
Transparenz unerwünscht: Karlsruhe schützt die Geheimniskrämerei des höchsten deutschen Gerichts
Es ist ein Urteil, das aufhorchen lässt – und das in einer Zeit, in der Bürger ohnehin zunehmend das Vertrauen in staatliche Institutionen verlieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Bundesverfassungsgericht ein Vortragsmanuskript aus einem Fachgespräch unter Verschluss halten darf. Der Bürger bleibt draußen. Wieder einmal.
Worum es geht: Ein Vortrag über Informationsfreiheit – der selbst nicht frei zugänglich sein soll
Die Ironie könnte kaum größer sein. Am 19. Juni 2023 fand ein Fachgespräch zwischen einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts und Vertretern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte statt. Ein Richter des höchsten deutschen Gerichts hielt dabei einen Einführungsvortrag – ausgerechnet zum Thema Informationszugangsrechte. Das Manuskript dieses Vortrags wollte ein Kläger einsehen, unterstützt vom Portal FragDenStaat, das sich als Anlaufstelle für Informationsfreiheit versteht.
Doch Pustekuchen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Die Begründung? Gleich ein doppelter Schutzwall: Erstens sei die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen gefährdet, zweitens genieße das Manuskript urheberrechtlichen Schutz.
Vertraulichkeit als Totschlagargument
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Das Informationsfreiheitsgesetz – jenes Gesetz, das dem Bürger grundsätzlich das Recht einräumt, staatliche Dokumente einzusehen – wird hier durch eine Ausnahmebestimmung ausgehebelt. Die Richter argumentierten, ohne einen vertraulichen persönlichen Austausch zwischen den Gerichten bestehe die Gefahr, dass Konflikte durch Entscheidungen ausgetragen würden. Dies könne zu einer „Krise im Europäischen Verfassungsgerichtsverbund" führen.
Eine bemerkenswerte Argumentation. Denn sie impliziert, dass die höchsten Gerichte Europas hinter verschlossenen Türen Dinge besprechen, die der Öffentlichkeit offenbar nicht zugemutet werden können. Wer so argumentiert, der nährt genau jenes Misstrauen, das er eigentlich zerstreuen sollte. Transparenz sieht anders aus.
Urheberrecht als zweite Verteidigungslinie
Besonders pikant ist das zweite Argument des Gerichts. Der vortragende Richter habe seinen Vortrag freiwillig und nicht in Erfüllung seiner Dienstpflichten gehalten. Deshalb könne nicht davon ausgegangen werden, dass er das Erstveröffentlichungsrecht auf seinen Dienstherrn übertragen habe. Mit anderen Worten: Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts hält bei einem offiziellen Fachgespräch zwischen zwei der wichtigsten Gerichte Europas einen Vortrag – und das soll eine rein private Angelegenheit gewesen sein? Diese juristische Konstruktion wirkt, gelinde gesagt, abenteuerlich.
Ein Symptom für ein größeres Problem
Dieses Urteil reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung. Schon länger beklagen Bürgerrechtler und Journalisten, dass Gerichtsurteile und staatliche Dokumente in Deutschland für den normalen Bürger kaum zugänglich seien. Während in skandinavischen Ländern oder den Vereinigten Staaten eine weitreichende Transparenzkultur herrscht, versteckt sich der deutsche Staat allzu gerne hinter Vertraulichkeitsklauseln und bürokratischen Hürden.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Union – nun als führende Kraft in der Großen Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz – bereits Bestrebungen gezeigt hat, das Informationsfreiheitsgesetz gänzlich abzuschaffen. Der Deutsche Journalistenverband warnte bereits vor einer „Gefahr für die Demokratie". Und tatsächlich: Wenn selbst ein Vortrag über Informationszugangsrechte zum Staatsgeheimnis erklärt wird, dann stimmt etwas grundlegend nicht im Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sei möglich, teilte das Gericht mit. Man darf gespannt sein, ob die nächste Instanz den Mut aufbringt, dem Bürger sein Recht auf Information zurückzugeben – oder ob die Mauern der Geheimniskrämerei weiter hochgezogen werden. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. In Deutschland allerdings manchmal besonders leise.
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