
Rundfunkbeitrag-Urteil: „Bürger soll kapitulieren" – Kritiker entsetzt

Zwei Jahre Verfahren, ein Urteil – und am Ende zahlt der Bürger trotzdem. Ein Beitragszahler hatte gegen den Hessischen Rundfunk geklagt, weil er das Programm der öffentlich-rechtlichen Anstalten für einseitig und vertragswidrig hält. Das zuständige Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger hat den Fall nun öffentlich geschildert.
Vom Festsetzungsbescheid bis zur Kontopfändung
Der Weg, den er beschreibt, dürfte vielen bekannt vorkommen: Zuerst der Festsetzungsbescheid, dann der Widerspruch, dann die Zwangsvollstreckung – am Ende die Pfändung des Kontos. Erst danach folgte die Klage.
Wer den Beitrag nicht zahlt, wird zum Vollstreckungsfall – ohne dass ein Gericht überhaupt einmal inhaltlich über die Programmqualität entschieden hätte. Genau das ist der Punkt, der Kritiker seit Jahren umtreibt.
„Einzelfälle" – das Totschlagargument
Der Kläger hatte seiner Klage nach eigener Darstellung eine Reihe konkreter Belege beigefügt: die Vermischung von Nachricht und Kommentar, aus seiner Sicht schiefe Gewichtungen bei der Berichterstattung über politisch motivierte Gewalt, fragwürdige Darstellungen bei Gewalttaten mit religiösem Bezug.
Das Gericht habe die Beispiele als konkret und wahrscheinlich korrekt eingeordnet – aber als bloße Einzelfälle abgetan. Nötig seien, so die Wiedergabe des Klägers, „systematische, generelle und schwerwiegende" Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Das Fehlverhalten müsse den Anstalten regelrecht „auf die Stirn geschrieben" stehen: evident, regelmäßig, für jedermann erkennbar.
Der Vorschlag des Gerichts: zwei Jahre Fernsehen gucken
Wie soll ein einzelner Beitragszahler diesen Nachweis führen? Das Gericht habe ihm laut seiner Schilderung zwei Wege genannt: entweder sämtliche Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio über mindestens zwei Jahre selbst dokumentieren – oder ein wissenschaftliches Gutachten über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk „in seiner Gesamtheit" einholen.
„Die Botschaft ist allerdings auch so ganz gut verständlich: der Bürger soll endlich kapitulieren."
So fasst der Kläger seinen Eindruck zusammen. Sein Vorwurf: Die Waffen seien ungleich verteilt. Was das Beitragssystem an Verfahrenskosten locker aufbringe, könne einen einzelnen Bürger ruinieren.
Warnung vor „Druck" – an die falsche Adresse?
Besonders bitter empfindet der Kläger einen weiteren Hinweis: Das Gericht habe ihn davor gewarnt, „Druck in Richtung auf eine bestimmte Programmgestaltung" auszuüben. Als gefährlich gelte also der zahlende Bürger – nicht die parteipolitisch besetzten Aufsichtsgremien der Anstalten.
Aus Sicht unserer Redaktion legt der Fall eine strukturelle Schwachstelle offen: Ein Zwangsbeitrag ohne jede realistische Möglichkeit, die Gegenleistung gerichtlich überprüfen zu lassen, ist ein Konstrukt, das in einem Rechtsstaat Fragen aufwerfen muss. Wer zahlen muss, sollte auch klagen können – nicht nur theoretisch.
Ein Reizthema, das nicht verschwindet
Der Rundfunkbeitrag beschäftigt die Gerichte seit der Umstellung von der geräteabhängigen Gebühr auf die Wohnungsabgabe im Jahr 2013. Das Bundesverfassungsgericht hat das Modell 2018 im Grundsatz gebilligt. Die Debatte über Auftrag, Umfang und Ausgewogenheit der Anstalten ist damit aber nicht erledigt – im Gegenteil: Sie wird schärfer.
Der Kläger jedenfalls kündigt an, weiterzumachen. Er wolle nur, dass Verträge eingehalten werden – und dass ihm die Freiheit bleibe, selbst zwischen wichtig und unwichtig zu unterscheiden.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für individuelle rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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