
Verfassungstreue-Prüfung für AfD-Kandidaten: Wenn der eigene Wahlkreis misstrauischer ist als Washington
Es ist ein Vorgang, der stellvertretend für den Zustand unserer politischen Kultur stehen könnte: Wenige Wochen vor der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland soll der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert seine Verfassungstreue unter Beweis stellen. Nicht etwa, weil er sich etwas hätte zuschulden kommen lassen. Sondern schlicht, weil er das falsche Parteibuch trägt.
Ein Schreiben mit Sprengkraft
Aus einem Schreiben der Kreiswahlleitung Friesland, dessen Echtheit die stellvertretende Kreiswahlleiterin Andrea Jeske gegenüber dem Portal NIUS bestätigt haben soll, gehe hervor: Man hege Zweifel an der Verfassungstreue des Politikers und habe deshalb die zuständige Kommunalaufsicht eingeschaltet. Diese solle nun prüfen, ob Sichert überhaupt zur Landratswahl zugelassen werden dürfe – konkret gehe es um die Wählbarkeit nach § 45d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes.
Bemerkenswert ist die dürre Begründung. Als Grundlage verweise die Kreiswahlleitung auf „allgemeine Hinweise“ des Niedersächsischen Innenministeriums. Es bestehe demnach „ein starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“, sobald jemand Mitglied einer als extremistisch eingestuften und vom Verfassungsschutz beobachteten Partei sei. Das treffe auf die AfD zu. Und dann, fast beiläufig, der entscheidende Satz: „Weitere Anhaltspunkte lagen mir nicht vor.“
Kollektive Verdächtigung statt individueller Prüfung
Man lese diesen Halbsatz noch einmal in Ruhe. Keine persönlichen Verfehlungen, keine verfassungsfeindlichen Äußerungen, keine belastbaren Fakten zur Person. Allein die Zugehörigkeit zu einer Partei, die immerhin von Millionen Bürgern gewählt wird und in Umfragen bundesweit an der Spitze rangiert, soll genügen, um einem gewählten Abgeordneten die demokratische Kandidatur streitig zu machen. Wenn Sippenhaft in der Politik jemals ein Comeback feierte – hier hätten wir es.
„Die Amerikaner, die maßgeblich das deutsche Grundgesetz mitgestaltet haben, laden uns zum Austausch ein und sehen die AfD anscheinend als wichtigen Partner – und gleichzeitig wird in meinem eigenen Wahlkreis meine Verfassungstreue angezweifelt, weil ich von der AfD als Kandidat nominiert wurde.“
Sichert, der sich nach eigenen Angaben auf Einladung der US-Regierung derzeit in Washington aufhalte und dort als Vertreter des deutschen Parlaments Gespräche führe, brachte das Paradoxon auf den Punkt. NIUS habe ihn am frühen Morgen jenseits des Atlantiks erreicht.
Ein gefährliches Spiel mit der Demokratie
Die Ironie könnte kaum bitterer sein. Während in Washington die deutschen Volksvertreter der zweitstärksten politischen Kraft des Landes hofiert würden, betrachte man sie daheim offenbar als Bürger zweiter Klasse. Wer entscheidet eigentlich künftig, wer wählbar ist und wer nicht? Und was sagt es über den Zustand einer Demokratie aus, wenn nicht mehr der Wähler an der Urne, sondern die Verwaltung im Amtszimmer über die Zulassung von Kandidaten befindet?
Es ist genau dieses Muster, das viele Bürger zunehmend verstört. Man kann von der AfD halten, was man will – doch die schleichende Umdeutung des demokratischen Wettbewerbs in eine Frage behördlicher Genehmigung dürfte ein Präzedenzfall sein, der weit über den Landkreis Friesland hinausweist. Wer heute den politischen Gegner mit Verwaltungsakten aus dem Rennen zu nehmen versucht, sollte sich fragen, wer morgen an der Reihe ist.
Eine Stellungnahme der Kreiswahlleiterin stehe, so hieß es, noch aus. Man darf gespannt sein, mit welchen Argumenten man diesen bemerkenswerten Vorgang zu rechtfertigen gedenkt.
In turbulenten Zeiten zählt Beständigkeit
Wenn selbst die Grundpfeiler des demokratischen Wettbewerbs ins Wanken geraten und das Vertrauen in staatliche Institutionen erodiert, richtet sich der Blick vieler Bürger auf Werte, die sich über Jahrhunderte bewährt haben. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber sind seit jeher ein krisenfester Anker – unabhängig von politischen Launen und behördlichen Vorstößen. Als sinnvolle Beimischung zu einem breit gestreuten Vermögen bieten sie eine Beständigkeit, die manch politisches Versprechen längst nicht mehr aufweisen kann.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen fachkundigen Berater und recherchieren Sie eigenverantwortlich.

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