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Kettner Edelmetalle
25.02.2026
08:39 Uhr

Sexualstraftäter auf der Flucht: Großbritannien gewährt verurteilten Migranten Asyl – und niemand merkt es

Was klingt wie ein schlechter Witz, ist bittere Realität im heutigen Europa: Ein afghanischer Mann, der in Österreich wegen Vergewaltigung angeklagt war, setzte sich während seiner Kautionszeit ab, floh nach Großbritannien – und erhielt dort seelenruhig unbefristetes Aufenthaltsrecht. Sechs Jahre lang lebte er unbehelligt auf der Insel. Willkommen in der schönen neuen Welt der europäischen Asylpolitik.

Der Fall Omar Ali Noori: Vier Identitäten, fünf Geburtsdaten

Omar Ali Noori, 31 Jahre alt, war 2018 im österreichischen Linz im Zusammenhang mit der Vergewaltigung einer Frau verhaftet worden. Doch statt sich der Justiz zu stellen, machte er sich aus dem Staub – und tauchte 2019 illegal in Großbritannien auf. Das britische Innenministerium, das sogenannte Home Office, gewährte ihm 2023 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. Seine 23-jährige Ehefrau folgte ihm im vergangenen Jahr nach.

Besonders pikant: Gerichtsakten, die während einer Auslieferungsverhandlung vorgelegt wurden, offenbarten, dass Noori vier verschiedene Identitäten und fünf unterschiedliche Geburtsdaten auf offiziellen Dokumenten verwendet hatte. Man fragt sich unwillkürlich, welche Sicherheitsüberprüfungen das Home Office eigentlich durchführt – oder ob dort überhaupt jemand die eingereichten Unterlagen liest.

Richterin Neeta Minhas am Westminster Magistrates' Court stellte unmissverständlich fest, dass Noori bei seiner Befragung gelogen hatte. Er sei direkt gefragt worden, ob er in irgendeinem Land einer Straftat beschuldigt oder festgenommen worden sei. Beides habe er verneint. Die Richterin ordnete seine Auslieferung nach Österreich an, wo ihn eine dreijährige Haftstrafe wegen Flucht sowie die Vergewaltigungsanklage erwarten. Noori hat – wie könnte es anders sein – Berufung eingelegt.

Kein Einzelfall: Syrischer Sexualstraftäter nutzt dasselbe Schlupfloch

Der Fall Noori ist keineswegs ein bedauerlicher Ausreißer. Erst Anfang des Monats wurde ein nahezu identischer Fall bekannt. Der syrische Staatsangehörige Azizadeen Alsheikh Suliman, 34, war in Deutschland wegen sexuellen Übergriffs auf ein 15-jähriges Mädchen in Osnabrück verurteilt worden. Er hatte das Opfer 2022 in der Innenstadt unter dem Vorwand angesprochen, nach einer Zigarette zu fragen, versuchte sie zu küssen und verging sich anschließend an ihr in einem nahegelegenen Hinterhof. Zusätzlich wurde er wegen der Abgabe von Drogen an eine Minderjährige verurteilt.

Deutsche Gerichte verhängten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und ordneten eine Entschädigung von 3.000 Euro an das Opfer an. Suliman verstieß gegen seine Bewährungsauflagen, verließ Deutschland und setzte mit einem Schlauchboot über den Ärmelkanal nach Großbritannien über. Dort beantragte er Asyl – unter einer leicht abgewandelten Schreibweise seines Namens. Jahrelang blieb er unentdeckt und lebte mit Frau und Kind in einer vom Steuerzahler finanzierten Unterkunft im Großraum Manchester.

Menschenrechte als Schutzschild für Straftäter

Die Dreistigkeit kennt offenbar keine Grenzen. Sulimans Anwälte argumentieren allen Ernstes, eine Auslieferung nach Deutschland würde gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen – weil er dadurch von seiner Frau und seinem Kind getrennt würde. Dass er selbst ein minderjähriges Mädchen sexuell missbraucht und damit deren Leben nachhaltig zerstört hat, scheint in dieser Argumentation keine Rolle zu spielen. Zusätzlich behauptet seine Verteidigung, ihm drohe in Deutschland Lebensgefahr aufgrund einer Fehde aus Syrien, an der sein Cousin beteiligt sei.

Es wird erwartet, dass auch Nooris Berufung sich auf eben jene Menschenrechtsgesetzgebung stützen wird. Die Europäische Menschenrechtskonvention, einst geschaffen, um die Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen, wird damit zum juristischen Schutzschild für verurteilte Sexualstraftäter auf der Flucht. Eine perverse Verdrehung des ursprünglichen Gedankens, die man sich kaum grotesker hätte ausdenken können.

Systemversagen mit Ansage

Diese Fälle legen ein fundamentales Versagen der europäischen Sicherheitsarchitektur offen. Wie ist es möglich, dass ein per europäischem Haftbefehl gesuchter Sexualstraftäter unter falschem Namen Asyl beantragt und jahrelang unentdeckt bleibt? Wie kann ein Mann mit vier verschiedenen Identitäten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten? Die Antwort ist so einfach wie erschreckend: Weil die Systeme nicht miteinander kommunizieren, weil politischer Wille fehlt und weil eine fehlgeleitete Willkommenskultur jede kritische Überprüfung als potentiell diskriminierend brandmarkt.

Auch in Deutschland kennen wir diese Problematik nur zu gut. Die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine deutliche Sprache, die Zahl der Messerangriffe und Sexualdelikte steigt besorgniserregend. Und während die Bürger zunehmend um ihre Sicherheit fürchten, verstrickt sich die Politik in ideologische Debatten statt konsequent zu handeln. Es ist höchste Zeit, dass Europa seine Grenzen schützt, seine Asylverfahren grundlegend reformiert und die Sicherheit der eigenen Bevölkerung wieder an erste Stelle setzt. Das ist keine Frage von rechts oder links – das ist eine Frage des gesunden Menschenverstandes. Und es entspricht der Überzeugung eines Großteils der europäischen Bevölkerung, die sich von ihrer politischen Führung im Stich gelassen fühlt.

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