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10.02.2026
16:46 Uhr

Saalstreit im Bundestag: Deutsche stellen sich gegen Karlsruhe – und gegen die SPD

Saalstreit im Bundestag: Deutsche stellen sich gegen Karlsruhe – und gegen die SPD

Es ist eine jener Geschichten, die wie eine Realsatire anmuten und doch den Zustand der deutschen Demokratie schmerzhaft offenlegen. Die zweitgrößte Fraktion im Deutschen Bundestag – die AfD – wird in einen Sitzungssaal gepfercht, der nach Angaben ihrer Abgeordneten jedem einzelnen Parlamentarier weniger Platz zugesteht als einem Schwein im deutschen Stall. Und das Bundesverfassungsgericht? Das nickt diese groteske Situation ab. Doch nun zeigt eine aktuelle INSA-Umfrage: Die Mehrheit der Deutschen hält genau diese Entscheidung für falsch.

Das Volk spricht – Karlsruhe hört nicht zu

Die Zahlen sind eindeutig, auch wenn sie in ihrer Deutlichkeit kaum überraschen dürften. Laut dem Meinungsforschungsinstitut INSA halten 34 Prozent der Befragten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für falsch, lediglich 31 Prozent finden sie richtig. Weitere 19 Prozent gaben an, ihnen sei das Urteil schlicht egal – was man durchaus als resigniertes Achselzucken gegenüber einer Justiz interpretieren darf, deren Urteile „Im Namen des Volkes" ergehen, aber offenkundig nicht im Sinne desselben.

Besonders aufschlussreich ist der Blick auf die regionalen Unterschiede. In Ostdeutschland, wo die Erfahrung mit staatlicher Willkür historisch tiefer sitzt, lehnen 42 Prozent das Urteil ab. Im Westen sind es immerhin noch 33 Prozent. Man könnte meinen, die Bürger der neuen Bundesländer hätten ein feineres Gespür dafür entwickelt, wann demokratische Grundprinzipien unter die Räder geraten.

Die SPD klammert sich an ihren „Otto-Wels-Saal"

Der Kern des Streits ist schnell erzählt. Nach der Bundestagswahl 2025 beanspruchte die AfD als zweitstärkste Fraktion den zweitgrößten Fraktionssaal im Reichstagsgebäude – eine Forderung, die in jeder funktionierenden Demokratie als selbstverständlich gelten sollte. Doch die SPD, die den Saal seit dem Umzug des Bundestages von Bonn nach Berlin im Jahr 1999 nutzt und ihn eigenmächtig nach dem Sozialdemokraten Otto Wels benannt hat, weigerte sich beharrlich. Der Ältestenrat des Bundestages entschied mehrheitlich zugunsten der SPD – und das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Die Karlsruher Richter argumentierten im Wesentlichen, dass sich aus dem Grundgesetz kein konkreter Anspruch auf einen bestimmten Sitzungssaal herleiten lasse. Formal mag das stimmen. Doch es stellt sich die Frage, ob ein Gericht, das in anderen Zusammenhängen durchaus kreativ Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz „entdeckt", hier nicht auffällig zurückhaltend agierte.

Weniger Platz als ein Schwein im Stall

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely brachte die Situation auf den Punkt, als er den Zustand im zugewiesenen Fraktionssaal mit einer „Sardinenbüchse" verglich. Pro Abgeordnetem stehe der AfD-Fraktion rechnerisch nur etwa ein Quadratmeter zur Verfügung – während deutschen Schweinen laut Tierschutzverordnung mindestens 1,5 Quadratmeter zustehen. Die SPD-Abgeordneten hingegen genössen als zahlenmäßig kleinere Fraktion im größeren Saal etwa den dreifachen Platz pro Kopf. Man muss kein AfD-Sympathisant sein, um in dieser Diskrepanz eine gewisse Absurdität zu erkennen.

Politische Bruchlinien werden sichtbar

Die INSA-Umfrage offenbart zudem, wie tief die politischen Gräben in dieser Frage verlaufen. Unter denjenigen, die sich politisch „rechts der Mitte" verorten, halten 62 Prozent das Urteil für falsch. Selbst in der politischen Mitte sind es noch 32 Prozent. Nur wer sich „links der Mitte" einordnet, unterstützt die Entscheidung mehrheitlich – mit 50 Prozent Zustimmung.

Diese Zahlen werfen ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Republik. Wenn eine relative Mehrheit der Bürger eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts für falsch hält, dann sollte das zumindest nachdenklich stimmen. Denn das Vertrauen in die Institutionen ist das Fundament jeder Demokratie. Wer dieses Fundament leichtfertig beschädigt – sei es durch parteitaktische Spielchen um Sitzungssäle oder durch Urteile, die dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung zuwiderlaufen –, der sägt am Ast, auf dem wir alle sitzen.

Ein Symptom tieferliegender Probleme

Der Streit um den Fraktionssaal mag auf den ersten Blick wie eine Petitesse erscheinen. Doch er ist symptomatisch für einen Umgang mit der größten Oppositionspartei, der demokratischen Grundsätzen Hohn spricht. Seit Jahren wird die AfD im parlamentarischen Betrieb systematisch benachteiligt – von der Verweigerung des Bundestagsvizepräsidentenpostens bis hin zur sogenannten „Brandmauer", die in Wahrheit nichts anderes ist als die organisierte Ausgrenzung von Millionen Wählerstimmen.

Man fragt sich unwillkürlich: Was würde geschehen, wenn die SPD bei kommenden Wahlen unter die Zehn-Prozent-Marke rutscht? Würde sie dann immer noch auf ihrem „angestammten" Saal bestehen? Und würde das Bundesverfassungsgericht auch dann noch argumentieren, es lasse sich aus dem Grundgesetz kein Anspruch auf einen bestimmten Raum herleiten?

Die Bürger dieses Landes haben ein feines Gespür dafür, wenn Recht und Gerechtigkeit auseinanderklaffen. Die INSA-Umfrage ist dafür ein eindrucksvoller Beleg. Es wäre an der Zeit, dass die politisch Verantwortlichen – und auch die Richter in Karlsruhe – dieses Signal ernst nehmen. Denn eine Demokratie, in der sich die Mehrheit der Bürger von den Entscheidungen ihrer höchsten Institutionen nicht mehr vertreten fühlt, hat ein Problem. Ein gewaltiges Problem.

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