
Wenn der Himmel zur Ausrede wird: EuGH befreit Airlines bei Blitzschlag von Zahlungspflicht
Der Europäische Gerichtshof hat wieder einmal bewiesen, dass die Interessen der Fluggäste im Zweifel hinter denen der Airlines zurückstehen müssen. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden die Luxemburger Richter, dass ein Blitzeinschlag als "außergewöhnlicher Umstand" gelte und Fluggesellschaften von ihrer Pflicht zur Ausgleichszahlung befreien könne. Ein Freifahrtschein für die Luftfahrtbranche?
Der Fall: Sieben Stunden Verspätung ohne Entschädigung
Der konkrete Sachverhalt mutet fast schon grotesk an: Eine Maschine der Austrian Airlines wurde kurz vor der Landung im rumänischen Iasi von einem Blitz getroffen. Die daraufhin notwendigen Sicherheitsüberprüfungen führten dazu, dass der Anschlussflug nach Wien nicht planmäßig starten konnte. Ein betroffener Passagier erreichte sein Ziel schließlich mit mehr als sieben Stunden Verspätung – und ging bei der Forderung nach den ihm eigentlich zustehenden 400 Euro Ausgleichszahlung leer aus.
Das Pikante daran: Der Fluggast hatte seine Ansprüche an das Unternehmen Airhelp abgetreten, das sich auf die Durchsetzung von Passagierrechten spezialisiert hat. Doch selbst diese Profis bissen sich an der Argumentation der Airline die Zähne aus. Austrian Airlines berief sich erfolgreich darauf, dass der Blitzeinschlag einen außergewöhnlichen Umstand darstelle und man alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe.
Die fragwürdige Logik des Gerichtshofs
Der EuGH folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass ein Blitzeinschlag "nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens" sei. Eine bemerkenswerte Feststellung, wenn man bedenkt, dass Flugzeuge täglich durch Gewitterzonen fliegen und moderne Maschinen explizit darauf ausgelegt sind, Blitzeinschläge schadlos zu überstehen. Schätzungen zufolge wird jedes Verkehrsflugzeug im Durchschnitt einmal pro Jahr vom Blitz getroffen – von einem außergewöhnlichen Ereignis kann hier kaum die Rede sein.
Noch absurder wird die Entscheidung, wenn man sich vor Augen führt, was dies für die Passagiere bedeutet: Sie tragen das volle Risiko für Naturphänomene, die in der Luftfahrt zum Alltag gehören. Während Airlines Milliardengewinne einfahren, bleiben Reisende auf ihren Kosten sitzen, wenn das Wetter nicht mitspielt.
Ein Präzedenzfall mit Folgen
Diese Entscheidung reiht sich nahtlos in eine Serie von verbraucherunfreundlichen Urteilen ein, die den ohnehin schon schwachen Schutz von Fluggästen weiter aushöhlen. Was kommt als nächstes? Werden starke Winde, Nebel oder Regen ebenfalls zu außergewöhnlichen Umständen erklärt? Die Luftfahrtbranche dürfte das Urteil mit Champagner feiern, während Millionen von Passagieren künftig noch häufiger auf Entschädigungen verzichten müssen.
Besonders bitter: Das österreichische Gericht muss nun noch prüfen, ob Austrian Airlines tatsächlich alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Eine Farce, denn die Hürden für die Airline sind durch das EuGH-Urteil bereits so niedrig gelegt worden, dass ein Scheitern nahezu ausgeschlossen erscheint.
Zeit für einen Kurswechsel
Es wird höchste Zeit, dass die Politik hier gegensteuert. Während in anderen Bereichen Verbraucherschutz großgeschrieben wird, scheint die Luftfahrtbranche eine Sonderstellung zu genießen. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung, einst als großer Wurf gefeiert, erweist sich immer mehr als zahnloser Tiger.
Was wir brauchen, ist eine klare Definition von außergewöhnlichen Umständen, die nicht jeden Windstoß und jeden Regentropfen zur höheren Gewalt erklärt. Blitzeinschläge gehören zum kalkulierbaren Risiko der Luftfahrt – genau wie technische Defekte oder Personalausfälle. Die Airlines verdienen prächtig an ihren Passagieren, dann sollten sie auch in der Pflicht stehen, wenn etwas schiefgeht.
Bis es soweit ist, bleibt Fluggästen nur der bittere Trost, dass sie wenigstens sicher gelandet sind – auch wenn sie dafür Stunden ihres Lebens und hunderte Euro verloren haben. Der Himmel mag für Blitze sorgen, aber für die verbraucherfeindliche Rechtsprechung sind ganz irdische Richter verantwortlich.
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