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21.02.2026
08:42 Uhr

Verwaltungsgericht stoppt Willkür: Höcke darf trotz Oberbürgermeister-Verbot im Dortmunder Rathaus sprechen

Verwaltungsgericht stoppt Willkür: Höcke darf trotz Oberbürgermeister-Verbot im Dortmunder Rathaus sprechen

Es ist ein Schauspiel, das sich in der Bundesrepublik mit ermüdender Regelmäßigkeit wiederholt – und das dennoch jedes Mal aufs Neue fassungslos macht: Ein demokratisch gewählter Politiker soll daran gehindert werden, in einem öffentlichen Gebäude zu sprechen. Nicht etwa, weil er zu Gewalt aufruft. Nicht, weil er verfassungsfeindliche Parolen skandiert. Sondern schlicht, weil er der falschen Partei angehört. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diesem Treiben nun einen Riegel vorgeschoben – und der Stadt Dortmund eine schallende Ohrfeige verpasst.

Der gescheiterte Versuch der Zensur

Was war geschehen? Die AfD-Ratsfraktion in Dortmund hatte zu ihrem Neujahrsempfang in die große Bürgerhalle des Rathauses geladen. Rund 280 Gäste waren eingeladen, als Gastredner sollte der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke auftreten. Doch Oberbürgermeister Alexander Kalouti erklärte die Veranstaltung am Freitagmorgen – wohlgemerkt kurzfristig – für unzulässig. Seine abenteuerliche Begründung: Mit der Einladung Höckes verliere der Empfang seinen Charakter als Fraktionsveranstaltung und werde zu einer Parteiveranstaltung. Solche Formate seien im Rathaus nicht gestattet. Man wolle das Rathaus als „zentralen Ort der Demokratie" schützen.

Man muss sich diese Argumentation auf der Zunge zergehen lassen. Ein Rathaus – gebaut und unterhalten von Steuergeldern aller Bürger – soll vor einer demokratisch legitimierten Partei „geschützt" werden? Vor einem Politiker, der in freien Wahlen ein Mandat errungen hat? Das ist keine Verteidigung der Demokratie. Das ist ihre Karikatur.

Das Gericht stellt Gleichbehandlung her

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ließ sich von den vorgeschobenen Argumenten der Stadtverwaltung nicht blenden. In ihrer Eilentscheidung stellten die Richter unmissverständlich klar: Auch andere Fraktionen des Dortmunder Rates hätten Veranstaltungen mit externen Gastrednern im Rathaus abgehalten. Die Stadt müsse die AfD daher gleich behandeln. Ein simpler Grundsatz des Rechtsstaats – und doch offenbar eine Erkenntnis, die dem Oberbürgermeister fremd zu sein scheint.

„Der Demokratie wurde auf die Sprünge geholfen"

– so kommentierte AfD-Fraktionschef Heiner Garbe die Entscheidung. Ein Satz, der in seiner lakonischen Kürze die ganze Absurdität der Situation einfängt. Dass es in Deutschland mittlerweile eines Gerichtsbeschlusses bedarf, damit eine gewählte Fraktion ihr Recht auf Nutzung öffentlicher Räume wahrnehmen kann, spricht Bände über den Zustand unserer politischen Kultur.

Oberbürgermeister scheitert auch in zweiter Instanz – an sich selbst

Kalouti gab sich nicht geschlagen. Am Freitagabend legte er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Doch hier wurde es geradezu grotesk: Der Antrag konnte gar nicht mehr bearbeitet werden, da entsprechende Ankündigungen bis Freitag, 15 Uhr hätten erfolgen müssen. Das Gericht teilte mit, sich am Wochenende nicht mehr mit dem Fall befassen zu wollen. Die Entscheidung der ersten Instanz blieb damit bestehen.

Man könnte fast meinen, die Stadtverwaltung habe ihre eigene Inkompetenz als letztes Bollwerk gegen die Meinungsfreiheit in Stellung gebracht – und sei auch daran gescheitert. Die Frage, wer die Kosten dieses juristischen Abenteuers trägt, dürfte den Dortmunder Steuerzahler brennend interessieren. Denn eines ist sicher: Nicht der Oberbürgermeister wird die Rechnung aus eigener Tasche begleichen.

Ein Muster, das sich durch die Republik zieht

Der Fall Dortmund ist kein Einzelfall. Er reiht sich ein in eine lange Kette von Versuchen, die AfD mit administrativen Mitteln aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Im englischsprachigen Raum hat sich dafür der treffende Begriff „Lawfare" etabliert – ein Kofferwort aus „law" und „warfare", also die Instrumentalisierung des Rechts als Waffe gegen den politischen Gegner. Wer inhaltlich nichts entgegenzusetzen hat, greift eben zu bürokratischen Schikanen.

Parallel zum juristischen Tauziehen rief ein „Bündnis" aus Parteien, Gewerkschaften und diversen Initiativen zur Gegendemonstration vor dem Rathaus auf. Die Polizei rechnete mit mindestens 600 Teilnehmern. Man kennt das Prozedere: Während drinnen ein gewählter Politiker eine Rede hält, wird draußen der „Kampf gegen Rechts" zelebriert – finanziert nicht selten mit öffentlichen Geldern und orchestriert von denselben Kräften, die das Wort „Demokratie" wie eine Monstranz vor sich hertragen, während sie deren Grundprinzipien mit Füßen treten.

Demokratie heißt auch aushalten

Man muss Björn Höcke nicht mögen. Man muss seine politischen Positionen nicht teilen. Aber wer in einer Demokratie lebt, muss akzeptieren, dass auch Politiker auftreten dürfen, deren Meinungen einem nicht gefallen. Das ist kein Zeichen von Schwäche – es ist das Fundament, auf dem unser gesamtes Gemeinwesen ruht. Wer dieses Fundament untergräbt, indem er missliebigen Stimmen den Zugang zu öffentlichen Räumen verwehrt, der gefährdet die Demokratie weit mehr als jede noch so kontroverse Rede es je könnte.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist daher mehr als nur ein juristischer Sieg der AfD. Sie ist ein Signal an all jene Amtsträger, die glauben, ihr persönliches politisches Empfinden stehe über dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Signal, das in diesen Zeiten bitter nötig ist – denn die Liste der Bürgermeister, Landräte und Verwaltungsbeamten, die meinen, Demokratie bedeute die Herrschaft der eigenen Gesinnung, wird beunruhigend lang.

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