Kostenlose Beratung07930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
26.10.2026
05:54 Uhr
KI-generiert

Wahlrecht ohne Pass: Rot-Grün-Rot will Berlins Wählerschaft umbauen!

Wahlrecht ohne Pass: Rot-Grün-Rot will Berlins Wählerschaft umbauen!
Symbolbild: KI-generiert

Linke, SPD und Grüne in Berlin wollen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland das Wahlrecht geben, und zwar auch für das Abgeordnetenhaus. So steht es im gemeinsamen Sondierungspapier, auf dem die Koalitionsverhandlungen aufbauen sollen. Medienberichten zufolge könnten bis zur nächsten Wahl 2031 fast eine Million Menschen zusätzlich wählen dürfen.

Eine Million neue Stimmen auf einen Schlag

Die Zahlen sind gewaltig. Laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg waren zum 31. Dezember 2025 genau 930.405 ausländische Staatsangehörige ab elf Jahren im Ausländerzentralregister für Berlin erfasst. Wer bis 2031 in der Stadt bleibt und seinen Pass behält, hätte dann die fünf Jahre Aufenthalt und das Mindestalter von 16 Jahren erreicht.

Bei der Wahl im September 2026 waren rund 2,49 Millionen Berliner wahlberechtigt. Kämen alle Betroffenen hinzu, wüchse die Wählerschaft um 37,4 Prozent auf etwa 3,42 Millionen. Mehr als jeder vierte Wähler wäre dann ein Neuwähler ohne deutschen Pass.

  • 617.445 Ausländer erfüllten schon Ende 2025 beide Voraussetzungen
  • 278.785 weitere wären bis 2031 lange genug im Land
  • 34.175 kämen bis dahin ins Wahlalter

Das ist allerdings nur eine Hochrechnung. Wegzüge, Einbürgerungen und Todesfälle könnten die Zahl drücken, neuer Zuzug würde sie dagegen weiter erhöhen.

„Teilhabe" als Begründung

Die drei Parteien führen das Vorhaben im Sondierungspapier unter dem Stichwort „Teilhabe und Antidiskriminierung". Dort heißt es:

„Teilhabe darf in Berlin niemals eine Frage des Passes sein. Wir stehen fest für eine solidarische Migrationsgesellschaft."

Das aktive und passive Wahlrecht solle „auf kommunaler und Landesebene im Rahmen unserer Kompetenzen für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt" kommen. Dazu muss man wissen: Wer sich einbürgern lässt, bekommt das Wahlrecht ohnehin. Seit der Reform der Ampel reichen dafür in der Regel ebenfalls fünf Jahre. Wozu also das Wahlrecht ohne Pass? Aus Sicht von Kritikern würde die Staatsbürgerschaft damit entwertet, bevor sie überhaupt erworben wurde.

Verfassungsrechtlich auf dünnem Eis

Bisher dürfen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus nur Deutsche abstimmen. Seit 2023 liegt das Wahlalter bei 16 Jahren. EU-Bürger dürfen bereits die Bezirksverordnetenversammlungen mitwählen. Das ist seit 1992 möglich, als im Zuge des Maastricht-Vertrags Artikel 28 des Grundgesetzes ergänzt wurde.

Für Bürger aus Nicht-EU-Staaten hat das Bundesverfassungsgericht schon 1990 eine klare Grenze gezogen. Damals kippte es Regelungen zum Ausländerwahlrecht in Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Begründung: Die Staatsgewalt geht vom deutschen Volk aus. Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält auch den Berliner Plan auf Landesebene für verfassungswidrig. Laut Medienberichten sagte er: „Hier wählt das deutsche Volk."

Ähnlich äußerte sich der CDU-Politiker Günter Krings, Vize-Chef der Unionsfraktion im Bundestag. Er erklärte, Berlin habe Besseres verdient als eine Koalition, die schon mit ihrem ersten Sondierungspapier gegen das Grundgesetz verstoße. Von SPD und Grünen hätte er mehr Treue zur Verfassung erwartet.

Politisches Erdbeben an der Spree

Der Hintergrund ist bemerkenswert. Die Linke unter Spitzenkandidatin Elif Eralp holte im September laut vorläufigem Ergebnis 25,7 Prozent und mehr als verdoppelte damit ihr Ergebnis. Die CDU stürzte von 28,2 auf 18,8 Prozent ab. Die schwarz-rote Koalition hat keine Mehrheit mehr.

Eine Regierung wählt sich ihr Volk nicht selbst aus. Ob diese einfache Regel für das neue Bündnis noch gilt, bleibt offen. Am Ende dürfte wohl wieder Karlsruhe entscheiden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“