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15.09.2025
13:32 Uhr

Verfassungsschutz-Theater in Thüringen: 2.050 AfD-Mitglieder als "rechtsextrem" gebrandmarkt

Der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hat wieder zugeschlagen. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2024 präsentierte er seine altbekannte Leier: Die AfD sei verfassungsfeindlich, vertrete ein "ethnisches Volksverständnis" und zeige keinerlei Mäßigung. Besonders pikant: Satte 2.050 AfD-Mitglieder würden dem "rechtsextremen Personenpotenzial" zugerechnet. Ein Schelm, wer dabei an politische Instrumentalisierung denkt.

Die immergleiche Platte des Herrn Kramer

Kramer, der seit Jahren eine harte Linie gegen die AfD fährt, behauptete in Erfurt, die Partei ziele darauf ab, "andere Bevölkerungsgruppen von der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen". Man könne "keinerlei Mäßigung oder Zurückhaltung feststellen", so der Verfassungsschutzchef. Eine Aussage, die angesichts der Tatsache, dass die AfD in Thüringen demokratisch gewählt wurde und breiten gesellschaftlichen Zuspruch findet, geradezu grotesk anmutet.

Im Bericht selbst heißt es, die "stärkste extremistische Szene Thüringens" sei die rechtsextremistische mit einem Personenpotenzial von etwa 3.300 Personen. Der Großteil davon - die besagten 2.050 - werde der AfD zugerechnet. Diese pauschale Einordnung aller Parteimitglieder als extremistisch wirft ernsthafte Fragen zur Objektivität der Behörde auf.

SPD-Minister Maier droht unverhohlen

Besonders bemerkenswert waren die Äußerungen von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD). "Die AfD hat es selbst in der Hand, dieses Verbotsverfahren zu verhindern, indem man sich deradikalisiert", drohte er bei der Vorstellung des Berichts. Man sei verpflichtet, "Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung zu bringen". Übersetzt heißt das wohl: Passt euch an oder wir verbieten euch. So viel zur demokratischen Vielfalt, die die SPD angeblich verteidigen möchte.

Der Kramer-Komplex: Ein Untersuchungsausschuss deckt auf

Die Thüringer AfD wird seit 2021 als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft - eine Entscheidung, die von Anfang an umstritten war. Recherchen zeigten, dass im damaligen Verfahren ein entlastendes Ergänzungsgutachten existierte, das jedoch nicht berücksichtigt wurde. Kramer soll die Verwendung dieses Gutachtens persönlich verhindert haben. Seine Begründung: Man wolle "dem Gegner" keine Argumente liefern. Ein bemerkenswertes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit für einen Verfassungsschützer.

Auf Initiative der AfD-Fraktion hat der Thüringer Landtag daraufhin den Untersuchungsausschuss "Kramer-Komplex" eingesetzt. Dieser soll prüfen, ob der Verfassungsschutzpräsident gesetzliche Pflichten oder beamtenrechtliche Vorgaben verletzt und sein Amt zu politischen Zwecken missbraucht habe. Die Ergebnisse dürften spannend werden.

Andere Extremisten? Nebensache!

Während die AfD mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft wird, finden andere extremistische Gruppierungen im Bericht nur am Rande Erwähnung. Die "Reichsbürger"-Szene wird mit etwa 1.000 Personen beziffert, die gewaltorientierten Linksextremisten seien auf etwa 190 gestiegen. Auch ein wachsendes islamistisches Mobilisierungspotential wird erwähnt. Doch der Fokus liegt eindeutig auf der AfD - der einzigen Oppositionspartei, die der etablierten Politik gefährlich werden könnte.

Besonders absurd ist die Kategorie der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer", die seit der Corona-Zeit geführt wird. Diese seien bestrebt, durch "systematische Verächtlichmachung" demokratischer Entscheidungen das Vertrauen in staatliche Strukturen zu untergraben. Man fragt sich unwillkürlich: Ist Kritik an der Regierung jetzt schon verfassungsfeindlich?

Ein durchschaubares Spiel

Das Vorgehen des Thüringer Verfassungsschutzes unter Kramer folgt einem durchschaubaren Muster: Eine demokratisch legitimierte Oppositionspartei wird mit allen Mitteln diskreditiert und ihre Mitglieder pauschal als Extremisten gebrandmarkt. Gleichzeitig werden entlastende Beweise unterdrückt und politische Drohungen ausgesprochen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier nicht die Verfassung geschützt, sondern die politische Konkurrenz bekämpft werden soll.

Die Tatsache, dass die AfD trotz oder gerade wegen dieser Kampagnen weiterhin breiten gesellschaftlichen Zuspruch findet, zeigt: Die Bürger durchschauen dieses Spiel längst. Sie wollen eine Politik, die ihre Interessen vertritt, nicht eine, die sie als extremistisch diffamiert. Es wird Zeit, dass der Verfassungsschutz wieder zu seiner eigentlichen Aufgabe zurückfindet: dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung - und nicht deren Aushöhlung durch politische Instrumentalisierung.

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