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Kettner Edelmetalle
23.12.2025
08:39 Uhr

Verfassungsklage gegen Aktivrente: Bund der Steuerzahler zieht vor das höchste Gericht

Die schwarz-rote Koalition hat kaum ihre Arbeit aufgenommen, da droht bereits der erste juristische Paukenschlag. Der Bund der Steuerzahler bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Aktivrente vor – jenes Prestigeprojekt der Bundesregierung, das Rentnern ab Januar 2026 ermöglichen soll, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Doch was auf den ersten Blick wie eine großzügige Geste wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als handwerklich miserables Stückwerk, das ganze Berufsgruppen systematisch ausschließt.

Selbstständige und Freiberufler bleiben außen vor

Der Kern des Problems liegt in der Ausgestaltung der Regelung: Sie gilt ausschließlich für abhängig Beschäftigte. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler sein Berufsleben verbracht hat – sei es als Anwalt, Architekt, Handwerksmeister oder freischaffender Künstler – geht schlichtweg leer aus. Eine Ungleichbehandlung, die nach Auffassung des Steuerzahlerbundes gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Verbandspräsident Reiner Holznagel findet deutliche Worte: Die Aktivrente sei in ihrer jetzigen Form schlicht „unfair". Besonders bitter sei die Situation für jene Freiberufler und Selbstständigen, die jahrelang freiwillig in die Sozialkassen eingezahlt hätten und nun von der Vergünstigung ausgeschlossen würden. Im ersten Quartal 2026 werde man die Klage einreichen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte Holznagel an.

Österreich macht vor, wie es besser geht

Dass eine gerechtere Lösung durchaus möglich wäre, zeigt der Blick über die Grenze. In Österreich existiert ein vergleichbares Modell, das sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige einbezieht. Warum die Bundesregierung nicht von Anfang an einen ähnlichen Ansatz gewählt hat, bleibt rätselhaft – oder ist es symptomatisch für die Qualität der Gesetzgebung, die wir in den vergangenen Jahren erleben mussten?

Pikant dabei: Selbst aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verlautet, man sehe die Ausklammerung von Selbstständigen und Freiberuflern kritisch. Einer Klage stehe man „grundsätzlich aufgeschlossen" gegenüber. Wenn schon die eigene Regierung einräumt, dass ihr Gesetz problematisch ist – warum wurde es dann überhaupt in dieser Form verabschiedet?

Fragwürdiger Nutzen für den Staatshaushalt

Die wirtschaftliche Bilanz der Aktivrente wirft zusätzliche Fragen auf. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung könnte die Maßnahme bis zu 32.000 zusätzliche Vollzeitstellen generieren. Klingt zunächst beeindruckend – doch die Kehrseite der Medaille ist weniger schmeichelhaft: Erst ab mehr als 40.000 weiterarbeitenden Rentnern würden die verminderten Steuereinnahmen kompensiert. Die Aktivrente könnte den Staat also zunächst mehr kosten, als sie einbringt.

Man fragt sich unweigerlich: Ist dies wieder ein Beispiel für jene Politik, die mit großen Versprechungen antritt und am Ende den Steuerzahler die Zeche zahlen lässt?

Auch Beamte werden benachteiligt

Neben Selbstständigen und Freiberuflern sind offenbar auch Beamte von der Regelung ausgeschlossen. Zwar mag deren Versorgungssituation im Durchschnitt besser sein, doch auch hier gibt es Härtefälle – etwa geschiedene Beamte, die durch den Versorgungsausgleich einen erheblichen Teil ihrer Pension verloren haben und auf Zuverdienst angewiesen sind.

Ein Gesetz, das mehr spaltet als eint

Die Aktivrente reiht sich nahtlos ein in eine Serie von Rentenreformen, die bei genauerer Betrachtung vor allem eines bewirken: Ungleichheit zu zementieren statt aufzulösen. Während die Politik nicht müde wird, den demografischen Wandel zu beschwören und die Notwendigkeit längerer Lebensarbeitszeiten zu betonen, schafft sie gleichzeitig Regelungen, die willkürlich zwischen verschiedenen Berufsgruppen unterscheiden.

Die Verfassungsklage des Bundes der Steuerzahler ist daher mehr als berechtigt. Sie ist ein notwendiges Korrektiv gegen eine Gesetzgebung, die handwerklich mangelhaft und in ihrer Wirkung ungerecht ist. Ob das Bundesverfassungsgericht letztlich im Sinne der Kläger entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Doch allein die Tatsache, dass selbst Regierungsmitglieder die Kritik teilen, spricht Bände über die Qualität dessen, was uns als „Rentenpaket" verkauft wird.

Es wäre an der Zeit, dass die Politik endlich Gesetze vorlegt, die nicht bereits bei ihrer Verabschiedung verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen. Doch diese Hoffnung scheint angesichts der bisherigen Bilanz der Großen Koalition eher naiv zu sein.

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