
Überstunden-Schock: Rektor verliert 31.435 Euro vor Bundesgericht

Leipzig, Bundesverwaltungsgericht: Ein pensionierter Grundschulrektor aus Hannover hatte bereits mehr als 31.000 Euro für jahrelange Mehrarbeit zugesprochen bekommen. Jetzt kassierten die obersten Verwaltungsrichter dieses Urteil wieder ein. Wer eigenmächtig länger arbeitet, hat keinen automatischen Anspruch auf Bezahlung.
Der Fall: 8,42 Stunden zu viel – pro Woche
Der Schulleiter hatte über Jahre penibel dokumentiert, wie viel er tatsächlich arbeitete. Medienberichten zufolge ging es um durchschnittlich 8,42 Mehrarbeitsstunden pro Woche. Ursprünglich forderte er rund 54.500 Euro plus Zinsen.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sprach ihm im Februar 2025 einen Ausgleich von 31.435,59 Euro zu – anerkannt allerdings erst ab November 2017, weil die Zeit davor nicht ausreichend belegt gewesen sei. Das Land Niedersachsen wollte das nicht hinnehmen und zog vor das Bundesverwaltungsgericht.
Leipzig zieht eine harte Linie
Die Bundesrichter hoben die Entscheidung auf. Zur Begründung hieß es, der frühere Schulleiter sei zu den geltend gemachten Stunden gar nicht herangezogen worden; die zusätzliche Dienstzeit beruhe auf einer eigenverantwortlichen Entscheidung, nicht auf einer Vorgabe des Dienstherrn.
Die Botschaft ist unmissverständlich: Mehrarbeit im Schuldienst muss angeordnet oder zumindest gebilligt sein. Wer sich überlastet fühlt, müsse das anzeigen – damit der Dienstherr reagieren und Aufgaben zurückstellen könne. Stilles Durchhalten wird rechtlich nicht belohnt.
Das Gericht sieht das Problem – und entscheidet trotzdem dagegen
Bemerkenswert: Der Vorsitzende des 2. Senats, Markus Kenntner, verwies laut Urteilsbegründung ausdrücklich auf ein strukturelles Problem bei der Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften. Diese grundsätzliche Frage habe im konkreten Verfahren aber nicht zur Entscheidung gestanden.
Genau hier liegt der wunde Punkt. In den meisten Bundesländern bemisst sich Lehrerarbeit bis heute nach Unterrichtsstunden – Vorbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Elterngespräche, Inklusion, Qualitätsmanagement und Personalführung laufen faktisch nebenher. Wer nicht gemessen wird, kann auch nichts einklagen. Ein bequemer Zustand für die Kultusbürokratie.
Bildungspolitik verwaltet den Mangel
Aus Sicht unserer Redaktion legt der Fall eine Grundkrankheit des deutschen Bildungssystems offen: Lehrermangel, Unterrichtsausfall und wachsende Bürokratie werden seit Jahren durch das Engagement Einzelner abgefedert. Leistungsbereitschaft ersetzt Organisation.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatte nach dem Lüneburger Urteil eine verbindliche Arbeitszeiterfassung gefordert. Der GEW-Landesvorsitzende Stefan Störmer erklärte damals:
„Das Land Niedersachsen kann nicht einfach sagen, das passt schon so.“
Interessant ist auch ein Detail aus dem Lüneburger Verfahren: Eine Expertenkommission des Kultusministeriums bestätigte zwar die Mehrarbeit, führte aber rund ein Drittel davon auf Organisationsdefizite oder freiwilliges Engagement zurück. Für viele Betroffene dürfte das wie Hohn klingen.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
- Überlastung frühzeitig und schriftlich beim Dienstherrn anzeigen
- Klären lassen, welche Aufgaben zurückgestellt oder priorisiert werden
- Arbeitszeit lückenlos und über längere Zeiträume dokumentieren
Politisch bleibt der Druck: Ohne klare Regeln zur Erfassung und Anerkennung von Mehrarbeit wird Einsatz über die Pflicht hinaus rechtlich schlicht nicht honoriert. Eltern, Schüler und Steuerzahler zahlen am Ende über schlechtere Schulen mit – ein teurer Preis für politische Untätigkeit.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Fachleute.
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