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01.09.2026
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Steuergeld gegen die AfD: Warum Berlin plötzlich schweigt

Steuergeld gegen die AfD: Warum Berlin plötzlich schweigt
Symbolbild: KI-generiert

Es ist eine simple Frage, die seit Jahren beantwortet wurde – und plötzlich nicht mehr: Wie viel Geld aus dem Bundeshaushalt fließt über parteinahe Stiftungen in Projekte, die sich mit der AfD befassen? Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner wollte das für Thüringen wissen. Berichten zufolge beendete die Bundesregierung daraufhin ihre bisherige Auskunftspraxis.

Eine Anfrage, die seit Jahren Routine war

Die Kleine Anfrage trägt die Drucksachennummer 21/7542 und stammt vom 7. August 2026. Sie fragt nach der Zahl der Stiftungsvertretungen in Thüringen zum Stichtag 30. Juni 2026, nach den Zuwendungen des Bundes seit dem 1. Oktober 2025 – und nach den geförderten Projekten, aufgeschlüsselt nach Empfänger, Höhe, Zeitraum und Titel.

Besonders pikant sind zwei Unterfragen: Wie viele der bezuschussten Veranstaltungen hatten „Linkspopulismus“ zum Thema – und welche die AfD beziehungsweise „Rechtspopulismus“? Genau dieses Muster hatte die AfD-Fraktion bereits in früheren Wahlperioden abgefragt, erstmals nachweisbar mit Stand Januar 2022. Damals antwortete die Bundesregierung noch.

Millionen für politische Bildung – die Zahlen sind gewaltig

Um die Dimension zu verstehen, hilft ein Blick auf die Kassenlage. Parteinahe Stiftungen – von Konrad-Adenauer über Friedrich-Ebert und Heinrich-Böll bis Friedrich-Naumann und Hanns-Seidel – erhalten laut Fachpublikationen inklusive aller Projekt- und Stipendienmittel Beträge in einer Größenordnung von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr. Allein die sogenannten Globalzuschüsse bezifferte das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung mit knapp 132 Millionen Euro für einen einzelnen Haushaltsentwurf.

Das sind Steuergelder. Und Steuergelder rechtfertigen eine simple Erwartung: Transparenz darüber, wofür sie ausgegeben werden. Wer Bildungsarbeit im Auftrag der Demokratie finanziert, sollte offenlegen können, welche Veranstaltung wie viel gekostet hat.

Karlsruhe, das Stiftungsgesetz – und die leer ausgehende AfD

Der Konflikt hat Vorgeschichte. 2023 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Finanzierung politischer Stiftungen eine gesetzliche Grundlage braucht. Es folgte das Stiftungsfinanzierungsgesetz. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht dabei bislang leer aus; einen Eilantrag der Partei verwarf Karlsruhe im Februar 2025. Medienberichten zufolge fordert die Stiftung inzwischen rund 18 Millionen Euro jährlich.

Damit steht ein System im Raum, das Kritiker seit Langem monieren: Der politische Wettbewerb wird aus der Staatskasse mitfinanziert – und wer nicht dazugehört, zahlt über seine Steuern mit, ohne etwas zu bekommen. Ob das der Idee eines fairen Meinungsstreits entspricht, dürfen die Bürger selbst beurteilen.

Auskunftsverweigerung als Signal

Aus Sicht unserer Redaktion ist der eigentliche Skandal nicht die Frage, sondern das Schweigen. Das parlamentarische Fragerecht ist kein Gnadenakt der Exekutive, sondern Kernbestandteil der Kontrolle der Regierung durch das Parlament – unabhängig davon, welche Fraktion fragt.

Wer Auskünfte, die jahrelang selbstverständlich waren, plötzlich einschränkt, liefert seinen Kritikern die beste Munition. Denn die naheliegende Vermutung vieler Bürger lautet: Es soll nicht sichtbar werden, wie viel öffentliches Geld in die politische Auseinandersetzung mit einer Oppositionspartei fließt.

Eine Regierung, die Vertrauen zurückgewinnen will, müsste den umgekehrten Weg gehen: mehr Zahlen, mehr Belege, mehr Offenheit. Transparenz kostet nichts – Intransparenz kostet Glaubwürdigkeit.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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