
Wenn der Verfassungsschutz zum Zensor wird: Gericht stoppt Willkür gegen kritischen Professor
Es klingt wie eine Szene aus George Orwells "1984": Eine staatliche Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen sollte, stuft ein sie kritisierendes Buch als verfassungswidrig ein. Der Autor verliert seinen Job, Fördergelder werden zurückgefordert. Doch nun hat ein Gericht diesem Treiben einen Riegel vorgeschoben und damit ein wichtiges Signal für die Meinungsfreiheit in Deutschland gesetzt.
Der Fall: Wenn Kritik zur Existenzbedrohung wird
Professor Martin Wagener wagte es 2021, in seinem Buch "Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen" den damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang zu kritisieren. Er warf der Behörde vor, sich von der Politik instrumentalisieren zu lassen - "intelligence to please" nannte er das treffend. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Der Verfassungsschutz überprüfte das Werk proaktiv und stufte es kurzerhand als verfassungswidrig ein.
Die Konsequenzen für Wagener waren verheerend. Ende Oktober 2021 verlor er seinen Lehrauftrag beim Bundesnachrichtendienst, wurde freigestellt und darf seitdem das Hochschulgelände nicht mehr betreten. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Als wäre das nicht genug, forderte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2023 auch noch 7.500 Euro an staatlichen Fördergeldern zurück, die dem Verlag während der Corona-Pandemie ausgezahlt worden waren.
Der Streitpunkt: Ein Volksbegriff als Verfassungsfeind?
Was genau störte den Verfassungsschutz so sehr an Wageners Buch? Es war sein Volksbegriff. Wagener unterscheidet zwischen dem Staatsvolk und einem darüber hinausgehenden, kulturell-ethnischen Volksbegriff. Für den Verfassungsschutz war das ein rotes Tuch: Man unterstellte ihm, Menschen in "Deutsche erster und zweiter Klasse" einteilen zu wollen - eine Interpretation, die Wagener selbst vehement zurückweist.
"Wer Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit von demokratischen Prozessen ausschließen möchte, der vertritt eine verfassungsfeindliche Position"
So stellte Wagener in seinem eigenen Podcast klar. Er betonte, dass er keineswegs zwischen Staatsbürgern diskriminieren wolle. Doch für den Verfassungsschutz war die Sache klar: Ein "ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff" verstoße gegen die Menschenwürdegarantie.
Das Urteil: Ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Das Landgericht Frankfurt sah die Sache anders - und deutlich differenzierter. In seinem Urteil stellte es fest, dass Wageners Buch zwar "durchaus reaktionär und in großen Teilen auch rechtsnational sowie verfassungskritisch" sei, aber eben nicht verfassungsfeindlich. Ein wichtiger Unterschied, der zeigt: Nicht alles, was unbequem ist oder von der Mainstream-Meinung abweicht, ist gleich ein Angriff auf die Verfassung.
Das Gericht kassierte damit die Einstufung des Verfassungsschutzes und entschied, dass die Förderung des Buches rechtmäßig war. Der Börsenverein, der die Rückforderung betrieben hatte, kündigte an, das Urteil prüfen zu wollen und gegebenenfalls in Berufung zu gehen.
Die größere Dimension: Verfassungsschutz als politisches Instrument?
Dieser Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die Rolle des Verfassungsschutzes in der heutigen Zeit. Dass eine Behörde, die eigentlich neutral agieren sollte, ein sie kritisierendes Werk überprüft und als verfassungswidrig einstuft, hat mehr als nur ein "Geschmäckle". Es erinnert fatal an Praktiken autoritärer Regime, in denen Kritik an staatlichen Institutionen mit allen Mitteln unterdrückt wird.
Besonders pikant: Die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth gab im Bundestag zu, erst durch eine Presseanfrage von der Einstufung des geförderten Buches erfahren zu haben. Ein Armutszeugnis für die Kommunikation zwischen den Behörden - oder ein Zeichen dafür, wie eigenmächtig der Verfassungsschutz agiert?
Die Tatsache, dass ein Gericht nun die Notbremse ziehen musste, zeigt, wie wichtig eine unabhängige Justiz für den Schutz der Grundrechte ist. Doch der Schaden für Professor Wagener ist bereits entstanden: Seine berufliche Laufbahn wurde zerstört, sein Ruf beschädigt. Und das alles, weil er es wagte, eine staatliche Behörde zu kritisieren und einen Volksbegriff zu vertreten, der noch vor wenigen Jahrzehnten völlig unumstritten war.
Ein Weckruf für die Demokratie
Dieser Fall sollte uns alle alarmieren. Wenn der Verfassungsschutz beginnt, missliebige Meinungen als verfassungswidrig zu brandmarken und damit Existenzen zu vernichten, dann ist die Meinungsfreiheit in akuter Gefahr. Es ist höchste Zeit, dass sich die Politik mit der Rolle und den Befugnissen dieser Behörde auseinandersetzt. Denn eines ist klar: Ein Verfassungsschutz, der sich als verlängerter Arm der Politik versteht und Kritiker mundtot macht, schützt nicht die Verfassung - er untergräbt sie.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist ein wichtiger Etappensieg für die Meinungsfreiheit. Doch der Kampf ist noch nicht vorbei. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil Bestand hat und ein Signal an all jene sendet, die glauben, mit dem Totschlagargument "verfassungswidrig" jede unbequeme Meinung aus dem Diskurs verbannen zu können. Denn in einer lebendigen Demokratie muss auch Platz für kontroverse Ansichten sein - solange sie nicht zu Gewalt aufrufen oder die Menschenwürde verletzen. Und genau das hat Professor Wagener nicht getan.
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