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Kettner Edelmetalle
02.09.2026
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Strafpreise fürs Duschen? Wasserversorger stellen sich quer

Strafpreise fürs Duschen? Wasserversorger stellen sich quer
Symbolbild: KI-generiert

Niedersachsen will Privathaushalte zum Wassersparen bewegen – über den Preis. Wer mehr verbraucht, soll pro Kubikmeter mehr zahlen. Doch die kommunalen Versorger, die das umsetzen sollen, machen nicht mit: Von zehn befragten Wasserverbänden lehnen acht die Idee ab, zwei sind unentschlossen.

Das ist das Ergebnis einer Umfrage, über die ein Nachrichtenportal exklusiv berichtet. Damit droht ein im Juni vom Landtag beschlossenes Gesetz in weiten Teilen des Landes zum Papiertiger zu werden.

Der Minister spricht von "Anreizen"

Treibende Kraft hinter der Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes war Umweltminister Christian Meyer (Grüne). Sein Haus bewarb die Neuregelung damit, dass Wasserversorger ermächtigt würden, Anreize für sparsamen Wasserverbrauch zu schaffen, etwa durch eine angepasste Preisgestaltung. Wer besonders viel verbrauche, müsse dann "etwas mehr zahlen".

Zwingend ist das nicht. Die Kommunen dürfen – sie müssen aber nicht. Genau das entscheidet nun über das Schicksal des Vorhabens. Und die Antwort der Praktiker fällt deutlich aus.

"Soziale Benachteiligung": Die Kritik der Praktiker

Der zentrale Einwand: Ein hoher Wasserverbrauch ist selten Verschwendung, sondern meist schlicht Lebensrealität. Familien mit mehreren Kindern, Pflegebedürftige, chronisch Kranke, eine Arztpraxis in der Wohnung – all das treibt den Zähler nach oben.

"Unter anderem durch Pflege und Krankheit, Anzahl der Kinder, gewerbliche Nutzung in Wohnungen (Arztpraxis), können Mehrverbräuche begründet sein, die zu einer sozialen Benachteiligung führen"

So zitiert der Bericht Sebastian Kratz, stellvertretender Geschäftsführer des Wasserverbands Garbsen-Neustadt. Ähnlich äußerte sich Andreas Geyer, Verbandschef der Wasserversorgung Sulinger Land: Selbst wenn die nötigen Daten vorlägen, wäre eine gerechte Ausgestaltung in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, wird er wiedergegeben. Die Berücksichtigung von Einzelfällen bedeute hohen Verwaltungsaufwand – und Streit über mögliche Ungleichbehandlungen.

Betriebswirtschaftlich verkehrte Welt

Auch ökonomisch stößt die Staffelung auf Widerspruch. Ein größerer Abnehmer verursache je Kubikmeter geringere spezifische Kosten und könne eher einen Mengenrabatt erwarten, erklärte demnach Christian Lampe, Geschäftsführer des Wasserverbands Gifhorn – ein Aufschlag widerspreche betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.

Dazu kommt ein Punkt, den viele Bürger unterschätzen: Wasserversorgung besteht überwiegend aus Fixkosten. Leitungen, Werke, Personal – all das kostet gleich viel, egal wie viel durch die Rohre fließt. Sinkt der Verbrauch, sinken die Kosten also nicht automatisch. Am Ende steigt schlicht der Preis je Kubikmeter.

Der gestrichene Datenparagraf

Besonders aufschlussreich ist ein Detail aus dem ursprünglichen Entwurf. Dort war vorgesehen, dass bei einer Preisstaffelung die Zahl der in einem Haushalt lebenden Personen erhoben und verarbeitet werden könnte. Wer wie viele Menschen unter einem Dach versammelt – der Versorger hätte es wissen sollen.

Im parlamentarischen Verfahren wurde diese Passage gestrichen. Geblieben ist damit ein Instrument ohne die Datengrundlage, die es angeblich fair machen sollte. Aus Sicht unserer Redaktion ist das der eigentliche Offenbarungseid dieses Gesetzes.

Für viele Bürger dürfte der Vorgang exemplarisch sein: Der Staat greift zum Preishebel, um Verhalten zu steuern – und die Rechnung landet dort, wo ohnehin schon jede Nebenkostenabrechnung schmerzt. Dass sich ausgerechnet kommunale Betriebe querstellen, spricht Bände.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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