
Schweizer Polizei kapituliert vor Woke-Wahnsinn: Hautfarbe bei Fahndungen jetzt tabu
Die Schweiz, einst Hort der direkten Demokratie und des gesunden Menschenverstands, beugt sich dem internationalen Druck der politischen Korrektheit. Seit vergangenem Freitag dürfen Schweizer Polizisten bei Fahndungen keine Angaben mehr zur Hautfarbe von Tatverdächtigen machen. Diese absurde Anordnung des Bundesamts für Polizei sei das Ergebnis einer "offiziellen Beschwerde einer ausländischen Behörde", heißt es in einem Schreiben, das der Zeitung Blick vorliegt.
Mysteriöse ausländische Einmischung
Welche ausländische Behörde sich erdreistet, der souveränen Schweiz vorzuschreiben, wie sie ihre Polizeiarbeit zu verrichten hat, bleibt im Dunkeln. Man darf vermuten, dass hier wieder einmal die langen Arme Brüssels oder einer anderen supranationalen Organisation am Werk sind. Die Schweizer Behörden kuschen jedenfalls ohne erkennbaren Widerstand vor diesem Diktat von außen.
Ein Sprecher des Bundesamts versucht die Kapitulation schönzureden: "Die Hautfarbe als Bestandteil eines Signalements in der Ausschreibung wurde schon einige Zeit reflektiert." Man habe diese Angabe ohnehin kaum genutzt - sie sei in weniger als einem Prozent der Einträge im Fahndungssystem Ripol genannt worden. Eine Schutzbehauptung, die den Eindruck erwecken soll, man habe die Entscheidung aus eigenem Antrieb getroffen.
Der Vorwand: "Racial Profiling"
Als Begründung für diesen Irrsinn muss wieder einmal das Schreckgespenst des "Racial Profiling" herhalten. Ein Fall aus dem Jahr 2021 dient als Rechtfertigung: Ein Schweiz-Kenianer sei am Zürcher Hauptbahnhof einer Personenkontrolle unterzogen worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte daraufhin die Schweiz, weil die Gerichte nicht ausreichend geprüft hätten, ob diskriminierende Gründe vorlagen.
"Gesucht wird: ein Mensch" - so könnten künftige Fahndungsaufrufe in der Schweiz lauten. Die Absurdität dieser Entwicklung scheint den Verantwortlichen nicht bewusst zu sein.
Was hier als Fortschritt verkauft wird, ist in Wahrheit ein gefährlicher Rückschritt. Die Polizei wird in ihrer Arbeit massiv behindert, wenn sie keine vollständigen Personenbeschreibungen mehr veröffentlichen darf. Wie soll die Bevölkerung bei der Fahndung helfen, wenn wesentliche Merkmale verschwiegen werden müssen?
Deutschland auf dem gleichen Irrweg
Während in Deutschland die Angabe der Hautfarbe bei Fahndungen noch erlaubt ist, zeigen sich auch hierzulande besorgniserregende Tendenzen. Das Berliner "Antidiskriminierungsgesetz" von 2020 kehrt die Beweislast bei Diskriminierungsvorwürfen gegen Polizisten um. Nicht mehr der angeblich Diskriminierte muss seine Behauptung beweisen - der Polizist muss nachweisen, dass er nicht diskriminiert hat. Ein Freifahrtschein für Querulanten und Kriminelle.
Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz scheint diesen Wahnsinn fortzusetzen. Statt die ausufernde Kriminalität durch Migranten endlich beim Namen zu nennen und entschlossen zu bekämpfen, ergehen sich auch CDU und SPD in politisch korrekten Sprachregelungen. Die Kriminalstatistiken sprechen eine deutliche Sprache, doch die Politik verschließt die Augen vor der Realität.
Täterschutz statt Opferschutz
Diese Politik des vorauseilenden Gehorsams gegenüber linken Ideologen gefährdet die Sicherheit der Bürger. Wenn Polizisten aus Angst vor Rassismusvorwürfen nicht mehr effektiv ermitteln können, leiden darunter vor allem die potenziellen Opfer von Straftaten. Die ehrlichen Bürger werden den Kriminellen schutzlos ausgeliefert - alles im Namen einer fehlgeleiteten "Anti-Diskriminierung".
Es ist höchste Zeit, dass sich die schweigende Mehrheit gegen diesen Irrsinn zur Wehr setzt. Die Sicherheit der Bevölkerung muss Vorrang haben vor den Befindlichkeiten selbsternannter Moralwächter. Wer Straftaten begeht, muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt werden - unabhängig von Herkunft oder Hautfarbe. Alles andere ist ein Verrat an den rechtschaffenen Bürgern.
Die Schweizer Polizisten, die sich laut Medienberichten gegen diese neue Vorschrift wehren, verdienen unsere Unterstützung. Sie wissen aus der täglichen Praxis, wie wichtig präzise Täterbeschreibungen für eine erfolgreiche Fahndung sind. Doch ihre Expertise zählt offenbar weniger als die Vorgaben anonymer "ausländischer Behörden".
Ein Blick in die düstere Zukunft
Wohin diese Entwicklung führt, lässt sich bereits erahnen. Bald könnten auch Angaben zu Geschlecht, Alter oder Körpergröße als "diskriminierend" gelten. Am Ende stünde eine völlig sinnentleerte Fahndung nach einem "Lebewesen in Kleidung". Die Kriminalität würde explodieren, während die Politik sich in ihrer moralischen Überlegenheit sonnt.
Es bleibt zu hoffen, dass die Schweizer Bürger bei der nächsten Volksabstimmung ein deutliches Zeichen gegen diesen Wahnsinn setzen. Die direkte Demokratie bietet ihnen immerhin die Möglichkeit, solche Fehlentscheidungen zu korrigieren. In Deutschland hingegen müssen wir darauf hoffen, dass die neue Regierung unter Friedrich Merz endlich zur Vernunft kommt - auch wenn die bisherigen Signale wenig Anlass zur Hoffnung geben.
Die Wahrheit ist: Wir brauchen keine neuen Sprachregelungen, sondern eine konsequente Bekämpfung der Kriminalität. Wir brauchen Politiker, die für die Sicherheit ihrer Bürger einstehen, statt sich dem Diktat internationaler Organisationen zu beugen. Und wir brauchen eine Rückbesinnung auf traditionelle Werte wie Recht und Ordnung, statt uns in ideologischen Grabenkämpfen zu verlieren.

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