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Kettner Edelmetalle
01.04.2026
16:42 Uhr

Ulmen schlägt zurück: Einstweilige Verfügung gegen den Spiegel im Deepfake-Skandal

Der Fall um Schauspieler Christian Ulmen und seine Ex-Frau Collien Fernandes nimmt eine dramatische Wendung. Was als mediale Schlammschlacht begann, entwickelt sich nun zu einem juristischen Lehrstück über die Grenzen des Pressejournalismus – und wirft ein grelles Schlaglicht auf die Arbeitsweise eines Magazins, das einst als Sturmgeschütz der Demokratie galt.

Drei Punkte, die der Spiegel unterlassen soll

Ulmens Anwalt hat beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Verlag des Nachrichtenmagazins Der Spiegel eingereicht. Der Antrag richtet sich gegen drei konkrete Aspekte der bisherigen Berichterstattung. Zum einen soll das Magazin es künftig unterlassen, durch bestimmte Formulierungen den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe sogenannte Deepfake-Videos – also mittels künstlicher Intelligenz gefälschte pornografische Aufnahmen – seiner Ex-Frau erstellt oder weiterverbreitet. Welche Passagen im Einzelnen betroffen sind, wurde vom Gericht bislang nicht offengelegt.

Darüber hinaus wendet sich der Antrag gegen Aussagen, die suggerieren würden, der Schauspieler habe Fernandes wiederholt körperlich misshandelt oder bedroht. Ein dritter Punkt betrifft die Berichterstattung über einen Gerichtstermin im März 2026 auf Mallorca. Der Spiegel soll es unterlassen, Formulierungen wie „Wer fehlt, ist Ulmen" zu verbreiten, ohne den entscheidenden Kontext zu liefern: Zu besagtem Termin war ausschließlich Fernandes geladen, und die Verhandlung wurde inzwischen ohnehin aufgehoben.

Ein Narrativ bröckelt an allen Ecken

Was hier geschieht, ist bemerkenswert. Stück für Stück zerfällt das medial aufgebaute Narrativ. Die spanische Staatsanwaltschaft hat bereits erklärt, sie sehe in den Vorwürfen gegen Ulmen keine strafrechtliche Relevanz und halte sich nicht für zuständig. Das Verfahren soll nach Deutschland abgegeben werden. In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Itzehoe wegen des Verdachts der Nachstellung – wohlgemerkt: eines Verdachts, nicht mehr und nicht weniger. Ulmen weist sämtliche Anschuldigungen kategorisch zurück.

Besonders pikant ist die Rolle der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in dieser Angelegenheit. Ihr Pressesprecher hatte behauptet, die Ministerin habe den Fall Fernandes nicht als Begründung für ihr Gesetzesvorhaben gegen „digitale Gewalt" herangezogen. Ein Instagram-Video der Ministerin selbst widerlegt diese Darstellung jedoch auf geradezu peinliche Weise. Man fragt sich unwillkürlich: Wurde hier ein prominenter Fall instrumentalisiert, um politische Ziele durchzusetzen? Wurde ein noch nicht bewiesener Vorwurf zum Vehikel für mehr staatliche Kontrolle im digitalen Raum?

Wenn Journalismus zur Kampagne wird

Der Spiegel, einst Inbegriff investigativer Recherche, steht nicht zum ersten Mal in der Kritik. Seit dem Relotius-Skandal, der das Hamburger Magazin 2018 bis ins Mark erschütterte, haben viele Bürger das Vertrauen in die journalistische Sorgfalt des Blattes verloren. Und dieser neue Fall nährt den Verdacht, dass es dem Magazin weniger um Aufklärung als um ein bestimmtes Narrativ geht. Wenn ein Medium Formulierungen wählt, die einen Beschuldigten faktisch vorverurteilen, ohne die Gegenseite angemessen zu Wort kommen zu lassen, dann hat das mit seriösem Journalismus wenig zu tun.

Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Eine kurzfristige Entscheidung sei daher nicht zu erwarten. Doch allein die Tatsache, dass ein Gericht sich mit der Berichterstattung befassen muss, sollte dem Magazin zu denken geben. In einer Zeit, in der das Vertrauen der Bevölkerung in die etablierten Medien ohnehin auf einem historischen Tiefpunkt angelangt ist, kann sich kein Verlag solche Fehltritte leisten.

Die größere Dimension: Zensur unter dem Deckmantel des Opferschutzes

Was diesen Fall über den konkreten Rechtsstreit hinaus so brisant macht, ist seine politische Dimension. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Einzelfall – dessen Fakten noch längst nicht geklärt sind – gezielt genutzt werden sollte, um weitreichende Gesetze gegen sogenannte „digitale Gewalt" zu legitimieren. Ein Muster, das man in der deutschen Politik der letzten Jahre leider allzu häufig beobachten konnte: Ein emotionalisierender Einzelfall wird medial aufgebauscht, die Politik springt auf den Zug auf, und am Ende stehen Gesetze, die tief in die Meinungsfreiheit eingreifen.

Dass die spanische Justiz den Ball bereits zurückgespielt hat, dass der Spiegel seine eigenen Behauptungen offenbar nachträglich umformulierte und dass nun auch noch eine einstweilige Verfügung im Raum steht – all das deutet darauf hin, dass der gesamte Komplex auf tönernen Füßen steht. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein medial-politisches Konstrukt in sich zusammenfällt, wenn es mit der Realität konfrontiert wird.

Der deutsche Bürger darf gespannt sein, wie das Landgericht Hamburg entscheidet. Eines steht jedoch bereits jetzt fest: Dieser Fall ist weit mehr als ein Prominentenstreit. Er ist ein Gradmesser dafür, wie es um die Pressefreiheit, die Unschuldsvermutung und die politische Instrumentalisierung von Einzelschicksalen in diesem Land bestellt ist.

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