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Kettner Edelmetalle
18.02.2026
06:54 Uhr

Staatlicher Zugriff auf die Familie: Jugendamt scheitert mit Sorgerechtsentzug wegen verweigerter Hormontherapie

Was sich in Darmstadt zugetragen hat, liest sich wie ein dystopischer Roman – ist aber bittere Realität im Deutschland des Jahres 2026. Ein Jugendamt versuchte über Monate hinweg, Eltern das Sorgerecht für ihren minderjährigen Sohn zu entziehen. Ihr Vergehen? Sie weigerten sich, einer Hormonbehandlung zuzustimmen, die ihren Sohn unfruchtbar machen und sein Krebsrisiko erhöhen könnte. Dass dieser Versuch letztlich scheiterte, ist weniger dem gesunden Menschenverstand der Behörden zu verdanken als vielmehr der nahenden Volljährigkeit des Jugendlichen und einem Anwalt, der sich nicht einschüchtern ließ.

Wie ein Projekttag das Leben einer Familie zerstörte

Die Geschichte beginnt im Sommer 2022 – und sie beginnt, wie so viele dieser Geschichten beginnen: mit Aktivisten an einer Schule. Eine Woche vor den Sommerferien besuchte eine Gruppe von Trans-Aktivisten die Schule des damals 14-jährigen Jungen und veranstaltete dort einen sogenannten Projekttag. In den anschließenden Ferien wurde der Junge in einem Ferienlager von einer Transfrau betreut. Kurz darauf erklärte er seinen Eltern, er identifiziere sich als Mädchen und wolle Pubertätsblocker nehmen.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein bis dahin – nach Aussage der Mutter – völlig normaler Junge wird innerhalb weniger Wochen durch gezielte Einflussnahme von außen zu der Überzeugung gebracht, im falschen Körper zu stecken. Die Eltern stimmten der Verwendung eines Mädchennamens zu, lehnten jedoch die medikamentöse Behandlung ab. Eine nachvollziehbare, ja geradezu verantwortungsvolle Entscheidung – sollte man meinen.

Depression? Ach, das liegt bestimmt an der Transidentität

Der Junge litt zu diesem Zeitpunkt unter Depressionen. Er sei unglücklich verliebt gewesen und in der Schule gemobbt worden, berichtete die Mutter. Doch der ab 2023 behandelnde Arzt habe diese Depression in seiner Diagnose der Transsexualität schlicht nicht berücksichtigt. Gegenüber den Eltern gab er an, ihm liege kein Befund einer Depression vor. Die depressiven Symptome, die er beim Jungen festgestellt habe, führe er auf die Transsexualität zurück. Eine bemerkenswerte diagnostische Akrobatik, die man wohl nur dann hinbekommt, wenn man das Ergebnis bereits vor der Untersuchung kennt.

Im September 2022 bat der Junge erstmals um Inobhutnahme durch das Jugendamt, weil seine Eltern seine Transidentität ablehnten und der Vater angeblich mit Gewalt gedroht habe – was die Eltern bestreiten. Im Sommer 2023 folgte eine erneute Bitte um Inobhutnahme. Der Junge kam daraufhin in eine evangelische Jugendwohngruppe in Darmstadt, in der laut dem Anwalt der Eltern „mehrere transidente Personen aktiv unterstützend tätig" gewesen seien.

Die fragwürdige Rolle der Verfahrensbeiständin

Besonders brisant ist die Rolle der gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin, die den Jungen vor Gericht vertreten sollte. Sie habe die negativen Folgen von Pubertätsblockern vor Gericht schlicht ignoriert und wiederholt Treffen zwischen Eltern und Kind abgesagt. Gegenüber den Eltern soll sie behauptet haben, das Medikament Androcur – das als Pubertätsblocker eingesetzt werden sollte – sei „harmlos und in seinen Wirkungen reversibel". Beim Absetzen könne die Pubertät einfach fortgesetzt werden.

Die Realität sieht freilich anders aus. Androcur wird bei Männern eigentlich zur Behandlung von Prostatakrebs und zur Dämpfung unangemessener Sexualtriebe eingesetzt. Im Beipackzettel heißt es unmissverständlich: „Vor Abschluss der Pubertät darf Androcur bei männlichen und weiblichen Patienten nicht angewendet werden, weil ein ungünstiger Einfluss auf das Längenwachstum und die reifenden endokrinen Funktionskreise nicht auszuschließen ist." Ein Medikament also, das laut Hersteller bei Minderjährigen nicht angewendet werden darf – und eine Verfahrensbeiständin, die es als harmlos bezeichnet. Wer schützt hier eigentlich wen?

Der Richter und sein „Geburtstagsgeschenk"

Auch das Verhalten des zuständigen Richters wirft schwerwiegende Fragen auf. Laut dem Anwalt der Eltern soll dieser zu dem Jungen in Bezug auf die bald erreichte Volljährigkeit gesagt haben: „Dann ist die Umwandlung dein allergrößtes Geburtstagsgeschenk." Er habe sich damit einseitig für eine Hormoneinnahme ausgesprochen. Der Anwalt stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag – und erst danach habe sich der Richter gemäßigter verhalten und signalisiert, dass der Antrag auf Sorgerechtsentzug wenig Erfolgsaussichten habe.

Jugendamt und Verfahrensbeiständin zogen ihren Antrag daraufhin Anfang Februar zurück. Nicht etwa, weil sie zur Einsicht gelangt wären, dass Eltern das Recht haben, ihre Kinder vor möglicherweise irreversiblen medizinischen Eingriffen zu schützen. Nein – schlicht weil das Gericht geringe Erfolgsaussichten signalisierte und der Junge ohnehin bald volljährig wird.

Entfremdung statt Familienzusammenführung

Für die Eltern mag das Ergebnis ein juristischer Erfolg sein. Doch die Beziehung zu ihrem Sohn ist nachhaltig zerstört. Seit November 2023 lebt der Junge in der evangelischen Wohngruppe und hat nur noch selten Kontakt mit seinen Eltern – und dann auch nur in Begleitung. Die Wohngruppe selbst verfolge dabei offenbar nicht das Ziel, die Eltern-Kind-Beziehung zu verbessern. In einer E-Mail heiße es, man sehe seinen „Auftrag nicht in der Rückführung, sondern in der Verselbstständigung" des Jugendlichen. Gespräche mit den Eltern seien wiederholt abgesagt und Akteneinsicht verweigert worden.

Besonders alarmierend: Der Anwalt der Eltern verweist darauf, dass sich die psychische Gesundheit des Jugendlichen seit der Inobhutnahme rapide verschlechtert habe. Im August 2025 – also nach knapp anderthalb Jahren Trennung von seinen Eltern – meldete die Wohngruppe, dass der Junge Suizidgedanken habe. Die Trennung von der Familie, die angeblich dem Kindeswohl dienen sollte, scheint das genaue Gegenteil bewirkt zu haben.

Ein Symptom einer tiefgreifenden gesellschaftlichen Fehlentwicklung

Dieser Fall aus Darmstadt ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom einer zutiefst beunruhigenden Entwicklung. Wenn der Staat sich anmaßt, Eltern das Sorgerecht zu entziehen, weil sie ihr Kind vor medizinischen Eingriffen mit potenziell irreversiblen Folgen schützen wollen, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr in diesem Land. Wenn Trans-Aktivisten ungehindert an Schulen Werbung machen dürfen und anschließend Behörden den Wünschen von 14-Jährigen mehr Gewicht beimessen als der Fürsorge ihrer Eltern, dann hat die Ideologie den gesunden Menschenverstand endgültig besiegt.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik diesem Treiben einen Riegel vorschiebt. Kinder und Jugendliche befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der sie besonders anfällig für äußere Einflüsse sind. Ihnen in dieser vulnerablen Phase Medikamente zu verabreichen, die selbst der Hersteller für Minderjährige nicht empfiehlt, ist nicht progressiv – es ist verantwortungslos. Und Eltern, die genau das verhindern wollen, vor Gericht zu zerren, ist nicht kindeswohlorientiert – es ist ein Angriff auf die Familie als Grundpfeiler unserer Gesellschaft.

Großbritannien hat die Verabreichung von Pubertätsblockern an Minderjährige mittlerweile weitgehend eingeschränkt, nachdem der sogenannte Cass-Report schwerwiegende Mängel in der bisherigen Behandlungspraxis offengelegt hatte. Deutschland hingegen scheint den umgekehrten Weg zu gehen – mit Jugendämtern, die Eltern unter Druck setzen, und Gerichten, die erst nach Befangenheitsanträgen zur Vernunft kommen. Man fragt sich unweigerlich: Wer schützt in diesem Land eigentlich noch die Kinder vor dem Staat?

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