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23.10.2025
21:30 Uhr

Schwedisches Gericht verhöhnt Vergewaltigungsopfer: Tat dauerte nicht lange genug für Abschiebung

Was sich in Schweden abspielt, spottet jeder Beschreibung. Ein 18-jähriger Migrant aus Eritrea vergewaltigt brutal ein 16-jähriges Mädchen – und das schwedische Berufungsgericht in Skellefteå entscheidet allen Ernstes: Der Täter dürfe im Land bleiben, weil die Vergewaltigung „nicht lange genug" gedauert habe. Man fragt sich unwillkürlich, ob die Richter noch alle Tassen im Schrank haben.

Der Albtraum eines jungen Mädchens

Die junge Schwedin Meya Å. war Anfang September auf dem Heimweg von ihrer Arbeit, als ihr Leben zum Albtraum wurde. Sie hatte den Bus verpasst und musste durch einen Fußgängertunnel nach Hause laufen. Dort lauerte ihr der Eritreer Yazied M. auf, entriss ihr das Handy, zerrte sie in den Tunnel und vergewaltigte sie. „Ich war völlig am Boden zerstört", berichtete das traumatisierte Mädchen später. „Ich möchte betonen, dass ich ihn hasse und er mich zerstört hat."

Doch damit nicht genug der Demütigung. Als die tapfere Jugendliche nach mehreren Tagen endlich wieder zur Schule ging, erlebte sie den nächsten Schock: Ihr Peiniger stand seelenruhig am Billardtisch in der Schulkantine. „Ich bekam eine Panikattacke, rannte weg und schloss mich in einer Toilette ein", erzählte sie. Immer wieder begegnete sie dem Vergewaltiger – in der Stadt, bei ihrer Arbeit, in der Schule. Ein unerträglicher Zustand, der sie schließlich dazu zwang, nicht mehr zur Schule zu gehen.

Justizversagen auf ganzer Linie

Was dann folgte, liest sich wie eine Realsatire des schwedischen Rechtsstaats. Das Amtsgericht sprach den Täter zunächst aus „Mangel an Beweisen" frei – trotz eindeutiger Aussagen des Opfers. Erst nach Berufung des Staatsanwalts kam es zu einer Verurteilung: drei Jahre Haft und 240.000 Kronen Schadensersatz (etwa 22.000 Euro). Ein schlechter Witz angesichts des lebenslangen Traumas, das Meya erleiden muss.

„Unter Berücksichtigung der Art und Dauer der vorliegenden Tat kommt das Berufungsgericht zu dem Schluss, dass das Verbrechen zwar schwerwiegend ist, es sich jedoch nicht um ein besonders schweres Verbrechen handelt, das eine Entscheidung über die Ausweisung von Yazied M. rechtfertigen könnte."

Diese Urteilsbegründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die Richter führen tatsächlich die Dauer der Vergewaltigung als Argument an, warum der Täter nicht abgeschoben werden könne. Nach schwedischem Recht müsse es sich um ein „besonders schweres Verbrechen" handeln und der Verbleib des Täters eine „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" darstellen. Offenbar reicht eine „normale" Vergewaltigung dafür nicht aus.

Die perverse Logik der Richter

Man möchte den Richtern zurufen: Gibt es jetzt eine Mindestdauer für Vergewaltigungen? Müssen Opfer künftig eine Stoppuhr mitführen, um sicherzustellen, dass ihre Peinigung lang genug dauert, damit der Täter abgeschoben werden kann? Diese zynische Rechtsprechung verhöhnt nicht nur das Opfer, sondern alle Frauen in Schweden.

Besonders bitter: Ein einziger Richter plädierte für die Ausweisung, wurde aber von drei Kollegen und einer Schöffin überstimmt. Man fragt sich, was in den Köpfen dieser Juristen vorgeht, die offenbar mehr Mitleid mit dem Täter als mit dem Opfer haben.

Schweden am Abgrund

Dieser Fall ist symptomatisch für den Zustand Schwedens. Das einst sichere skandinavische Land versinkt seit Jahren in Migrantenkriminalität. Sexualstraftaten, Drogenhandel, Bandenkriminalität – die Liste ist lang. Die Regierung kündigte bereits 2023 an, künftig sogar das Militär gegen kriminelle Banden einsetzen zu wollen. Doch solange die Justiz derart versagt, werden solche Maßnahmen Makulatur bleiben.

Meya Å. befindet sich seit der Tat in therapeutischer Behandlung. Sie hofft, dass ihre Geschichte andere Opfer ermutigt, Anzeige zu erstatten. Doch welchen Mut soll man aufbringen, wenn die Justiz die Täter schützt statt die Opfer?

Ein Weckruf für Europa

Was in Schweden passiert, sollte uns allen eine Warnung sein. Wenn Richter anfangen, Vergewaltigungen nach ihrer Dauer zu bewerten und Täter deshalb im Land belassen, ist der Rechtsstaat am Ende. Die schwedische Justiz hat mit diesem Urteil nicht nur ein junges Mädchen im Stich gelassen, sondern die Grundfesten einer zivilisierten Gesellschaft verraten.

Es wird Zeit, dass die Bürger Europas aufwachen und sich gegen diese Perversion des Rechts zur Wehr setzen. Denn eines ist klar: Wer Schutz sucht und dann Straftaten begeht, hat jedes Gastrecht verwirkt – egal wie lange seine Tat dauerte. Alles andere ist eine Kapitulation vor dem Verbrechen und ein Schlag ins Gesicht aller rechtschaffenen Bürger.

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