Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
15.06.2025
11:18 Uhr

Scholl-Latours Schatten: Wenn Journalisten zu Geheimdienst-Zuträgern werden

Die jüngsten Enthüllungen über Peter Scholl-Latours Verbindungen zum Bundesnachrichtendienst werfen ein grelles Licht auf die fragwürdigen Verstrickungen zwischen Journalismus und Geheimdiensten in der Bundesrepublik. Der als "Welterklärer" gefeierte Publizist führte offenbar ein Doppelleben – während er öffentlich als unabhängiger Berichterstatter auftrat, lieferte er unter dem Decknamen "Scholar" dem BND jahrelang Informationen.

Das Ende journalistischer Unabhängigkeit

Was die nun aufgetauchten BND-Akten offenbaren, ist mehr als nur eine historische Fußnote. Es ist ein Lehrstück darüber, wie die vermeintlich freie Presse in Deutschland systematisch unterwandert wurde. Scholl-Latour, der Mann, der Millionen Deutschen die Welt erklären wollte, war selbst Teil eines undurchsichtigen Spiels der Geheimdienste. Die Dokumente sprechen eine deutliche Sprache: "Gelegenheitsquelle", "geführt", "Aufträge" – das sind keine Begriffe, die man mit unabhängigem Journalismus in Verbindung bringen möchte.

Besonders pikant erscheint, dass Scholl-Latour dem BND Filmmaterial aus Kriegsgebieten zugänglich gemacht haben soll, noch bevor es veröffentlicht wurde. Hier verschwimmen die Grenzen zwischen journalistischer Arbeit und nachrichtendienstlicher Tätigkeit vollends. Wer kontrollierte eigentlich, was die deutschen Zuschauer zu sehen bekamen? War es der Journalist Scholl-Latour oder der BND-Zuträger "Scholar"?

Die Methoden des "tiefen Staates"

Die Vorgehensweise des BND offenbart ein System, das tief in die Medienlandschaft der Bundesrepublik hineinreichte. Bereits in den 1960er Jahren hatte der Geheimdienst Scholl-Latour im Visier, notierte penibel sein "jüdisches Aussehen" und spekulierte über seine möglichen Verbindungen zum französischen Geheimdienst. Diese Art der Überwachung und Kategorisierung erinnert an dunkelste Zeiten deutscher Geschichte.

"Die Verbindung kam nach einer Afghanistan-Reise SCHOLARS im Sommer 1981 zustande. Seither wird SCHOLAR als Gelegenheitsquelle genutzt."

Diese nüchterne Feststellung aus den BND-Akten zeigt, wie selbstverständlich der deutsche Auslandsgeheimdienst Journalisten für seine Zwecke einspannte. Scholl-Latour war dabei offenbar kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Systems der "Pressesonderverbindungen", wie es im Geheimdienstjargon verharmlosend hieß.

Die Erosion der vierten Gewalt

Was bedeutet es für eine Demokratie, wenn ihre vermeintlichen Kontrolleure selbst kontrolliert werden? Der Pressekodex des Deutschen Presserates ist eindeutig: Nachrichtendienstliche Tätigkeiten von Journalisten seien mit dem Berufsgeheimnis und dem Ansehen der Presse nicht vereinbar. Doch die Realität sah anders aus. Während Scholl-Latour in Talkshows als unabhängiger Experte auftrat, erledigte er "Aufträge" für den BND, traf dessen Quellen im Libanon und half bei der Identifizierung von DDR-Bürgern in Afrika.

Die Tatsache, dass der BND noch heute große Teile der Akten unter Verschluss hält und sich auf das "Wohl der Bundesrepublik Deutschland" beruft, wirft weitere Fragen auf. Was genau soll hier geschützt werden? Die nationale Sicherheit oder vielmehr das ramponierte Image eines Geheimdienstes, der systematisch die Pressefreiheit untergraben hat?

Ein System mit Tradition

Die Geschichte der BND-Pressekontakte reicht weit zurück und zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Bundesrepublik. Erst 2006 musste der damalige Bundesrichter Gerhard Schäfer in einem über 170 Seiten umfassenden Bericht feststellen, dass der BND "teilweise entgegen geltender Dienstvorschriften journalistische Quellen geführt" habe. Doch was hat sich seitdem wirklich geändert?

Die Sprecherin des BND versichert, nach dem "Schäfer-Bericht" seien die Vorgaben für die "nachrichtendienstliche Nutzung von Journalisten" neu geregelt worden. Doch wer kontrolliert die Kontrolleure? Wer garantiert, dass nicht auch heute noch Journalisten als verlängerter Arm der Geheimdienste agieren?

Die unbequemen Fragen bleiben

Der Fall Scholl-Latour wirft fundamentale Fragen über die Integrität des deutschen Journalismus auf. Wie viele andere "Welterklärer" standen oder stehen noch auf der Gehaltsliste – oder zumindest in den Diensten – des BND? Welche Nachrichten wurden gefiltert, welche Informationen zurückgehalten, welche Narrative bewusst gesteuert?

In Zeiten, in denen das Vertrauen in die etablierten Medien ohnehin erschüttert ist, bestätigen solche Enthüllungen die schlimmsten Befürchtungen vieler Bürger. Die vierte Gewalt, die eigentlich Regierung und Geheimdienste kontrollieren sollte, entpuppt sich als deren willfähriger Helfer. Das ist nicht nur ein Verrat am journalistischen Ethos, sondern auch an der Demokratie selbst.

Die Aufarbeitung dieser dunklen Kapitel deutscher Mediengeschichte steht erst am Anfang. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Akten freigegeben werden und die volle Wahrheit über die Verstrickungen zwischen Presse und Geheimdiensten ans Licht kommt. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen vielleicht eines Tages wiederhergestellt werden – falls das überhaupt noch möglich ist.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“