
Wenn Steine klagen könnten: SPD-Kandidatin will Grundrechte für die Natur
Die Bundesrepublik Deutschland steht möglicherweise vor einer juristischen Revolution, die selbst George Orwell für zu absurd gehalten hätte. Ann-Katrin Kaufhold, die zweite SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, träumt von einer Welt, in der nicht nur Menschen und Unternehmen Grundrechte besitzen, sondern auch Steine, Bäume und Tiere. Was auf den ersten Blick wie ein verspäteter Aprilscherz klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als perfider Plan zur "sozial-ökologischen Umgestaltung der Gesellschaft".
Der juristische Frontalangriff auf die Marktwirtschaft
In einem Aufsatz aus dem Jahr 2023, der im Sammelband "Grundgesetz Kommentar" erschien – herausgegeben von ihrer Parteikollegin Frauke Brosius-Gersdorf, der anderen SPD-Kandidatin fürs höchste deutsche Gericht – offenbart Kaufhold ihre wahren Absichten. Es gehe ihr nicht etwa um den Schutz der Umwelt, wie man naiv vermuten könnte. Nein, die Dame hat Größeres im Sinn: Sie möchte die "Machtpositionen" von Unternehmen einschränken.
Ihre Argumentation ist so durchsichtig wie ein Bergsee: Weil juristische Personen wie Unternehmen ihre Grundrechte "typischerweise schneller, in größerem Umfang und nachhaltiger zur Erweiterung speziell ihrer Eigentumspositionen nutzen" könnten als Privatpersonen, müsse man dem etwas entgegensetzen. Die Lösung? Grundrechte für alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist – wobei die Bäume selbst natürlich auch Grundrechte bekommen sollen.
Zurück ins Mittelalter – mit sozialistischem Anstrich
Was Kaufhold hier vorschlägt, ist nichts weniger als eine Rückkehr zu mittelalterlichen Rechtspraktiken, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen. Während im Mittelalter tatsächlich Schweine vor Gericht gestellt wurden – meist als Angeklagte nach Attacken auf Menschen –, sollen Tiere und Pflanzen nun als Kläger auftreten dürfen. Die Mediävisten erklären solche bizarren Tierprozesse als Versuch einer verunsicherten Gesellschaft, Ordnung und Kontrolle zu demonstrieren. Kaufholds Vorschlag folgt einer ähnlichen Logik: In einer Zeit, in der die sozialistische Planwirtschaft gescheitert ist, sucht man neue Wege, um die freie Marktwirtschaft zu sabotieren.
Man stelle sich nur die praktischen Konsequenzen vor: Eine seltene Käferart könnte gegen den Bau einer Fabrik klagen. Ein jahrhundertealter Baum könnte sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gegen eine geplante Straße ins Feld führen. Und wer würde für diese stummen Kläger sprechen? Natürlich selbsternannte Umweltaktivisten und NGOs, die dann im Namen der Natur eine Klagewelle nach der anderen lostreten könnten.
Die wahre Agenda: "Konzerne disziplinieren"
Kaufhold selbst hat 2023 unverblümt ausgesprochen, worum es ihr wirklich geht: "Wir" könnten mit Klimaklagen "Konzerne disziplinieren". Diese Wortwahl ist verräterisch. Es geht nicht um Ausgleich, nicht um Gerechtigkeit, sondern um Disziplinierung – ein Begriff, der eher in autoritäre Systeme passt als in einen demokratischen Rechtsstaat.
Die von ihr geforderte "fundamentale" und "sozial-ökologische Umgestaltung der Gesellschaft" würde durch Grundrechte für Naturgüter einen mächtigen juristischen Hebel erhalten. Jeder Stein könnte zum Stolperstein für unternehmerische Initiative werden, jeder Baum zur Barrikade gegen wirtschaftlichen Fortschritt.
Gerichte als Ersatzgesetzgeber
Besonders beunruhigend ist Kaufholds Verständnis von der Rolle der Gerichte. Sie sieht diese als Möglichkeit, "unpopuläre Maßnahmen anzuordnen" – ein Frontalangriff auf das demokratische Prinzip, wonach unpopuläre Maßnahmen in einer Demokratie eben nicht durchgesetzt werden sollten, es sei denn, die gewählten Volksvertreter entscheiden anders. Auch spricht sie sich für weniger "Ängstlichkeit" bei Oppositionsverboten aus – ein weiteres Alarmsignal für alle, die noch an pluralistische Demokratie glauben.
Was hier droht, ist nichts weniger als eine Entmachtung des Souveräns – des Volkes – zugunsten einer Richterherrschaft, die im Namen von Steinen und Bäumen die Gesellschaft nach sozialistischen Vorstellungen umkrempelt. Die Große Koalition unter Friedrich Merz täte gut daran, solche Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht sehr genau unter die Lupe zu nehmen. Denn wer heute Grundrechte für Steine fordert, der wirft morgen vielleicht mit ihnen nach der freiheitlichen Grundordnung.
In einer Zeit, in der Deutschland bereits unter den Folgen ideologischer Politik leidet – von explodierender Kriminalität bis zur Deindustrialisierung –, brauchen wir Verfassungsrichter, die das Grundgesetz schützen, nicht solche, die es zur Unkenntlichkeit verbiegen wollen. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass ihre Grundrechte nicht durch die Klagen von Kieselsteinen ausgehebelt werden.
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