
Überwachungsstaat 2.0: Dobrindt will Bürger drei Monate lang digital durchleuchten
Die Große Koalition zeigt ihr wahres Gesicht: Kaum im Amt, greift sie nach den digitalen Grundrechten der Bürger. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kramt die längst totgeglaubte Vorratsdatenspeicherung aus der Mottenkiste und verkauft sie als Heilmittel gegen Kindesmissbrauch. Ein durchschaubares Manöver, das selbst die Opposition durchschaut.
Der ewige Wiedergänger der deutschen Überwachungspolitik
Wie ein Zombie, der nicht sterben will, kehrt die Vorratsdatenspeicherung zurück. Diesmal sollen Telekommunikationsanbieter drei Monate lang IP-Adressen ihrer Kunden speichern – anlasslos, verdachtsunabhängig, flächendeckend. Was Dobrindt als notwendiges Instrument zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verkauft, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als alter Wein in neuen Schläuchen.
Die Geschichte lehrt uns: Bereits 2017 kassierte der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung als europarechtswidrig. Doch statt aus Fehlern zu lernen, versucht die neue Regierung nun, durch die Hintertür das zu erreichen, was Gerichte längst verboten haben. Ein Schelm, wer dabei an die typische deutsche Beamtenmentalität denkt: Was nicht passt, wird passend gemacht.
Opposition zeigt klare Kante
Erfrischend deutlich fällt die Kritik der Opposition aus. Die Linken-Politikerin Donata Vogtschmidt bringt es auf den Punkt: Noch nie habe die Bundesregierung eine sachliche Begründung für die dreimonatige Speicherfrist liefern können. Eine bemerkenswerte Feststellung, die das ganze Vorhaben als das entlarvt, was es ist – ein Angriff auf die Privatsphäre ohne nachvollziehbare Rechtfertigung.
Auch FDP-Chef Christian Dürr lässt kein gutes Haar an Dobrindts Plänen. Seine Alternative klingt vernünftig: Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren würde es ermöglichen, im konkreten Verdachtsfall relevante Daten zu sichern. Kein Generalverdacht, keine Massenüberwachung – sondern gezielte Ermittlungsarbeit dort, wo sie tatsächlich nötig ist.
Der faule Kompromiss im Koalitionsvertrag
Besonders pikant: Union und SPD haben sich diese digitale Vollüberwachung bereits im Koalitionsvertrag gegenseitig versprochen. Man fragt sich unwillkürlich, welche Kuhhandel hier im Hinterzimmer getrieben wurden. Während die Bürger noch auf echte Reformen hoffen, bastelt die Große Koalition bereits an der nächsten Überwachungsmaßnahme.
Der Zeitplan steht fest: In den kommenden Wochen soll der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden. Ein Schnellschuss, der typisch ist für die aktuelle Politik – erst handeln, dann denken. Dass der Europäische Gerichtshof 2022 zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Datenspeicherung erlaubt hat, wird von Dobrindt als Freifahrtschein interpretiert. Eine gefährliche Fehlinterpretation, die zeigt, wie wenig Respekt vor höchstrichterlichen Entscheidungen vorhanden ist.
Die wahren Absichten hinter dem Kinderschutz-Argument
Niemand bestreitet die Notwendigkeit, Kinder vor Missbrauch zu schützen. Doch wer glaubt, dass es der Regierung wirklich nur darum geht, ist naiv. Die Vorratsdatenspeicherung ist der Fuß in der Tür für umfassendere Überwachungsmaßnahmen. Heute sind es IP-Adressen, morgen vielleicht Bewegungsprofile, übermorgen die komplette digitale Kommunikation.
Die Geschichte zeigt: Einmal eingeführte Überwachungsinstrumente werden selten wieder abgeschafft, sondern meist ausgeweitet. Was als Maßnahme gegen schwerste Verbrechen beginnt, endet oft als Werkzeug gegen Bagatelldelikte. Ein Blick in andere Länder genügt, um zu sehen, wohin die Reise gehen könnte.
Ein Armutszeugnis für die neue Regierung
Dass ausgerechnet die Große Koalition, die mit dem Versprechen angetreten ist, Deutschland zu modernisieren, nun auf derart antiquierte Überwachungsmethoden setzt, spricht Bände. Statt innovative Ermittlungsmethoden zu fördern, die sowohl effektiv als auch grundrechtsschonend sind, greift man zur digitalen Holzhammermethode.
Die Bürger werden pauschal unter Generalverdacht gestellt. Jeder Internetnutzer wird zum potenziellen Straftäter degradiert, dessen Daten vorsorglich gespeichert werden müssen. Ein Vertrauensbruch, der das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Staat und Bürgern weiter belastet.
Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte erneut einschreiten und diesem Überwachungswahn Einhalt gebieten. Denn eines ist sicher: Mit der Vorratsdatenspeicherung schützt man keine Kinder – man schafft nur die Grundlage für einen Überwachungsstaat, der George Orwell vor Neid erblassen ließe.
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