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13.03.2026
10:23 Uhr

Wenn selbst die taz nach Fairness für die AfD ruft: Ein Alarmsignal für den Rechtsstaat

Es gibt Momente in der politischen Debatte, die selbst hartgesottene Beobachter innehalten lassen. Wenn ausgerechnet ein Journalist der taz – jener Zeitung, die seit Jahrzehnten als Sturmgeschütz des linken Meinungsspektrums gilt – öffentlich fordert, der AfD ihre demokratischen Rechte zuzugestehen, dann ist offenbar etwas gewaltig ins Rutschen geraten im Gefüge der deutschen Demokratie.

Ein taz-Mann als unerwarteter Verteidiger parlamentarischer Rechte

Christian Rath, Justizkorrespondent der taz und frisch gewählter Präsident der Justizpressekonferenz – jenem Zusammenschluss von Journalisten, die über das Bundesverfassungsgericht berichten –, hat in seiner Antrittsrede eine bemerkenswerte Forderung erhoben. Die Karlsruher Richter sollten endlich als „Schiedsrichter" auftreten und der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag zu ihrem Recht verhelfen. Man reibt sich die Augen.

Denn was Rath hier anspricht, ist nichts weniger als ein systematisches Versagen des höchsten deutschen Gerichts gegenüber einer demokratisch gewählten Partei. Klagen der AfD seien nicht nur verschleppt worden. Repräsentative Rechte im Bundestag – Ausschussvorsitze, Vizepräsidentenposten, ja sogar ein angemessener Sitzungssaal – würden der Fraktion konsequent mit dem Segen der Verfassungsrichter verweigert. Dass man diese Feststellung im Jahr 2026 als geradezu revolutionär empfindet, sagt mehr über den Zustand unseres Rechtsstaates aus als tausend Sonntagsreden über Demokratie und Toleranz.

Losentscheide statt demokratischer Blockade

Besonders brisant ist Raths Vorschlag, bei der systematischen Verweigerung von Wahlen für AfD-Abgeordnete auf Losentscheide zurückzugreifen. Wenn die Bundestagsmehrheit schlicht jeden Kandidaten der größten Oppositionspartei durchfallen lasse, müsse es einen Mechanismus geben, der diese demokratische Blockade durchbricht. Ein Vorschlag, der die Absurdität der gegenwärtigen Situation schonungslos offenlegt: Dass eine Partei, die bei der letzten Bundestagswahl Millionen von Stimmen auf sich vereinte, im Parlament behandelt wird wie ein ungebetener Gast auf einer geschlossenen Gesellschaft.

Auch bei der Wahl von Verfassungsrichtern fordert der Justizkorrespondent eine stärkere Einbeziehung der Opposition. Das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl sei schließlich genau dafür konzipiert worden – um die Opposition einzubinden, nicht um sie auszuschließen. Rath zeigte sich sogar offen für die Nominierung konservativer Richter durch die AfD. Resilienz, so seine treffende Analyse, dürfe nicht den „Schutz vor unerwünschten Wahlergebnissen" bedeuten.

Die Warnung vor dem Bumerang-Effekt

Besonders hellsichtig erscheint Raths Warnung vor den langfristigen Konsequenzen der gegenwärtigen Ausgrenzungspolitik. Sollte die AfD eines Tages an die Regierung kommen, müsse man davon ausgehen, dass sie exakt dieselben Methoden anwende, die die etablierten Parteien heute gegen sie einsetzen. Ein Gedanke, der manchem in den Reihen von CDU, SPD und Grünen schlaflose Nächte bereiten dürfte – und sollte.

Denn wer heute Präzedenzfälle schafft, um eine missliebige Opposition kleinzuhalten, der zimmert sich selbst den Käfig, in dem er morgen sitzen könnte. Dass diese simple Erkenntnis ausgerechnet von einem taz-Journalisten ausgesprochen werden muss, wirft ein bezeichnendes Licht auf den intellektuellen Zustand der politischen Klasse in Deutschland.

Karlsruhe im Elfenbeinturm

Wie reagiert das Bundesverfassungsgericht auf die wachsende Kritik? Mit einer Mischung aus Ignoranz und Selbstbeweihräucherung, so scheint es. Den in Umfragen messbaren Vertrauensverlust führen die Richter nicht etwa auf ihre eigene fragwürdige Rechtsprechung zurück, sondern auf eine vermeintlich „allgemeine Institutionenmüdigkeit". Als Gegenmittel sollen Festakte und Festschriften zum 75-jährigen Jubiläum dienen. Man möchte lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth – selbst CDU-Politiker, was die Frage nach der Unabhängigkeit des Gerichts nur noch drängender macht – hat für 2026 thematische Schwerpunkte wie Co-Mutterschaft, das Klimaschutzgesetz und die Anleihekäufe der EZB angekündigt. Zudem liegt den Richtern eine Wahlprüfungsbeschwerde des BSW vor, das eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen möchte. Ob das Gericht auch hier mit der gebotenen Neutralität agieren wird, darf angesichts der Erfahrungen der vergangenen Jahre bezweifelt werden.

Das Machtkartell und seine Richter

Die Besetzungspraxis am Bundesverfassungsgericht illustriert das Problem in aller Deutlichkeit. Im vergangenen Jahr wurden drei neue Richter gewählt – in einem Kungelverfahren zwischen Union, SPD und Grünen, bei dem sich die Parteien gegenseitig Vorschlagsrechte zubilligten. Kandidaten, die einer der beteiligten Parteien nicht genehm waren, wurden kurzerhand zurückgezogen. Am Ende wurden die Bundesrichterin Sigrid Emmenegger und Ann-Kathrin Kaufhold auf Vorschlag der SPD sowie der Bundesrichter Günter Spinner auf Vorschlag der CDU gewählt. Die AfD als stärkste Oppositionskraft? Blieb außen vor. Wie immer.

Rath trifft den Nagel auf den Kopf, wenn er warnt, das Bundesverfassungsgericht werde andernfalls als „Teil des Machtkartells der Altparteien" wahrgenommen und verliere weiter an Vertrauen im Volk. Diese Wahrnehmung ist längst keine Randerscheinung mehr. Sie hat sich tief in das Bewusstsein von Millionen Bürgern eingegraben, die zusehen müssen, wie demokratische Grundprinzipien mit Füßen getreten werden – und das höchste Gericht des Landes dabei tatenlos zuschaut oder gar mitmacht.

Ein Silberstreif oder ein trojanisches Pferd?

Natürlich darf man skeptisch sein. Ein einzelner Journalist, und sei er noch so prominent in der Justizberichterstattung, wird die verkrusteten Strukturen nicht über Nacht aufbrechen. Und ob hinter Raths Vorstoß tatsächlich ein aufrichtiges Demokratieverständnis steht oder lediglich die kluge Kalkulation, sich für den Fall einer AfD-Regierung rechtzeitig auf die richtige Seite der Geschichte zu stellen, bleibt offen.

Eines jedoch steht fest: Wenn selbst aus dem Herzen des linken Medienbetriebs Stimmen laut werden, die den skandalösen Umgang mit der größten Oppositionspartei anprangern, dann hat die demokratische Fassade so tiefe Risse bekommen, dass sie selbst wohlwollende Beobachter nicht mehr übersehen können. Deutschland braucht keine Festschriften und Jubiläumsfeiern für sein Verfassungsgericht. Es braucht Richter, die ihren Amtseid ernst nehmen – und eine politische Klasse, die begreift, dass Demokratie nicht nur dann gilt, wenn das Ergebnis den eigenen Vorstellungen entspricht.

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