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Kettner Edelmetalle
20.03.2026
06:58 Uhr

Staatskanzlei als CDU-Filmstudio: Schulze dreht Werbespot mit Kaulitz-Brüdern auf Steuerzahlerkosten

Man reibt sich die Augen und fragt sich unwillkürlich: Ist das noch Politik oder schon Realsatire? Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hat offenbar die Räumlichkeiten und das Personal seiner Staatskanzlei für die Produktion eines Partei-Werbevideos mit den ehemaligen Tokio-Hotel-Stars Bill und Tom Kaulitz zweckentfremdet. Ein Vorgang, der nicht nur das Neutralitätsgebot mit Füßen tritt, sondern auch ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der einstigen Volkspartei wirft.

Wenn die Grenze zwischen Staat und Partei verschwimmt

Die Fakten sind so simpel wie dreist: Das Social-Media-Team der Staatskanzlei – also Mitarbeiter, die vom Steuerzahler bezahlt werden – filmte in den Räumen der Regierungszentrale einen Kurzfilm, in dem Schulze den Kaulitz-Zwillingen Übernachtungstipps für Sachsen-Anhalt gibt. Das Rohmaterial wurde anschließend an eine Agentur weitergereicht, die im Auftrag der Landes-CDU deren Öffentlichkeitsarbeit verantwortet. Das fertige Produkt landete auf Schulzes Instagram-Kanal – als lupenreine Parteiwerbung.

Die Regierungssprecherin Tanja Andrys versuchte den Vorfall mit bemerkenswert dünnen Worten zu entschärfen. Man bedauere, dass „in diesem Einzelfall der Anschein einer Vermengung staatlicher und parteipolitischer Öffentlichkeitsarbeit entstanden" sei. Ein Anschein? Nein, das war keine optische Täuschung. Das war die Realität. Staatliche Ressourcen wurden für Parteizwecke missbraucht – Punkt.

Intern brodelt es gewaltig

Dass selbst innerhalb der Staatskanzlei Kritik laut wurde, spricht Bände. Mitarbeiter monierten demnach, dass die Trennung von Partei- und Staatsbediensteten nicht eingehalten worden sei. Wenn schon die eigenen Leute den Kopf schütteln, wie soll dann der Bürger noch Vertrauen in die Integrität seiner Regierung haben? Das Neutralitätsgebot existiert nicht als hübsche Dekoration im Verwaltungsrecht, sondern als fundamentale Säule unserer demokratischen Ordnung. Es verbietet Regierungsbehörden ausdrücklich, ihre Ressourcen für Parteiwerbung einzusetzen.

Verzweiflung als Strategie?

Der Hintergrund dieses fragwürdigen Manövers dürfte in den desaströsen Umfragewerten der CDU in Sachsen-Anhalt zu suchen sein. Im September stehen Landtagswahlen an, und die Zahlen könnten für Schulzes Partei kaum ernüchternder sein. Mit gerade einmal 26 Prozent liegt die CDU auf Platz zwei – weit abgeschlagen hinter der AfD, die mit stolzen 39 Prozent die Sonntagsfrage anführt. Die bisherige Koalition aus CDU, SPD und FDP würde ihre Mehrheit verlieren. Ein politisches Erdbeben kündigt sich an.

Und was fällt der CDU in dieser Situation ein? Statt sich inhaltlich mit den drängenden Problemen der Bürger auseinanderzusetzen – der galoppierenden Inflation, der explodierenden Kriminalität, der unkontrollierten Migration – setzt man auf ein Werbevideo mit zwei Prominenten, die vor allem durch ihre Ehe mit einem amerikanischen Supermodel und eine Netflix-Reality-Show bekannt sind. Das soll die Wähler zurückholen? Ernsthaft?

Ein Symptom des Vertrauensverlustes

Dieser Vorfall ist mehr als eine peinliche Randnotiz. Er ist symptomatisch für eine Partei, die den Kontakt zu ihren Wählern längst verloren hat und nun mit den Mitteln der Unterhaltungsindustrie versucht, das Ruder herumzureißen. Die CDU, einst stolze Partei Adenauers und Kohls, degradiert sich selbst zum Instagram-Influencer – und bedient sich dabei auch noch schamlos staatlicher Mittel.

Dass die Bürger in Sachsen-Anhalt diese Art von Politik durchschauen, zeigen die Umfragen überdeutlich. Die Menschen wollen keine Hochglanz-Videos mit Prominenten. Sie wollen eine Politik, die ihre Sorgen ernst nimmt, die für Sicherheit sorgt, die den Wohlstand bewahrt und die traditionelle Werte nicht als Relikt vergangener Zeiten abtut. Solange die CDU das nicht begreift, werden ihr die Wähler in Scharen davonlaufen – und kein noch so aufwendig produzierter Werbespot wird daran etwas ändern.

Die Versicherung der Staatskanzlei, es sei „sichergestellt, dass sich dies nicht wiederholt", klingt wie das Versprechen eines ertappten Schülers, der schwört, nie wieder abzuschreiben. Glaubwürdig? Kaum. Konsequenzen? Vermutlich keine. Und genau das ist das eigentliche Problem.

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