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10.07.2025
08:34 Uhr

Verfassungsgerichts-Kandidatin forderte schon 2021 harte Strafen für Impfverweigerer

Die Masken fallen früh: Bereits im April 2021, als die meisten Deutschen noch auf ihre erste Impfdosis warteten, zeigte die heutige SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, ihr wahres Gesicht. In einem Interview mit Sat1-Regional offenbarte die Juristin eine erschreckende Vorstellung von Grundrechten – nämlich dass diese nur für folgsame Bürger gelten sollten.

„Mit den Konsequenzen leben" – Die Drohung einer künftigen Verfassungsrichterin

Was Brosius-Gersdorf damals von sich gab, lässt einem auch heute noch das Blut in den Adern gefrieren. Wer das staatliche Impfangebot nicht annehme, müsse „mit den Konsequenzen leben", verkündete die Professorin der Leibniz Universität Hannover mit einer Kälte, die an dunkelste Zeiten deutscher Geschichte erinnert. Ihre Vision: Ein Zwei-Klassen-Staat, in dem Grundrechte zur Belohnung für Gehorsam verkommen.

Besonders perfide war ihre Argumentation: Geimpfte könnten weder selbst erkranken noch andere anstecken – eine Behauptung, die sich schon wenige Monate später als wissenschaftlicher Irrtum herausstellte. Doch auf dieser falschen Grundlage baute die Juristin ihr diskriminierendes Gedankengebäude auf.

Die Chronologie eines Irrwegs

Man muss sich das Timing vor Augen führen: Im April 2021, lange bevor die unsäglichen 2G- und 3G-Regeln Deutschland spalteten, forderte Brosius-Gersdorf bereits eine systematische Benachteiligung von Ungeimpften. Während andere noch über Lockerungen für alle diskutierten, träumte sie schon von einem Apartheid-System nach medizinischem Status.

„Das heißt, für solche Personen muss der Staat die Freiheitsrechte nicht so rasch zurückgewähren und möglicherweise müssen solche Personen auch auf längere Sicht mit einer Ansteckungs- und Gesundheitsgefahr leben."

Diese Worte einer angehenden Verfassungsrichterin sollten jeden freiheitsliebenden Bürger alarmieren. Hier spricht nicht jemand, der die Verfassung schützen will, sondern jemand, der sie nach ideologischen Gesichtspunkten uminterpretieren möchte.

Ein Muster ideologischer Verblendung

Die Corona-Äußerungen waren kein Ausrutscher. Brosius-Gersdorf fiel später mit der Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht auf, die sie für „möglicherweise verfassungsrechtlich nötig" hielt. Als wäre das nicht genug, plädierte sie für ein AfD-Verbot und forderte allen Ernstes ein gegendertes Grundgesetz. Ein Blick in ihre Gedankenwelt offenbart eine Juristin, die das Recht nicht als Schutzschild der Bürger vor dem Staat versteht, sondern als Werkzeug zur Umerziehung der Gesellschaft.

Die Geschichte lehrt uns, wohin es führt, wenn Juristen beginnen, zwischen „guten" und „schlechten" Bürgern zu unterscheiden. Wenn Grundrechte nicht mehr für alle gelten, sondern zur Verhandlungsmasse werden, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Brosius-Gersdorf scheint diese Lektion nicht gelernt zu haben.

Merkels Erbe in Karlsruhe?

Besonders bitter: Bundeskanzler Friedrich Merz, von dem viele eine konservative Wende erhofften, will diese Ideologin ins höchste deutsche Gericht wählen. „Ganz einfache Antwort: Ja", antwortete er auf die Frage, ob er Brosius-Gersdorf unterstützen werde. Damit verrät er nicht nur konservative Werte, sondern auch all jene, die während der Corona-Zeit für ihre Grundrechte kämpften.

Es ist ein Trauerspiel, dass ausgerechnet die Union, die sich gerne als Hüterin von Recht und Ordnung inszeniert, eine Kandidatin unterstützt, die Grundrechte als Privilegien betrachtet. Wer solche Richter nach Karlsruhe schickt, darf sich nicht wundern, wenn das Verfassungsgericht zum verlängerten Arm linker Gesellschaftsexperimente wird.

Die Lehren aus der Vergangenheit

Die Corona-Jahre haben gezeigt, wie schnell Grundrechte unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes ausgehebelt werden können. Millionen Deutsche wurden diskriminiert, ausgegrenzt und diffamiert – nur weil sie eine persönliche Gesundheitsentscheidung trafen. Brosius-Gersdorf war nicht nur Teil dieses Systems, sie wollte es verschärfen.

Heute wissen wir: Die Impfung schützte weder vor Ansteckung noch vor Weitergabe des Virus. Die wissenschaftliche Grundlage für die Diskriminierung Ungeimpfter war von Anfang an brüchig. Doch statt Demut zu zeigen und aus Fehlern zu lernen, strebt Brosius-Gersdorf nun ins höchste deutsche Gericht.

Ein Verfassungsgericht, das mit solchen Richtern besetzt wird, kann seiner wichtigsten Aufgabe nicht mehr nachkommen: die Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen. Stattdessen droht es zum Instrument ideologischer Transformation zu werden. Die Wahl von Brosius-Gersdorf wäre ein fatales Signal: dass in Deutschland wieder Gesinnung über Recht triumphiert.

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