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04.05.2025
14:41 Uhr

Verfassungsschutz-Gutachten durchgesickert? Spiegel-Journalistin sorgt für Aufsehen

Eine brisante Aussage im ARD-Presseclub sorgt für Wirbel in der politischen Landschaft: Melanie Amann, stellvertretende Chefredakteurin des Spiegels, deutete am Sonntag an, dass ihrem Magazin das umstrittene Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD vorliegen könnte. Eine Enthüllung, die Fragen aufwirft - vor allem vor dem Hintergrund, dass nicht einmal die betroffene Partei selbst Zugang zu dem Dokument hat.

Fragwürdige Informationspolitik des Verfassungsschutzes

Die Situation mutet geradezu grotesk an: Während die AfD als direkt betroffene Partei das Gutachten nicht einsehen darf, scheinen ausgewählte Medienvertreter bereits exklusiven Zugang zu den brisanten Unterlagen zu haben. Wolf Wiedmann-Schmidt, beim Spiegel für "Innere Sicherheit" zuständig, hätte das Gutachten "offensichtlich zu sehen bekommen", wie seine Kollegin Amann im Presseclub freimütig einräumte.

Selektive Zitate werfen Fragen auf

Besonders bemerkenswert erscheint die Art und Weise, wie mit den angeblichen Inhalten des Gutachtens umgegangen wird. Der Spiegel zitiert äußerst selektiv einzelne Passagen, die offenbar besonders gut in das gewünschte narrative Bild passen sollen. So werden etwa Äußerungen von Alice Weidel zur Messerkriminalität herausgegriffen - ein Thema, das viele Bürger durchaus bewegt, aber offenbar nicht sachlich diskutiert werden darf.

Demokratische Grundsätze auf dem Prüfstand

Die gesamte Vorgehensweise wirft ernsthafte Fragen nach der Gleichbehandlung politischer Parteien und der Rolle der Medien in unserem demokratischen System auf. Wenn einzelne Journalisten privilegierten Zugang zu wichtigen Dokumenten erhalten, während den direkt Betroffenen die Einsicht verwehrt bleibt, erscheint dies zumindest fragwürdig.

Presseclub als Echo-Kammer?

Die Zusammensetzung der Diskussionsrunde im ARD-Presseclub spiegelt dabei ein weiteres Problem wider: Mit Vertretern von SZ, Märkischer Allgemeiner Zeitung, Tagesschau und t-online wurde eine erstaunlich homogene Gruppe zusammengestellt, die sich erwartungsgemäß einig war, dass die Einstufung durch den Verfassungsschutz "der richtige Schritt" gewesen sei. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik? Fehlanzeige.

Amanns beiläufige Bemerkung "Das sind keine Staatsgeheimnisse" wirkt dabei fast wie eine Rechtfertigung für den privilegierten Informationszugang. Doch gerade wenn es sich nicht um Staatsgeheimnisse handelt, stellt sich die Frage umso dringlicher, warum nicht alle Beteiligten gleichermaßen Zugang zu den Informationen erhalten.

Die Ereignisse werfen ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer politischen Kultur. Während man sich gerne auf demokratische Werte beruft, scheinen diese in der Praxis mitunter sehr selektiv ausgelegt zu werden. Eine Entwicklung, die nachdenklich stimmt und die Frage aufwirft, ob hier nicht dringend ein Umdenken erforderlich wäre.

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