
Völkerrechtliche Zweifel an Israels Iran-Angriffen: Bundestags-Gutachten entlarvt fragwürdige Rechtfertigungen
Ein brisantes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags wirft ein grelles Licht auf die jüngsten militärischen Eskapaden im Nahen Osten. Die 54-seitige Expertise kommt zu einem vernichtenden Urteil: Die israelischen und amerikanischen Angriffe auf iranische Atomanlagen im Juni 2025 stünden auf äußerst wackligen völkerrechtlichen Beinen. Was als heroische Präventivschläge verkauft wurde, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung möglicherweise als eklatanter Bruch internationaler Normen.
Selbstverteidigung oder Selbstjustiz?
Die Wissenschaftler des Bundestags lassen kein gutes Haar an der israelischen Argumentation. Die "ganz überwiegende Zahl der Völkerrechtler" sehe die Kriterien für eine legitime Selbstverteidigungslage nach Artikel 51 der UN-Charta schlichtweg nicht erfüllt. Ein vernichtendes Urteil für all jene, die reflexartig jede israelische Militäraktion als gerechtfertigt verteidigen.
Besonders pikant: Israel habe es versäumt, stichhaltige Beweise dafür vorzulegen, dass der Iran tatsächlich unmittelbar vor der Fertigstellung einer Atomwaffe gestanden hätte. Die bloße Anreicherung von spaltbarem Material sei lediglich ein "notwendiger Zwischenschritt" - noch lange kein Beweis für eine akute Bedrohung. Wo bleiben die konkreten Belege für eine unmittelbar bevorstehende Gefahr? Wo sind die unwiderlegbaren Geheimdienstinformationen, die einen solch massiven Militärschlag rechtfertigen würden?
Die fragwürdige Rolle der USA
Noch düsterer sieht es für die amerikanische Beteiligung aus. Das Gutachten zerpflückt das "Rechtfertigungsnarrativ" Washingtons geradezu genüsslich. Die US-Militäroperation könne sich nicht auf das Recht der kollektiven Selbstverteidigung stützen - schließlich hänge deren Legitimität vollständig davon ab, ob der israelische Erstschlag überhaupt rechtmäßig gewesen sei. Ein klassischer Zirkelschluss, der die gesamte Operation in ein zweifelhaftes Licht rückt.
Die Wissenschaftler warnen eindringlich davor, das Selbstverteidigungsrecht für "sicherheitspolitische Interessen" zu missbrauchen. Eine solche Praxis würde völkerrechtliche Normen "aushöhlen" - ein Vorwurf, der schwerer kaum wiegen könnte. Hier geht es um nicht weniger als die Grundfesten der internationalen Ordnung, die durch solche Alleingänge systematisch untergraben werden.
Merkels peinlicher Kotau
Besonders beschämend ist die Haltung der deutschen Bundesregierung in dieser Angelegenheit. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte sich nicht nur hinter die Operationen, sondern verstieg sich sogar zu der unsäglichen Formulierung, Israel mache "die Drecksarbeit" für die westlichen Verbündeten. Eine Wortwahl, die nicht nur diplomatisch unterirdisch ist, sondern auch moralisch höchst fragwürdig.
Der Linken-Abgeordnete Ulrich Thoden, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, bezeichnet die Expertise zu Recht als "Ohrfeige für die Bundesregierung". Tatsächlich offenbart sich hier einmal mehr die devote Haltung deutscher Politiker, wenn es um israelische Interessen geht. Statt auf die Einhaltung des Völkerrechts zu pochen, macht man sich zum willfährigen Claqueur fragwürdiger Militäraktionen.
Die Operation "Rising Lion" - ein Löwe ohne Legitimation?
Die am 13. Juni gestartete israelische Militäroperation "Rising Lion" richtete sich nicht nur gegen iranische Atomanlagen und militärische Einrichtungen. Auch hochrangige Militärs und Atomphysiker wurden gezielt angegriffen - ein Vorgehen, das ebenfalls erhebliche völkerrechtliche Fragen aufwirft. Die USA stiegen am 22. Juni mit eigenen Luftangriffen in den Konflikt ein, bevor drei Tage später eine Waffenruhe in Kraft trat.
Das Gutachten räumt zwar ein, dass Geheimdienste möglicherweise über Informationen verfügen könnten, die bisher nicht öffentlich zugänglich waren. Doch genau hier liegt der Hund begraben: In einem Rechtsstaat - und erst recht in der internationalen Gemeinschaft - kann man nicht erst schießen und dann nach Rechtfertigungen suchen. Israel stehe nun "in der Pflicht, sein militärisches Handeln gegen den Iran jetzt rechtlich zu begründen", so die Wissenschaftler. Eine Pflicht, der man bisher offenbar nicht nachgekommen ist.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Was hier auf dem Spiel steht, ist weit mehr als nur die Bewertung einer einzelnen Militäroperation. Es geht um die Frage, ob das Völkerrecht noch irgendeinen Wert hat oder ob militärisch überlegene Staaten nach Gutdünken präventiv zuschlagen dürfen, wann immer sie eine potenzielle Bedrohung wittern. Wenn jeder Staat nach diesem Muster handeln würde, wäre das internationale System binnen kürzester Zeit im Chaos versunken.
Die deutsche Bundesregierung täte gut daran, sich endlich klar zu positionieren. Statt reflexartig jede israelische Aktion zu verteidigen, sollte man auf die Einhaltung internationaler Normen pochen. Alles andere wäre nicht nur ein Verrat an den eigenen Werten, sondern auch eine Gefahr für die internationale Stabilität. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste bietet dafür eine solide Grundlage - man muss es nur ernst nehmen.
"Die Herstellung von ausreichend spaltbarem Material im Rahmen des iranischen Atomprogramms ist dabei nur ein notwendiger Zwischenschritt"
Diese nüchterne Feststellung der Bundestags-Wissenschaftler sollte all jenen zu denken geben, die vorschnell militärische "Lösungen" propagieren. In einer Zeit, in der die Welt ohnehin am Rande multipler Krisen taumelt, können wir uns keine weiteren völkerrechtswidrigen Alleingänge leisten. Es ist höchste Zeit, dass auch die deutsche Politik dies begreift und entsprechend handelt.
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