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06.05.2025
10:14 Uhr

Übergangsgelder für Ex-Minister: Steuerzahler finanzieren üppige Luxus-Gehälter

Fürstliche Bezüge auf Kosten der Bürger

Während viele Deutsche angesichts der Inflation jeden Euro zweimal umdrehen müssen, können sich ehemalige Bundesminister über fürstliche Übergangsgelder freuen. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt erhalten sie bis zu zwei Jahre lang monatliche Zahlungen - in den ersten drei Monaten sogar in voller Höhe ihres bisherigen Amtsgehalts von knapp 18.000 Euro. Danach halbiert sich der Betrag zwar auf "nur noch" 9.000 Euro, summiert sich aber über die maximale Bezugsdauer von zwei Jahren auf satte 240.000 Euro pro Person.

Fragwürdige Privilegien in Krisenzeiten

Besonders pikant: Von den 16 Ministerinnen und Ministern des scheidenden Kabinetts werden gleich 15 von dieser großzügigen Regelung profitieren. Einzig Verteidigungsminister Boris Pistorius behält seinen Posten. Die Höhe und Dauer der Zahlungen stößt dabei zunehmend auf Kritik. Der Bund der Steuerzahler fordert eine Begrenzung auf maximal 12 Monate. "Das Übergangsgeld soll die Zeit zwischen Ministeramt und neuer Tätigkeit überbrücken, darf aber keine Dauerversorgung auf Kosten der Steuerzahler werden", mahnt Verbandspräsident Reiner Holznagel.

Opposition übt scharfe Kritik

Auch aus den Reihen der Opposition werden die üppigen Übergangsgelder scharf kritisiert. Die Linke hält nicht nur die Bezugsdauer für zu lang, sondern auch die Höhe der Zahlungen für unangemessen. Ein durchschnittlicher Facharbeiterlohn müsse ausreichen. Die AfD spricht gar von einer "Selbstbedienungsmentalität" auf Kosten der Steuerzahler und hatte bereits 2022 einen Gesetzentwurf zur Kürzung der Übergangsgelder eingebracht - allerdings ohne Erfolg.

Privilegierte Politikerkaste

Die aktuelle Regelung offenbart einmal mehr die zunehmende Kluft zwischen der politischen Elite und der normalen Bevölkerung. Während sich Ex-Minister über jahrelange Luxus-Gehälter freuen können, müssen viele Bürger mit minimalen Renten oder Arbeitslosengeld auskommen. Die Forderung nach einer Reform des Systems wird damit immer drängender. Eine Halbierung der Bezugsdauer auf 12 Monate wäre ein erster wichtiger Schritt - auch wenn dies angesichts der Selbstbedienungsmentalität im politischen Berlin wohl vorerst Wunschdenken bleiben wird.

Anrechnungsregelungen als Feigenblatt

Zwar werden ab dem zweiten Monat Einkünfte aus privater Berufstätigkeit auf das Übergangsgeld angerechnet. Diese Regelung erscheint jedoch angesichts der üppigen Grundbezüge eher als Feigenblatt. Zudem zeigt die Erfahrung, dass viele Ex-Minister nach ihrer Amtszeit lukrative Beraterjobs oder Aufsichtsratsmandate übernehmen - zusätzlich zu ihren staatlichen Übergangsgeldern.

Die aktuelle Regelung ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sich die politische Klasse auf Kosten der Steuerzahler bereichert. Eine grundlegende Reform dieses Systems wäre dringend geboten - im Interesse der Steuerzahler und der politischen Glaubwürdigkeit.

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