Kostenlose Beratung
07930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
12.08.2025
15:16 Uhr

RBB-Skandal: Verwaltungsrat kämpft weiter gegen Millionenschäden durch Ex-Intendantin

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) lässt nicht locker: Im erbitterten Rechtsstreit mit der geschassten Ex-Intendantin Patricia Schlesinger zieht der Verwaltungsrat nun vor das Kammergericht. Was sich wie eine juristische Petitesse anhören könnte, offenbart bei genauerer Betrachtung das ganze Ausmaß des Versagens in den öffentlich-rechtlichen Anstalten – und wer am Ende die Zeche zahlt, dürfte niemanden überraschen: der Gebührenzahler.

Persönliche Haftung als Knackpunkt

Wolfgang Krüger, Vorsitzender des rbb-Verwaltungsrates, formulierte es diplomatisch: Man habe die Pflicht, "finanziellen Schaden von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie vom rbb abzuwenden." Was er eigentlich meint: Die Verantwortlichen wollen endlich zur Rechenschaft gezogen werden für das Desaster, das sie angerichtet haben. Konkret geht es um Bonuszahlungen und ARD-Zulagen, bei denen Schlesinger offenbar großzügig in die Gebührenkasse gegriffen haben soll.

Besonders brisant: Der Verwaltungsrat pocht auf die persönliche Haftung der ehemaligen Intendantin. Ein Novum in der sonst so kuscheligen Welt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wo man sich gegenseitig die lukrativen Posten zuschiebt und Verantwortung gerne im Kollektiv versickert.

Das Millionengrab "Digitales Medienhaus"

Als wäre der Schaden durch fragwürdige Bonuszahlungen nicht genug, kommt noch das gescheiterte Prestigeprojekt "Digitales Medienhaus" (DMH) hinzu. Sage und schreibe 12,9 Millionen Euro plus Zinsen fordert der rbb von Schlesinger zurück. Ein Projekt, das Ende 2022 sang- und klanglos beerdigt wurde – nachdem Millionen an Gebührengeldern versenkt worden waren.

Man fragt sich unwillkürlich: Wie konnte es soweit kommen? Wo waren die Kontrollmechanismen? Und vor allem: Warum müssen die Bürger immer wieder für die Eskapaden einer abgehobenen Funktionärskaste aufkommen?

Symptom einer kranken Struktur

Der Fall Schlesinger ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für die Zustände im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während die Gebührenzahler mit immer neuen Belastungen konfrontiert werden – der Rundfunkbeitrag wurde erst kürzlich wieder erhöht –, gönnt sich die Führungsriege Boni und Zulagen, als gäbe es kein Morgen.

Die Berufung des Verwaltungsrates könnte ein wichtiges Signal setzen: Schluss mit der Selbstbedienungsmentalität auf Kosten der Allgemeinheit. Doch die Erfahrung lehrt: In den verschachtelten Strukturen des öffentlich-rechtlichen Systems versanden solche Bemühungen allzu oft.

Ein Urteil mit Geschmäckle

Besonders pikant ist die Tatsache, dass das Landgericht Berlin Schlesinger zwar zu Schadensersatz verurteilte, ihr aber gleichzeitig ein Ruhegeld zusprach. Ein klassischer Fall von "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass". Während normale Arbeitnehmer bei groben Pflichtverletzungen fristlos gekündigt werden und leer ausgehen, sichert sich die Ex-Intendantin trotz allem ihre Altersversorgung.

Es bleibt zu hoffen, dass das Kammergericht hier klare Kante zeigt und ein Exempel statuiert. Die Zeiten, in denen sich die Führungsetage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schadlos halten konnte, während der Gebührenzahler die Rechnung begleicht, müssen endlich vorbei sein. Der Verwaltungsrat hat mit seiner Berufung einen wichtigen Schritt getan – ob er Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Die Bürger jedenfalls haben genug von der Verschwendung ihrer Zwangsgebühren.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen