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Staatsanwaltschaft entlarvt WDR-Berichterstattung als irreführend: Die absurden Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes

Staatsanwaltschaft entlarvt WDR-Berichterstattung als irreführend: Die absurden Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes

Ein Fall, der die ganze Absurdität der rot-grün-gelben Gesetzgebung offenbart, sorgt erneut für Schlagzeilen. Ein Düsseldorfer Polizist ließ seinen Geschlechtseintrag auf weiblich ändern und rückte dadurch auf der Beförderungsliste um sage und schreibe 43 Plätze nach oben. Die Polizeipräsidentin erstattete Anzeige wegen Betrugsverdachts – doch das Verfahren wurde eingestellt. Der WDR berichtete darüber, verschwieg jedoch den eigentlichen Grund für die Einstellung. Ein klassisches Beispiel für die selektive Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die wahre Begründung der Staatsanwaltschaft

Der WDR behauptete in seinem Online-Bericht, das Strafverfahren gegen die nunmehr als „Polizistin" geführte Person sei eingestellt worden, weil es „keine schlüssigen Beweise" gebe, dass der Geschlechtswechsel nur aus Karrieregründen erfolgt sei. Eine Darstellung, die bestenfalls als unvollständig, schlimmstenfalls als bewusst irreführend bezeichnet werden muss.

Denn die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte auf Nachfrage klar, was der WDR seinen Zuschauern und Lesern vorenthielt: „Das Verfahren wurde insbesondere mangels nachweisbarer Täuschung über eine Tatsache im Sinne des § 263 des Strafgesetzbuches eingestellt." Die eigene Geschlechtsidentität stelle keine überprüfbare Tatsache, sondern eine rechtlich akzeptierte Selbsterklärung dar.

Was bedeutet das im Klartext? Es ist rechtlich vollkommen unerheblich, aus welchem Grund jemand sein Geschlecht wechselt. Das biologische Geschlecht – eine der fundamentalsten Tatsachen menschlicher Existenz – ist nach dieser Rechtsauffassung keine Tatsache mehr, sondern lediglich eine Behauptung, die niemand überprüfen kann oder darf.

Die Vorgeschichte: Ein „lockerer Spruch" mit weitreichenden Folgen

Der Polizist hatte vor seinem Geschlechtswechsel gegenüber Kollegen geäußert, er erhoffe sich davon eine schnellere Beförderung. Sein Anwalt behauptet nun, diese Bemerkung sei nur ein Scherz gewesen – man wolle schließlich nicht jedem Kollegen auf dem Flur „das Innerste nach außen kehren". Eine bemerkenswerte Argumentation, die zeigt, wie das Selbstbestimmungsgesetz jeden Missbrauch faktisch legalisiert.

Die Änderung des Geschlechtseintrags erfolgte im Mai 2025. Seitdem trägt die „Polizistin" einen weiblichen Vornamen, sieht aber nach wie vor wie ein Mann aus. Die Beförderung zur Oberkommissarin hätte eigentlich Ende Mai erfolgen müssen, verbunden mit einer Gehaltserhöhung von Stufe A 9 auf A 10. Das Polizeipräsidium verhängte jedoch einen Beförderungsstopp und leitete ein Disziplinarverfahren ein.

Das Disziplinarverfahren wird fortgeführt

Während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde das Disziplinarverfahren ausgesetzt. Nun wird es fortgeführt. Der Anwalt der „Polizistin" gibt sich zuversichtlich und hält ein Dienstvergehen ohne strafbares Verhalten für „fragwürdig". Eine Einschätzung, die angesichts der rechtlichen Lage durchaus nachvollziehbar erscheint – und genau das ist das Problem.

Das Selbstbestimmungsgesetz: Ein Einfallstor für Missbrauch

Der Fall zeigt exemplarisch die verheerenden Folgen des von der Ampelkoalition beschlossenen Selbstbestimmungsgesetzes. Ein Gesetz, das es jedem ermöglicht, per simpler Erklärung sein Geschlecht zu wechseln – ohne medizinische Gutachten, ohne psychologische Begleitung, ohne jegliche Überprüfung. Die Konsequenzen sind absehbar und werden nun Realität.

Frauenquoten, die eigentlich der Förderung von Frauen dienen sollten, können nun von biologischen Männern ausgenutzt werden. Schutzräume für Frauen werden unterwandert. Und wer sich dagegen wehrt, wie die Düsseldorfer Polizeipräsidentin, steht am Ende mit leeren Händen da. Denn das Gesetz schützt nicht die Wahrheit, sondern die Behauptung.

Die eigene Geschlechtsidentität stelle keine überprüfbare Tatsache, sondern eine rechtlich akzeptierte Selbsterklärung dar.

Dieser Satz der Staatsanwaltschaft sollte jeden nachdenklich stimmen, dem traditionelle Werte und gesunder Menschenverstand noch etwas bedeuten. Wenn biologische Realitäten per Gesetz zu bloßen Behauptungen degradiert werden, dann hat sich der Staat von der Wirklichkeit verabschiedet.

Der WDR und die selektive Wahrheit

Dass der WDR ausgerechnet diese zentrale Information unterschlug, passt ins Bild. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, finanziert durch Zwangsgebühren der Bürger, betreibt einmal mehr Meinungsmache statt Journalismus. Die Darstellung, das Verfahren sei mangels Beweisen eingestellt worden, suggeriert, der Polizist habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Wahrheit ist eine andere: Das Gesetz selbst macht jeden Missbrauch straffrei.

Es ist bezeichnend für den Zustand unserer Medienlandschaft, dass man für die vollständige Information auf alternative Medien angewiesen ist. Der Fall des Düsseldorfer Polizisten ist mehr als eine Kuriosität – er ist ein Symptom für den fortschreitenden Realitätsverlust in Politik und Gesellschaft. Ein Realitätsverlust, den die Ampelregierung mit ihrem ideologiegetriebenen Selbstbestimmungsgesetz in Gesetzesform gegossen hat.

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