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Kettner Edelmetalle
03.07.2026
21:14 Uhr

Wenn NGOs den Grenzschutz aushebeln: Münchner Gericht kippt drei Kontrollen – und was das wirklich bedeutet

Wenn NGOs den Grenzschutz aushebeln: Münchner Gericht kippt drei Kontrollen – und was das wirklich bedeutet

Es ist ein Lehrstück über den Zustand unseres Rechtsstaats: Drei Männer lassen sich an der deutsch-österreichischen Grenze kontrollieren, ziehen vor Gericht – und bekommen recht. Doch wer glaubt, es handle sich hier um spontanen Bürgerprotest, der irrt gewaltig. Im Hintergrund ziehen linke Nichtregierungsorganisationen die Fäden, deren erklärtes Ziel es zu sein scheint, den ohnehin zaghaften Versuch Deutschlands, seine Grenzen zu schützen, mit juristischen Mitteln zu zermürben.

Was in München tatsächlich geschah

Das Verwaltungsgericht München erklärte drei Personenkontrollen an der Grenze zu Österreich für rechtswidrig. Geklagt hätten unter anderem der Juraprofessor Werner Schroeder, ein nigerianischer Staatsbürger sowie ein österreichischer Rechtsanwalt – allesamt selbst von einer Kontrolle betroffen. Zwei der Kläger sollen dabei tatkräftige Unterstützung von der sogenannten Gesellschaft für Freiheitsrechte erhalten haben, jener Organisation, die zuletzt mit einem Gutachten über die angebliche Verfassungswidrigkeit der AfD Schlagzeilen machte. Ein Schelm, wer dabei an ein Muster denkt.

Der Kläger macht geltend, die polizeilichen Maßnahmen seien europarechtswidrig, weil die Binnengrenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex verstießen.

Professor Schroeder, der beruflich regelmäßig zwischen Innsbruck und München pendelt, hatte sich schlicht geweigert, seinen Ausweis vorzuzeigen. Die Folge: Seine Tasche wurde durchsucht. Ein Vorgang, den in einem funktionierenden Staat wohl kaum jemand als Skandal empfinden würde – wer sich rechtstreu verhält, hat schließlich nichts zu befürchten.

Ein Urteil mit Sternchen

Immerhin: Das Gericht selbst dämpfte die Euphorie der Grenzschutz-Gegner. Ein Sprecher stellte gegenüber der dpa klar, dass sich die drei Urteile ausschließlich auf die konkreten Einzelfälle bezögen. Eine allgemeine Wirkung auf die seit September 2024 bestehenden Grenzkontrollen ergebe sich daraus gerade nicht. Und den Eilantrag, mit dem künftige Kontrollen ganz unterbunden werden sollten, wies das Gericht rundheraus ab. Die Kontrolle sei hinzunehmen, erst im Nachhinein könne eine mögliche Rechtswidrigkeit geprüft werden.

Man reibt sich die Augen: Da wird also jahrzehntelang die Preisgabe der Binnengrenzen gefeiert – während gleichzeitig die Außengrenzen der EU so durchlässig blieben wie ein Fischernetz mit faustgroßen Löchern. Genau hier liegt der eigentliche Skandal, den die klagenden Juristen und ihre NGO-Sponsoren geflissentlich übersehen.

Die eigentliche Baustelle heißt Außengrenze

Der Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen war stets an eine simple Bedingung geknüpft: funktionierende Kontrollen an den Außengrenzen Europas. Diese Bedingung ist seit Jahren nichts weiter als eine hohle Versprechung. Wer illegal einreist, kommt weiterhin nahezu unbehelligt über die grüne Grenze, wird nach dem Aufgreifen selten in Abschiebehaft genommen und darf trotz illegalen Grenzübertritts weiterhin einen Asylantrag stellen. Das ist keine Rechtsstaatlichkeit, das ist organisiertes Versagen.

Wer finanziert eigentlich diese NGOs?

Ein Blick auf die Geldgeber ist erhellend. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte konnte ihre Einnahmen im Jahr 2025 auf rund 4,4 Millionen Euro steigern – gespeist unter anderem durch einen Spendenaufruf rund um das AfD-Gutachten. Die zweite beteiligte Organisation, Equal Rights Beyond Borders, wird nach eigenen Angaben unter anderem durch die Uno-Flüchtlingshilfe finanziert, während die Evangelische Kirche in Deutschland mit „umfangreichen Netzwerken“ zur Seite stehe. Man fragt sich unwillkürlich: Für wessen Interessen wird hier eigentlich prozessiert – für die der deutschen Bürger oder gegen sie?

Eine Frage der Prioritäten

Dass ein Großteil der Bevölkerung sich einen konsequenten Grenzschutz wünscht, ist längst kein Geheimnis mehr. Die Menschen in diesem Land sehnen sich nach Sicherheit, nach klaren Regeln und nach einer Politik, die endlich für Deutschland arbeitet statt gegen es. Stattdessen erleben wir ein Schauspiel, in dem gut finanzierte Aktivisten mit juristischer Feinmechanik jenen wenigen Schutz demontieren, der überhaupt noch existiert.

Die Lehre aus München ist klar: Solange die politische Führung die Außengrenzen nicht ernsthaft sichert und illegale Einreisen konsequent unterbindet, bleibt jeder Streit über Binnengrenzkontrollen ein Nebenschauplatz. Deutschland braucht endlich Politiker, die den Mut haben, dem Recht wieder Geltung zu verschaffen – und die sich nicht von NGO-Kampagnen vor sich hertreiben lassen.

Was das für Sparer und Vermögensbewahrer bedeutet

In einem Land, in dem selbst elementare Staatsaufgaben wie der Grenzschutz zum Spielball ideologischer Grabenkämpfe werden, wächst das Misstrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Und mit dem Vertrauen schwindet auch die Sicherheit für das eigene Ersparte. Wer angesichts politischer Instabilität, ausufernder Staatsschulden und schleichender Geldentwertung Werte bewahren möchte, tut gut daran, sein Vermögen breit zu streuen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrhunderte bewiesen, dass sie unabhängig von politischen Moden und juristischen Volten Bestand haben – als solider Anker in unsicheren Zeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Ebenso handelt es sich nicht um eine Anlageberatung. Jeder Anleger ist verpflichtet, eigenständig zu recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Entscheidungen selbst.

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