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09.07.2025
12:16 Uhr

Verfassungsrichterkandidatin wollte Ungeimpfte zur Kasse bitten – Ein Blick in die Abgründe deutscher Rechtspolitik

Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, sorgte mit einem bemerkenswerten Vorstoß für Aufsehen: Noch im Februar 2023 forderte sie in einem juristischen Fachbeitrag, dass Ungeimpfte an ihren Behandlungskosten beteiligt werden sollten. Ihre Begründung? Menschen ohne Corona-Impfung würden ein „besonders gefährliches Verhalten" an den Tag legen.

Späte Einsicht oder anhaltende Überzeugung?

Zu einem Zeitpunkt, als die Nebenwirkungen der Corona-Impfungen längst dokumentiert waren und die meisten Pandemiemaßnahmen bereits Geschichte waren, hielt Brosius-Gersdorf an ihrer harten Linie fest. In ihrem Artikel auf Gesundheitsrecht.blog argumentierte sie, dass Ungeimpfte sich „vorsätzlich" der Krankheit aussetzten und daher die finanzielle Verantwortung für mögliche Krankenhausaufenthalte tragen müssten.

Besonders pikant: Die Juristin räumte selbst ein, dass die Impfung weder vor Ansteckung schütze noch langfristig wirksam sei. Dennoch beharrte sie darauf, dass regelmäßige Auffrischungsimpfungen vor schweren Verläufen schützen könnten – eine Argumentation, die angesichts der mittlerweile bekannten Fakten über die begrenzte Wirksamkeit der Impfstoffe fragwürdig erscheint.

Ein gefährlicher Präzedenzfall für die Solidargemeinschaft

Was Brosius-Gersdorf vorschlug, würde das Fundament unseres Gesundheitssystems erschüttern. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip – jeder zahlt ein, unabhängig von seinem individuellen Risikoverhalten. Sollten wir dieses Prinzip aufweichen, wo würde es enden? Müssten dann auch Raucher, Übergewichtige oder Extremsportler für ihre Behandlungen aufkommen?

„Der Versicherte legt zudem mit der Nichtimpfung ein besonders gefährliches Verhalten an den Tag, sodass sich argumentieren lässt, dass er auf das Ausbleiben einer behandlungsbedürftigen Infektion nicht vertrauen darf"

Diese Aussage offenbart ein bedenkliches Rechtsverständnis. In einem freiheitlichen Rechtsstaat sollte die körperliche Selbstbestimmung nicht durch finanzielle Sanktionen ausgehöhlt werden. Die Entscheidung für oder gegen eine medizinische Behandlung muss frei von wirtschaftlichem Druck bleiben.

Die politische Agenda hinter der juristischen Fassade

Brosius-Gersdorfs Positionen fügen sich nahtlos in das Weltbild der aktuellen SPD ein. Neben ihrer Forderung nach finanzieller Bestrafung Ungeimpfter befürwortet sie auch ein AfD-Verbot und setzt sich für die Legalisierung von Abtreibungen ein. Ihre Nominierung für das höchste deutsche Gericht wirft die Frage auf, ob hier eine neutrale Richterin oder eine politische Aktivistin in Robe installiert werden soll.

Immerhin: Von einer allgemeinen Impfpflicht rückte sie in ihrem Artikel ab – nicht etwa aus Respekt vor der Selbstbestimmung der Bürger, sondern weil sie diese als „kein milderes Mittel" ansah. Die finanzielle Bestrafung hingegen erschien ihr als gangbarer Weg, um die „beträchtlichen Ausgaben für die Behandlung von Covid-19-Krankheiten nichtgeimpfter Versicherter" zu reduzieren.

Ein Weckruf für die deutsche Justiz

Die Tatsache, dass eine Person mit solchen Ansichten für das Bundesverfassungsgericht nominiert wird, sollte jeden freiheitsliebenden Bürger alarmieren. Das Verfassungsgericht ist der Hüter unserer Grundrechte – nicht deren Totengräber. Richter sollten die Freiheit der Bürger schützen, nicht Wege suchen, sie durch die Hintertür auszuhebeln.

Die Corona-Jahre haben gezeigt, wie schnell Grundrechte unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes eingeschränkt werden können. Umso wichtiger ist es, dass am Bundesverfassungsgericht Persönlichkeiten sitzen, die sich als Verteidiger der Freiheit verstehen – nicht als deren Architekten des Abbaus.

Deutschland braucht Verfassungsrichter, die das Grundgesetz hochhalten, nicht solche, die es uminterpretieren, um politische Agenden durchzusetzen. Die Nominierung von Brosius-Gersdorf sendet ein fatales Signal: Offenbar ist die SPD bereit, das höchste deutsche Gericht mit Personen zu besetzen, die fundamentale Prinzipien unseres Zusammenlebens zur Disposition stellen.

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