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Kettner Edelmetalle
06.03.2026
14:15 Uhr

Sonderschutz für Politiker: Justizministerin zweifelt am eigenen Privilegien-Paragrafen

Es ist eine jener seltenen Momente in der deutschen Politik, in denen eine Ministerin öffentlich an einem Gesetz zweifelt, das ihrer eigenen Kaste besondere Privilegien einräumt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online skeptisch zum umstrittenen Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches geäußert – jenem Paragrafen, der Beleidigungen gegen Politiker unter deutlich höhere Strafen stellt als dieselben Vergehen gegen gewöhnliche Bürger.

Ein Gesetz, geboren aus Tragödie – missbraucht im Alltag?

Die Ausweitung des Paragrafen im Jahr 2021 sei eine „direkte Reaktion" auf den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gewesen, erklärte Hubig. Doch was als Schutzschild gegen echte Bedrohungen gedacht war, scheint sich zunehmend zu einem Instrument zu entwickeln, das in der öffentlichen Wahrnehmung weit über seinen ursprünglichen Zweck hinausschießt. Man müsse sich „fortwährend fragen, ob wir damit das Richtige erreichen, oder ob es einer Korrektur bedarf", so die Ministerin.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2024 seien es bereits gut 300 Verurteilungen auf Grundlage dieses Paragrafen gewesen – Tendenz steigend. Ob es sich dabei um Spitzenpolitiker oder Kommunalpolitiker handelte, werde statistisch nicht einmal erfasst. Ein bemerkenswertes Versäumnis, wenn man bedenkt, dass genau diese Differenzierung für eine seriöse Bewertung des Gesetzes unerlässlich wäre.

Grenzwertige Fälle und die Frage der Gleichheit vor dem Recht

Hubig räumte ein, dass öffentlich vor allem jene Fälle diskutiert würden, die „in der Regel grenzwertig erscheinen" und sich „von der Ferne kaum nachvollziehen" ließen. Eine bemerkenswert ehrliche Einschätzung. Denn genau hier liegt der Kern des Problems: Während der einfache Bürger bei einer Beleidigung mit einer vergleichsweise milden Strafe rechnen muss, droht demjenigen, der einen Politiker – und sei es noch so unbedeutend – verbal angreift, ein erheblich härteres Strafmaß.

Ist das noch vereinbar mit dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz? Sind Politiker tatsächlich schützenswertere Menschen als Krankenschwestern, Polizisten im Streifendienst oder Busfahrer, die tagtäglich Beschimpfungen über sich ergehen lassen müssen? Diese Fragen stellt sich offenbar nicht einmal die Justizministerin selbst – sie kratzt lediglich an der Oberfläche.

Hubig selbst nutzt den Paragrafen nicht

Immerhin: Die Ministerin betonte, seit ihrem Amtsantritt als Bundesjustizministerin noch nie jemanden angezeigt zu haben. Auch während ihrer Zeit als Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz – mitten in der aufgeheizten Corona-Pandemie – habe sie lediglich „ein einziges Mal" Anzeige erstattet. Man könne sich vorstellen, was sie da „abbekommen" habe, so Hubig.

Das mag löblich klingen. Doch es ändert nichts an der grundsätzlichen Schieflage: In einem Land, in dem die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät, in dem Bürger sich dreimal überlegen, ob sie ihre Kritik an politischen Entscheidungsträgern noch öffentlich äußern dürfen, wirkt ein solcher Sonderschutz-Paragraf wie ein Relikt obrigkeitsstaatlichen Denkens. Er erinnert an Zeiten, in denen Majestätsbeleidigung noch ein schweres Vergehen war.

Korrektur überfällig – aber wird sie kommen?

Dass Hubig nun vorsichtig Zweifel äußert, ist ein erster Schritt. Doch Skepsis allein reicht nicht. Was Deutschland braucht, ist eine ehrliche Debatte darüber, ob Politiker wirklich einen strafrechtlichen Sonderstatus verdienen – oder ob nicht vielmehr alle Bürger gleichermaßen vor Beleidigungen und Bedrohungen geschützt werden sollten. Nicht mehr, nicht weniger. Der Rechtsstaat sollte für alle gelten, nicht nur für diejenigen, die ihn gestalten.

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