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15.01.2026
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Staatsanwaltschaft entlarvt WDR-Berichterstattung als irrefĂŒhrend: Die absurden Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes

Staatsanwaltschaft entlarvt WDR-Berichterstattung als irrefĂŒhrend: Die absurden Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes
Symbolbild: KI-generiert

Ein Fall, der die ganze AbsurditĂ€t der rot-grĂŒn-gelben Gesetzgebung offenbart, sorgt erneut fĂŒr Schlagzeilen. Ein DĂŒsseldorfer Polizist ließ seinen Geschlechtseintrag auf weiblich Ă€ndern und rĂŒckte dadurch auf der Beförderungsliste um sage und schreibe 43 PlĂ€tze nach oben. Die PolizeiprĂ€sidentin erstattete Anzeige wegen Betrugsverdachts – doch das Verfahren wurde eingestellt. Der WDR berichtete darĂŒber, verschwieg jedoch den eigentlichen Grund fĂŒr die Einstellung. Ein klassisches Beispiel fĂŒr die selektive Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die wahre BegrĂŒndung der Staatsanwaltschaft

Der WDR behauptete in seinem Online-Bericht, das Strafverfahren gegen die nunmehr als „Polizistin" gefĂŒhrte Person sei eingestellt worden, weil es „keine schlĂŒssigen Beweise" gebe, dass der Geschlechtswechsel nur aus KarrieregrĂŒnden erfolgt sei. Eine Darstellung, die bestenfalls als unvollstĂ€ndig, schlimmstenfalls als bewusst irrefĂŒhrend bezeichnet werden muss.

Denn die Staatsanwaltschaft DĂŒsseldorf stellte auf Nachfrage klar, was der WDR seinen Zuschauern und Lesern vorenthielt: „Das Verfahren wurde insbesondere mangels nachweisbarer TĂ€uschung ĂŒber eine Tatsache im Sinne des § 263 des Strafgesetzbuches eingestellt." Die eigene GeschlechtsidentitĂ€t stelle keine ĂŒberprĂŒfbare Tatsache, sondern eine rechtlich akzeptierte SelbsterklĂ€rung dar.

Was bedeutet das im Klartext? Es ist rechtlich vollkommen unerheblich, aus welchem Grund jemand sein Geschlecht wechselt. Das biologische Geschlecht – eine der fundamentalsten Tatsachen menschlicher Existenz – ist nach dieser Rechtsauffassung keine Tatsache mehr, sondern lediglich eine Behauptung, die niemand ĂŒberprĂŒfen kann oder darf.

Die Vorgeschichte: Ein „lockerer Spruch" mit weitreichenden Folgen

Der Polizist hatte vor seinem Geschlechtswechsel gegenĂŒber Kollegen geĂ€ußert, er erhoffe sich davon eine schnellere Beförderung. Sein Anwalt behauptet nun, diese Bemerkung sei nur ein Scherz gewesen – man wolle schließlich nicht jedem Kollegen auf dem Flur „das Innerste nach außen kehren". Eine bemerkenswerte Argumentation, die zeigt, wie das Selbstbestimmungsgesetz jeden Missbrauch faktisch legalisiert.

Die Änderung des Geschlechtseintrags erfolgte im Mai 2025. Seitdem trĂ€gt die „Polizistin" einen weiblichen Vornamen, sieht aber nach wie vor wie ein Mann aus. Die Beförderung zur Oberkommissarin hĂ€tte eigentlich Ende Mai erfolgen mĂŒssen, verbunden mit einer Gehaltserhöhung von Stufe A 9 auf A 10. Das PolizeiprĂ€sidium verhĂ€ngte jedoch einen Beförderungsstopp und leitete ein Disziplinarverfahren ein.

Das Disziplinarverfahren wird fortgefĂŒhrt

WĂ€hrend der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde das Disziplinarverfahren ausgesetzt. Nun wird es fortgefĂŒhrt. Der Anwalt der „Polizistin" gibt sich zuversichtlich und hĂ€lt ein Dienstvergehen ohne strafbares Verhalten fĂŒr „fragwĂŒrdig". Eine EinschĂ€tzung, die angesichts der rechtlichen Lage durchaus nachvollziehbar erscheint – und genau das ist das Problem.

Das Selbstbestimmungsgesetz: Ein Einfallstor fĂŒr Missbrauch

Der Fall zeigt exemplarisch die verheerenden Folgen des von der Ampelkoalition beschlossenen Selbstbestimmungsgesetzes. Ein Gesetz, das es jedem ermöglicht, per simpler ErklĂ€rung sein Geschlecht zu wechseln – ohne medizinische Gutachten, ohne psychologische Begleitung, ohne jegliche ÜberprĂŒfung. Die Konsequenzen sind absehbar und werden nun RealitĂ€t.

Frauenquoten, die eigentlich der Förderung von Frauen dienen sollten, können nun von biologischen MĂ€nnern ausgenutzt werden. SchutzrĂ€ume fĂŒr Frauen werden unterwandert. Und wer sich dagegen wehrt, wie die DĂŒsseldorfer PolizeiprĂ€sidentin, steht am Ende mit leeren HĂ€nden da. Denn das Gesetz schĂŒtzt nicht die Wahrheit, sondern die Behauptung.

Die eigene GeschlechtsidentitĂ€t stelle keine ĂŒberprĂŒfbare Tatsache, sondern eine rechtlich akzeptierte SelbsterklĂ€rung dar.

Dieser Satz der Staatsanwaltschaft sollte jeden nachdenklich stimmen, dem traditionelle Werte und gesunder Menschenverstand noch etwas bedeuten. Wenn biologische RealitĂ€ten per Gesetz zu bloßen Behauptungen degradiert werden, dann hat sich der Staat von der Wirklichkeit verabschiedet.

Der WDR und die selektive Wahrheit

Dass der WDR ausgerechnet diese zentrale Information unterschlug, passt ins Bild. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, finanziert durch ZwangsgebĂŒhren der BĂŒrger, betreibt einmal mehr Meinungsmache statt Journalismus. Die Darstellung, das Verfahren sei mangels Beweisen eingestellt worden, suggeriert, der Polizist habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Wahrheit ist eine andere: Das Gesetz selbst macht jeden Missbrauch straffrei.

Es ist bezeichnend fĂŒr den Zustand unserer Medienlandschaft, dass man fĂŒr die vollstĂ€ndige Information auf alternative Medien angewiesen ist. Der Fall des DĂŒsseldorfer Polizisten ist mehr als eine KuriositĂ€t – er ist ein Symptom fĂŒr den fortschreitenden RealitĂ€tsverlust in Politik und Gesellschaft. Ein RealitĂ€tsverlust, den die Ampelregierung mit ihrem ideologiegetriebenen Selbstbestimmungsgesetz in Gesetzesform gegossen hat.

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