
Verfassungsschutz-Willkür: Sächsische Behörden jagen legale Waffenbesitzer der AfD
Die sächsischen Behörden haben eine neue Stufe der politischen Verfolgung erreicht. Nach der höchst umstrittenen Einstufung des AfD-Landesverbandes als "erwiesen rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz werden nun systematisch Parteimitglieder ins Visier genommen, die völlig legal im Besitz von Schusswaffen sind. Was sich hier abspielt, erinnert an düstere Zeiten deutscher Geschichte, in denen politische Gesinnung über Grundrechte gestellt wurde.
Politische Säuberung unter dem Deckmantel der Sicherheit
Der sächsische Verfassungsschutz hat 71 AfD-Mitglieder an die Waffenbehörden gemeldet. Diese Bürger, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, sollen nun ihre "waffenrechtliche Zuverlässigkeit" unter Beweis stellen. Insgesamt geht es um 249 registrierte Schusswaffen - allesamt legal erworben und ordnungsgemäß angemeldet. Doch das scheint in Zeiten, in denen die politische Gesinnung wichtiger ist als rechtsstaatliche Prinzipien, keine Rolle mehr zu spielen.
Von den 69 eingeleiteten Prüfverfahren konnten die Behörden gerade einmal in zwei Fällen "Beanstandungen" feststellen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Bei über 97 Prozent der überprüften AfD-Mitglieder gibt es keinerlei Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit. Dennoch laufen die Verfahren weiter - ein bürokratischer Spießrutenlauf für unbescholtene Bürger.
Die Linke wittert Morgenluft
Besonders pikant ist die Reaktion der Linken-Abgeordneten Juliane Nagel, die sich "überrascht" zeigt über die Anzahl der Waffenbesitzer in AfD-Kreisen. Ihre Formulierung, man habe sich "in AfD-Kreisen noch stärker bewaffnet als in der restlichen Szene der extremen Rechten", offenbart die perfide Strategie: Legaler Waffenbesitz wird zur Bedrohung stilisiert, wenn er von der "falschen" politischen Seite ausgeübt wird.
"Ich hatte zwar mit einigen Dutzend Fällen gerechnet. Doch offenbar hat man sich in AfD-Kreisen noch stärker bewaffnet als in der restlichen Szene der extremen Rechten."
Diese Aussage zeigt, wie tief die Vorurteile sitzen. Waffenbesitz ist in Deutschland ein Grundrecht für zuverlässige Bürger - unabhängig von ihrer politischen Überzeugung. Dass Nagel hier von "Bewaffnung" spricht, als handle es sich um paramilitärische Strukturen, ist nichts anderes als Stimmungsmache.
Rechtsstaat oder Gesinnungsjustiz?
Das Waffengesetz definiert klare Kriterien für die Unzuverlässigkeit: Verurteilungen wegen Verbrechen, leichtfertiger Umgang mit Waffen oder die Mitgliedschaft in verbotenen Vereinigungen. Die AfD ist jedoch weder verboten noch verfassungswidrig - sie sitzt in allen deutschen Parlamenten und stellt in mehreren Bundesländern die zweitstärkste Fraktion.
Was wir hier erleben, ist der Versuch, über den Umweg des Verfassungsschutzes Grundrechte auszuhebeln. Wenn die bloße Mitgliedschaft in einer demokratisch gewählten Partei ausreicht, um Bürger unter Generalverdacht zu stellen, dann haben wir ein ernsthaftes Problem mit unserem Rechtsstaat.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Die Entwicklung in Sachsen sollte jeden freiheitsliebenden Bürger alarmieren. Heute trifft es AfD-Mitglieder, morgen könnten es andere sein, die nicht ins politische Schema passen. Die Geschichte lehrt uns, wohin es führt, wenn staatliche Organe beginnen, Bürger nach ihrer politischen Gesinnung zu kategorisieren und entsprechend zu behandeln.
Es ist höchste Zeit, dass sich die schweigende Mehrheit gegen diese Entwicklung zur Wehr setzt. Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er die Rechte aller Bürger schützt - nicht nur derjenigen, die der gerade herrschenden politischen Klasse genehm sind. Die sächsischen Behörden täten gut daran, sich auf echte Bedrohungen zu konzentrieren, statt unbescholtene Bürger zu drangsalieren.
Die Botschaft ist klar: Wer nicht auf Linie ist, dem werden systematisch die Rechte beschnitten. Das ist nicht das Deutschland, für das unsere Väter und Großväter gekämpft haben. Es ist Zeit, diesem Treiben Einhalt zu gebieten - bevor es zu spät ist.
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