
Pyrrhussieg gegen den Zwangsfunk: Schönbohm besiegt das ZDF – und bleibt dennoch auf den Kosten sitzen
Es ist ein Sieg, der bitter schmeckt. Der frühere Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hat vor dem Oberlandesgericht München in zweiter Instanz weitgehend recht bekommen. Vier von fünf strittigen Punkten gingen zu seinen Gunsten aus. Und dennoch: Eine Geldentschädigung verweigerte ihm das Gericht ein weiteres Mal. Eine groteske Pointe für einen Mann, dessen Ruf durch eine Satire-Sendung des gebührenfinanzierten ZDF nachhaltig beschädigt wurde.
Wenn aus „Satire“ handfeste Rufschädigung wird
Worum ging es? Im Oktober 2022 widmete das „ZDF Magazin Royale“ unter Jan Böhmermann Schönbohm einen jener fragwürdigen Beiträge, die sich gern als investigativer Journalismus tarnen, in Wahrheit aber bloß mit Andeutungen, Suggestionen und perfide platzierten Halbwahrheiten operieren. Thematisiert wurde Schönbohms frühere Rolle beim Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“, dem angeblich Verbindungen zu russischen Akteuren nachgesagt wurden. Das Ergebnis dieser publizistischen Brandstiftung: In den Köpfen vieler Zuschauer entstand der Eindruck, der oberste deutsche Cybersicherheits-Beamte sei selbst ein Sicherheitsrisiko – womöglich gar ein Mann mit Drähten zum Kreml.
Das Landgericht München I untersagte dem Sender daraufhin am 19. Dezember 2024 die Verbreitung gleich mehrerer konkreter Behauptungen. Nach Überzeugung der Kammer hätten insbesondere zwei Äußerungen vom Publikum so verstanden werden können, der Kläger habe bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten unterhalten. Eine unwahre Tatsachenbehauptung, die Schönbohm in seinem Persönlichkeitsrecht verletze, so das Gericht. Das OLG bestätigte diese Linie nun.
„Bestenfalls schlampig“ – das vernichtende Urteil über die ZDF-Recherche
Besonders entlarvend war ein Satz aus der mündlichen Verhandlung. Der Richter habe die Recherche des ZDF als „bestenfalls schlampig“ bezeichnet, heißt es. Man lasse sich diese Worte auf der Zunge zergehen: Ein öffentlich-rechtlicher Sender, der sich Jahr für Jahr Milliarden an Zwangsgebühren von den Bürgern abpressen lässt, leistet sich eine Recherche, die ein Gericht als schlampig brandmarkt – und ruiniert damit beinahe nebenbei die Karriere eines hohen Beamten.
„Mit diesen vier falschen Äußerungen hat das ZDF Deutschlands Sicherheit gefährdet. Mir wurde unterstellt, ich sei ein russischer Spion. Medien weltweit haben diese falsche Behauptung aufgegriffen – von den USA bis nach Japan“, so Schönbohm.
Die politische Dimension: Faeser handelte – aber nicht zugunsten der Wahrheit
Brisant ist vor allem die politische Reaktion. Kaum war Böhmermanns Sendung ausgestrahlt, zog die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Konsequenzen – nicht etwa gegen den Sender, sondern gegen den Beamten. Schönbohm wurde zum 1. Januar 2023 kaltgestellt und auf den Posten des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt. Die parallel angestoßenen disziplinarrechtlichen Vorermittlungen wurden Ende April 2023 mangels Anhaltspunkten eingestellt. Ein förmliches Disziplinarverfahren kam nie zustande.
Man muss sich die Mechanik dieses Vorgangs vor Augen führen: Eine Satire-Sendung des Staatsfunks liefert die Munition, die zuständige Ministerin drückt ab. So funktioniert offenbar Personalpolitik in einem Land, in dem ein Comedian mehr Einfluss zu haben scheint als nüchterne Faktenprüfung.
Der Intendant, der die Wahrheit zurechtbog
Geradezu dreist mutet das Verhalten von ZDF-Intendant Norbert Himmler an. In einem Podcast-Auftritt im November 2025 habe er das Urteil relativiert und sinngemäß behauptet, das Gericht habe nicht festgestellt, dass das ZDF etwas Falsches behauptet habe – kein Satz sei falsch gewesen. Eine Darstellung, die Schönbohms Anwalt zu Recht als irreführend wertete. Das Ergebnis: Himmler musste im Januar 2026 eine Unterlassungserklärung abgeben und das ZDF übernahm Anwaltskosten von rund 1.400 Euro.
Dass ein Intendant öffentlich ein Gerichtsurteil verdreht, das gegen seinen eigenen Sender ergangen ist, wirft ein grelles Licht auf das Selbstverständnis dieser Anstalt. Wer so mit der Wahrheit umgeht, sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im freien Fall ist.
Ein Sieg ohne Genugtuung
Bleibt die Frage: Was ist ein Urteil wert, das einem Mann recht gibt, ihm aber jede finanzielle Wiedergutmachung verwehrt? Schönbohm gewinnt – und trägt am Ende dennoch eigene Kosten. Es ist ein Pyrrhussieg, der die Schieflage unseres Mediensystems schonungslos offenlegt. Während der Bürger zur Kasse gebeten wird, um diesen Apparat zu finanzieren, scheint die Verantwortung für falsche Berichterstattung erstaunlich folgenlos zu bleiben.
Es ist ein Sittenbild jener Republik, in der traditionelle Werte wie Anstand, Sorgfalt und Verantwortung im Journalismus offenbar als verzichtbar gelten. Wer den deutschen Bürger ernst nimmt, müsste endlich fragen, wozu ein gebührenfinanzierter Sender eigentlich gut ist, wenn er sich Recherchen leistet, die selbst Gerichte als schlampig bezeichnen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
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