu 800 Dollar zollfrei ins Land ließ. Geklagt hatte ein Autoteile-Importeur aus Michigan – und verlor. Trump feierte das Urteil umgehend als großen Sieg.

Ein Schlupfloch aus dem Jahr 1938 fällt

Die Zollbefreiung für Kleinsendungen existierte in der einen oder anderen Form seit 1938. Zuletzt wurde die Grenze 2015 auf 800 Dollar angehoben – ein Geschenk an den globalen Direktversand.

Per Executive Order 14324 beendete Trump die Regel am 30. Juli 2025, wirksam zum 29. August 2025. Seither gilt: Jedes Paket wird verzollt, unabhängig von Wert und Herkunft. Nur private Geschenke unter 100 Dollar bleiben außen vor.

Pikant: Der US-Kongress hatte die Ausnahme in einem Haushaltsgesetz von 2025 zwar selbst gestrichen – allerdings erst mit Wirkung ab Juli 2027. Genau dort setzte die Klage des Unternehmens Detroit Axle an. Der Präsident, so das Argument, habe sich nicht über den vom Parlament gesetzten Zeitplan hinwegsetzen dürfen.

Die feine juristische Trennlinie

Das dreiköpfige Richtergremium sah das anders. Nach dem Notstandsgesetz IEEPA dürfe der Präsident ein handelsrechtliches „Privileg" widerrufen – auch dann, wenn ihm dasselbe Gesetz keine Befugnis gebe, völlig neue Zölle zu erfinden. Die Streichung sei weder ein Griff nach dem Budgetrecht noch ein Akt der Gesetzgebung, heißt es sinngemäß in der Entscheidung.

Der Unterschied ist entscheidend. Denn im Februar 2026 hatte der Supreme Court in der Sache Learning Resources gegen Trump mit 6:3 geurteilt, dass der IEEPA dem Präsidenten gerade keine Vollmacht für flächendeckende Zölle verleiht. Branchenschätzungen zufolge könnten daraus Rückerstattungen von bis zu 175 Milliarden Dollar erwachsen. Die De-minimis-Frage war davon jedoch nicht berührt.

Trump nannte die Regelung auf Truth Social eines der verachtenswertesten Schlupflöcher der amerikanischen Handelspolitik. Es sei von Fentanyl-Händlern, Produktfälschern und anderen Kriminellen ausgenutzt worden, um gefährliche und illegale Waren in die USA zu schleusen.

Und Europa? Brüssel zieht längst nach

Wer glaubt, das sei ein rein amerikanisches Thema, irrt. Seit dem 1. Juli 2026 ist auch in der EU die 150-Euro-Zollfreigrenze Geschichte. Stattdessen wird übergangsweise bis Juli 2028 ein pauschaler Zoll von drei Euro fällig – und zwar, wie Verbraucherportale betonen, pro Warenkategorie, nicht pro Paket.

Der Grund für den Sinneswandel liegt in schieren Massen: Nach Angaben der EU-Kommission erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den Binnenmarkt, etwa 91 Prozent davon aus China. Europäische Händler klagen seit Jahren über Wettbewerbsverzerrung – gehört wurden sie erst spät.

Was Anleger daraus lernen sollten

Das Urteil zeigt vor allem eines: Die Regeln des Welthandels werden derzeit im Halbjahrestakt neu geschrieben – mal per Dekret, mal per Gericht, mal per Brüsseler Verordnung. Planbarkeit sieht anders aus.

Für Unternehmen bedeutet das steigende Kosten, für Verbraucher steigende Preise. Und für Sparer? Wer sein Vermögen gegen politische Kehrtwenden absichern will, greift traditionell zu Werten, die kein Federstrich entwerten kann. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen über Jahrhunderte bewährt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Wir sprechen keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen aus. Jeder Leser ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigene Recherchen anstellen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen