
„Rechte Medien“ schuld? Brosius-Gersdorf rechnet bei Lanz mit der CDU ab

Ein Jahr nach ihrer gescheiterten Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht saß Frauke Brosius-Gersdorf am Dienstagabend erneut bei Markus Lanz im ZDF – gemeinsam mit Thorsten Frei, dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ihre Botschaft: Verantwortlich für ihr Scheitern seien „Kampagnen von rechtsnationaler Seite, von neuen rechten Medien“. Und die Union habe sich davon treiben lassen.
„Enormen Schaden“ – aber wer hat ihn angerichtet?
Die Juristin sprach von einem „enormen Schaden“ für die Institution Bundesverfassungsgericht, der sich „gar nicht bestreiten“ lasse. Die Debatte über ihre Person und ihre Positionen zum Schwangerschaftsabbruch habe an die politisierten Richterwahlen am US-Supreme-Court erinnert.
Bemerkenswert daran: Als Beleg für den Schaden nennt sie ausgerechnet das, was Parlamentarismus im Kern ausmacht – eine, wie sie es selbst formulierte, „breite öffentliche politische, parlamentarische Debatte“. Dass Abgeordnete über einen Personalvorschlag streiten, statt ihn im Hinterzimmer abzunicken, gilt hier offenbar als Betriebsstörung.
Ihren Vorwurf an Frei formulierte sie als Frage: Ob er nicht doch „der Emotionalisierung und Empörung“ von außen, einem Zerrbild aus „Diffamierung, Stimmungsmache, Falschnachrichten“, auf den Leim gegangen sei.
Der Fraktionschef entschuldigt sich – bei ihr
Frei widersprach nicht. Er gab ihr ausdrücklich recht und erklärte, ihr sei im vergangenen Sommer Unrecht widerfahren, der Umgang mit ihr sei „nicht okay“ gewesen. Eine Entschuldigung an die eigenen Abgeordneten, die nach ihrem Gewissen entschieden hatten, blieb aus.
Zur Erinnerung an die Fakten: Die für den 11. Juli 2025 geplante Richterwahl im Bundestag wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Im August 2025 zog Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück. Am 25. September 2025 wählte der Bundestag dann Sigrid Emmenegger, Kaufhold und Spinner – Emmenegger erhielt Medienberichten zufolge mit 446 Ja-Stimmen sogar das beste Ergebnis. Das Gericht war also nie handlungsunfähig.
Und plötzlich: Kritik an der Brandmauer
Überraschend deutlich wurde die Juristin an anderer Stelle. Sie halte es für ein „Gebot der Fairness“, dass auch Oppositionsfraktionen Richter vorschlagen dürfen – bei der Linkspartei „auf jeden Fall“, bei der AfD sieht sie wegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz eine „Besonderheit“.
Lanz zitierte aus ihrem Buch:
„Wenn man Pluralität aus der Verfassung ableitet, ist für eine politische Brandmauer kein Platz.“
Auch die Nichtwahl von Oppositionspolitikern ins Parlamentarische Kontrollgremium kritisierte sie scharf: Man dürfe verfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte nicht „mit Füßen treten“. Hier liegt sie näher an vielen Bürgern, als es ihre Kritiker erwarten dürften.
Was von dem Abend bleibt
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Auftritt vor allem ein Muster: Wer sich um ein Amt auf Lebenszeit mit weitreichender Macht bewirbt, muss öffentliche Prüfung aushalten – auch durch Medien, die nicht zum gebührenfinanzierten Mainstream zählen. Kritische Recherche als „Kampagne“ zu etikettieren, entlastet die Debatte nicht, sondern verengt sie.
Für viele Wähler dürfte die eigentliche Lehre eine andere sein: Wenn ein Fraktionschef sich lieber bei einer Kandidatin entschuldigt als bei den eigenen Abgeordneten, wird sichtbar, wie dünn das Rückgrat vieler Volksparteien geworden ist.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt die Einordnung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen dar. Er ist keine Rechtsberatung; rechtliche Fragen sollten stets mit qualifizierten Fachleuten geklärt werden.

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