
U-Haft wegen Tweets: Wegner-Kritiker am BER festgenommen!

Am Mittwoch hat die Bundespolizei den Arzt und Corona-Maßnahmen-Kritiker Paul Brandenburg am Hauptstadtflughafen BER festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) in sechs Fällen beleidigt zu haben. Inzwischen sitzt er Berichten zufolge in der Justizvollzugsanstalt Moabit in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft spricht von Fluchtgefahr.
Gefängnis für Worte: So begründet die Justiz den Haftbefehl
Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft habe die Festnahme gegenüber Apollo News bestätigt. Begründung: Brandenburg habe „keinen festen Wohnsitz“ in Deutschland und entziehe sich der Strafverfolgung. Außerdem verweise die Behörde auf Vorstrafen. Eine schriftliche Stellungnahme soll noch kommen.
Laut Medienberichten sind gegen den Publizisten mehr als 200 Verfahren offen. Konkret geht es jetzt aber um sechs Fälle. In vier davon soll Wegner selbst Strafantrag wegen Beleidigung nach Paragraf 185 StGB gestellt haben. In den zwei übrigen Fällen ermitteln die Behörden wegen Verleumdung nach Paragraf 188 StGB, also wegen Taten gegen Personen des politischen Lebens. Dafür braucht es keinen Strafantrag, der Staat ermittelt von sich aus.
Was steckt hinter den Vorwürfen?
Nach Angaben von Brandenburgs Anwalt Markus Haintz drehen sich alle beanstandeten Äußerungen um die Dragqueen „Jurassica Parka“. Die Kunstfigur war bei Veranstaltungen mit Wegner aufgetreten, unter anderem bei der Benefizgala „Gemeinsambunt“ am 14. Juli 2025. Im August 2024 hatte sie zudem die vom Berliner Senat finanzierte Veranstaltung „Queens & Flowers“ moderiert. Dort gab es auch eine Lesestunde für Kinder, die allerdings andere Dragqueens übernahmen.
Der Mann hinter der Kunstfigur wurde im September 2026 wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Schon 2023 hatte es eine Geldstrafe über 11.200 Euro gegeben, die öffentlich aber erst 2025 bekannt wurde. Wegner selbst wird in diesem Zusammenhang kein strafbares Verhalten vorgeworfen.
Brandenburg hat seine Kritik auf X allerdings in eine Sprache gepackt, die mit sachlicher Auseinandersetzung nichts mehr zu tun hat. Mit drastischen, sexualisierten Begriffen soll er Wegner in die Nähe von Kindesmissbrauch gerückt haben. Ob das noch zugespitzte Machtkritik ist oder schon strafbare Ehrverletzung, müssen jetzt die Gerichte klären.
Der Paragraf, den selbst Justizminister loswerden wollen
Man muss Brandenburgs Wortwahl nicht gutheißen, um beim Vorgehen der Behörden stutzig zu werden. Da ist zum einen die Untersuchungshaft wegen Äußerungsdelikten. Wie verhältnismäßig ist das in einer Stadt, in der viele Bürger seit Jahren den Eindruck haben, dass Gewalttäter oft schneller wieder auf freiem Fuß sind als manche Kritiker der Politik?
Zum anderen geht es um den umstrittenen Paragrafen 188. Er wurde 2021 im Zuge des Gesetzes gegen Hasskriminalität verschärft. Seitdem stehen auf Verleumdung von Politikern mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft nennt genau diese Mindeststrafe als einen Grund für den Haftbefehl. Allein 2025 wurden nach verfügbaren Zahlen 4.792 Ermittlungsverfahren nach dieser Norm eingeleitet.
Auch in der Justiz selbst wächst die Kritik. Im Juni 2026 forderte die Justizministerkonferenz, den Sonderschutz für Spitzenpolitiker abzuschaffen. Die Justizminister aus Sachsen und Baden-Württemberg warnten, die Verfolgung ohne Strafantrag könne den Eindruck erwecken, der Staat ahnde Kritik an Regierenden besonders streng. Baden-Württembergs Minister Moritz Oppelt sagte damals:
„Spitzenpolitiker können und müssen eine harte Auseinandersetzung aushalten.“
Ein Fall mit Signalwirkung
Der Fall Brandenburg zeigt, wie hart sich der Staat inzwischen zeigt, wenn es um den Schutz der Mächtigen geht. Ehrverletzende Entgleisungen verdienen eine juristische Antwort, keine Frage. Aber ein Rechtsstaat, der seine knappen Ressourcen besonders entschlossen für die Ehre eines Regierungschefs einsetzt, muss sich unbequeme Fragen nach seinen Prioritäten gefallen lassen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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