
Zensur mit Behördenstempel: Gescheiterte Verfassungsrichterin will „neue Medien“ unter Aufsicht stellen
Ein Jahr ist es nun her, dass Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückziehen musste. Ein Jahr, in dem man hätte innehalten, reflektieren, vielleicht sogar dazulernen können. Stattdessen zieht die Juraprofessorin nun eine Bilanz, die tief blicken lässt: Nicht sie selbst, nicht ihre Positionen, nicht die politische Regie hinter ihrer Nominierung seien das Problem gewesen – sondern die Öffentlichkeit, die sich erdreistete, genauer hinzuschauen.
Der Ruf nach der Aufsichtsbehörde
Gegenüber dem ZDF forderte sie, man solle über eine „staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien“ nachdenken. Man muss diesen Satz zweimal lesen, um seine ganze Absurdität zu erfassen. Eine Behörde, die staatsfern ist? Das ist ungefähr so plausibel wie ein trockenes Schwimmbad. Behörden sind per definitionem Teil der Staatsgewalt – wer etwas anderes behauptet, betreibt semantische Kosmetik an einem Zensurinstrument.
Wer Aufsicht sagt, meint Kontrolle. Und wer Kontrolle über Medien fordert, hat mit der Pressefreiheit ein grundsätzliches Problem – ganz gleich, wie freundlich das Etikett formuliert ist.
Ihre Begründung: Verantwortliche dürften sich künftig nicht mehr von „unsachlichen und unfairen Kampagnen treiben lassen“. Dafür brauche es Reformen, auch im Recht. Übersetzt in Klartext heißt das: Hätte die kritische Berichterstattung nicht stattgefunden, säße sie heute in Karlsruhe. Die Konsequenz, die sie daraus zieht, ist nicht etwa mehr Transparenz oder eine offenere Debatte – sondern weniger davon.
Klarnamenpflicht als Nebenwirkung
Passend dazu wirbt sie für eine Klarnamenpflicht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz. Bereits im Frühjahr hatte sie sich für eine Identitätsprüfung samt Hinterlegung von Name und Anschrift bei der Registrierung in sozialen Netzwerken ausgesprochen. Öffentlich müsse man sich nicht zeigen, versichert sie beschwichtigend. Nur eben registriert sein. Wer die deutsche Verwaltungsrealität kennt – vom Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten bis zur Kontoeinsicht durch Finanzbehörden –, dürfte an dieser Stelle ein mulmiges Gefühl entwickeln. Datensparsamkeit war einmal ein Grundpfeiler des deutschen Datenschutzes. Heute ist sie offenbar verhandelbar, sobald es gegen die politisch falsche Meinung geht.
Der bemerkenswerte Sinneswandel
Bemerkenswert ist auch die Kehrtwende in der Bewertung staatlicher Eingriffe. Noch im Sommer 2024 hatte sie in einer Talkshow die Landesmedienanstalten als staatsunabhängige Instanzen gelobt und das Verbot eines Magazins durch das Bundesinnenministerium kritisiert. Damals war die Sorge vor der Regierungsmacht groß. Ein Jahr später, nach eigener Niederlage im politischen Ringen, klingt es plötzlich anders. Erfahrung verändert Perspektiven – manchmal auch Prinzipien.
Zwischen Zensurwunsch und vernünftigen Vorschlägen
Es wäre unredlich zu verschweigen, dass Brosius-Gersdorf auch Punkte anspricht, die durchaus diskussionswürdig sind. Etwa die Rückkehr zur Wahl der Verfassungsrichter durch den Richterwahlausschuss, in dem Fachjuristen sitzen, statt durch das Bundestagsplenum. Und noch überraschender: Sie plädiert dafür, dass sämtliche Fraktionen des Bundestages ein Vorschlagsrecht für Karlsruhe erhalten sollten – ausdrücklich auch jene, die bislang außen vor bleiben. Das ist mehr demokratische Konsequenz, als man sie derzeit in weiten Teilen des politischen Establishments findet, das lieber ausgrenzt als integriert.
Doch dieser Lichtblick verblasst neben dem Kern der Botschaft. Denn wer öffentliche Kritik pauschal zur „Kampagne“ erklärt und daraus behördliche Aufsicht ableitet, verwechselt Meinungsfreiheit mit einem Privileg, das der Staat gnädig gewährt. Die Reihenfolge ist aber eine andere: Nicht der Bürger muss sich vor dem Staat rechtfertigen, sondern der Staat vor dem Bürger.
Was das über den Zustand des Landes verrät
Der eigentliche Skandal liegt tiefer. Dass eine Kandidatin für das höchste deutsche Gericht öffentlich mit dem Gedanken einer Medienaufsicht spielt, zeigt, wie sehr sich das Verständnis von Freiheit in bestimmten Milieus verschoben hat. Kritik gilt dort als Störung, Widerspruch als Angriff, unabhängige Publizistik als Bedrohung. Wer so denkt, hätte in Karlsruhe über Grundrechte gewacht – die Vorstellung ist beunruhigend genug, um dankbar zu sein, dass es anders kam.
Deutschland leistet sich ohnehin bereits einen gebührenfinanzierten Rundfunkapparat, dessen angebliche Staatsferne von vielen Bürgern längst mit einem müden Lächeln quittiert wird. Noch eine Kontrollinstanz obendrauf, diesmal für das letzte einigermaßen freie Debattenfeld? Wer das ernsthaft fordert, sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in Institutionen weiter erodiert – und zwar rasant.
Freiheit ist kein Selbstläufer
Die Lehre aus diesem Jahrestag ist eine andere, als die gescheiterte Kandidatin sie zieht. Nicht die kritische Öffentlichkeit hat versagt, sondern eine politische Klasse, die glaubte, eine derart weitreichende Personalentscheidung im Hinterzimmer abwickeln zu können. Dass es diesmal anders lief, war kein Betriebsunfall der Demokratie – es war Demokratie.
Und wer sich fragt, warum immer mehr Bürger in unsicheren Zeiten nach greifbaren, staatsfernen Werten suchen, findet hier einen Teil der Antwort. Wo Kontrolle über Meinungen, Daten und Konten wächst, gewinnt physisches Eigentum außerhalb digitaler Zugriffsmöglichkeiten an Bedeutung. Ein Gedanke, den man nicht laut aussprechen muss – aber der bei vielen längst gereift ist.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und stellt weder eine Anlage-, Rechts- noch Steuerberatung dar. Für Anlageentscheidungen ist jeder Leser selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren beziehungsweise fachkundigen Rat einholen.
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