
Verfassungsrichterin in der Defensive: Brosius-Gersdorf kämpft gegen „Ultralinks"-Vorwurf
Die umstrittene SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat sich erstmals öffentlich zu den massiven Vorwürfen gegen ihre Person geäußert. In einer schriftlichen Stellungnahme, die über eine Bonner Kanzlei verbreitet wurde, wehrt sich die Juristin vehement gegen ihre Einordnung als „ultralinks" oder gar „linksradikal". Diese Bezeichnungen seien „diffamierend und realitätsfern", so Brosius-Gersdorf in ihrer Erklärung.
Schwere Geschütze gegen kritische Berichterstattung
Die Kandidatin geht in ihrer Stellungnahme hart mit den Medien ins Gericht. Die Berichterstattung über ihre Person sei „unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent" gewesen. Besonders brisant: Brosius-Gersdorf unterstellt den kritischen Berichten eine politische Agenda. Die Darstellungen seien „nicht sachorientiert" gewesen, sondern „von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern".
Doch genau hier offenbart sich ein bemerkenswertes Muster: Während die Juristin jede Kritik an ihrer Person als unsachlich und diffamierend zurückweist, hatte sie selbst in der Vergangenheit keinerlei Probleme damit, politische Gegner in die rechtsextreme Ecke zu stellen. Diese Doppelmoral wirft Fragen nach ihrer Eignung für das höchste deutsche Gericht auf.
Die strittigen Positionen bleiben nebulös
Besonders aufschlussreich ist, was Brosius-Gersdorf in ihrer Stellungnahme nicht sagt. Zwar behauptet sie, ihre Positionen zu Schwangerschaftsabbrüchen, zum Kopftuchverbot und zu paritätischen Wahlrechtsmodellen seien „wiederholt falsch wiedergegeben" worden. Doch konkrete Richtigstellungen oder klare Positionierungen? Fehlanzeige.
Die Darstellung, sie habe sich für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur Geburt ausgesprochen, bezeichnet sie als „verunglimpfend". Aber was genau ist ihre Position? Welche ihrer Aussagen wurden angeblich aus dem Kontext gerissen? Die Antworten bleiben die Kandidatin und ihre Unterstützer schuldig.
Corona-Äußerungen und AfD-Verbot: Die unbequemen Themen
Auffällig ist auch, was in der Stellungnahme komplett unter den Tisch fällt. Kein Wort zu ihren umstrittenen Äußerungen während der Corona-Zeit, die von Kritikern als Beleg für ein anti-freiheitliches Weltbild gewertet werden. Dabei geht es beim Bundesverfassungsgericht gerade um die Abwehrrechte der Bürger gegen einen übergriffigen Staat – eine Aufgabe, für die man ein ausgeprägtes Freiheitsverständnis mitbringen sollte.
Ebenso schweigt sich Brosius-Gersdorf zu ihren Positionen bezüglich eines möglichen AfD-Verbots aus. Dabei hatte sie sich in der Vergangenheit durchaus kritisch über die Partei und ihre mehr als zehn Millionen Wähler geäußert. Pikant dabei: Ausgerechnet der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, für den sie nominiert ist, entscheidet über Parteiverbote.
Die SPD hält stur an ihrer Kandidatin fest
Trotz der anhaltenden Kritik und des öffentlichen Drucks zeigt sich die SPD unbeirrt. Nach Angaben aus der Fraktion sei ein Rückzug der Kandidatin nicht geplant. Auch Brosius-Gersdorf selbst deutet in ihrer Stellungnahme keinen Verzicht auf die Kandidatur an. Stattdessen will sie heute Abend in der ZDF-Talkshow bei Markus Lanz auftreten – vermutlich in der Hoffnung, das ramponierte Image aufpolieren zu können.
Die Hartnäckigkeit, mit der die SPD an ihrer umstrittenen Kandidatin festhält, wirft ein bezeichnendes Licht auf die aktuelle politische Lage. Offenbar ist der Partei die ideologische Ausrichtung des Bundesverfassungsgerichts wichtiger als dessen Ansehen und Akzeptanz in der Bevölkerung.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Der Fall Brosius-Gersdorf zeigt exemplarisch, wie sehr sich die politische Landschaft in Deutschland verschoben hat. Was früher als eindeutig links galt, wird heute zur „demokratischen Mitte" umdeklariert. Kritiker werden reflexartig in die rechte Ecke gestellt, während die eigene ideologische Verortung als sakrosankt gilt.
Besonders bedenklich ist die von Kritikern attestierte „gefährliche Staatshörigkeit" der Kandidatin. Mit Richtern, die das Kollektiv über die Grundrechte des Einzelnen stellen, steht tatsächlich der Totalitarismus vor der Tür. Das Bundesverfassungsgericht als letzte Bastion der Bürgerrechte darf nicht zum verlängerten Arm einer übergriffigen Politik werden.
Die vollständige Stellungnahme soll im Laufe des Tages veröffentlicht werden. Man darf gespannt sein, ob darin endlich konkrete Antworten auf die drängenden Fragen geliefert werden – oder ob es bei nebulösen Dementis und Schuldzuweisungen bleibt. Die bisherige Kommunikationsstrategie lässt wenig Hoffnung auf Ersteres aufkommen.
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