
Pressefreiheit vor Gericht: Bundesverwaltungsgericht prüft umstrittenes „Compact"-Verbot
In Leipzig entscheidet sich in diesen Tagen, wie weit der Staat bei der Bekämpfung unliebsamer Meinungen gehen darf. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das von der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot des Magazins „Compact". Was als vermeintlicher Schlag gegen den Rechtsextremismus gedacht war, könnte sich als gefährlicher Präzedenzfall für die Pressefreiheit in Deutschland erweisen.
Ein Verbot mit Beigeschmack
Im Juli 2024 griff die SPD-Politikerin Faeser zu einem drastischen Mittel: Sie verbot kurzerhand das gesamte Print- und Onlineangebot von „Compact" und bezeichnete es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Die Begründung? Das Magazin würde Leser zum Sturz der politischen Ordnung animieren. Doch bereits im Eilverfahren kassierten die Leipziger Richter diese Entscheidung vorläufig ein – ein deutlicher Hinweis darauf, dass hier möglicherweise mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde.
Die Richter des 6. Senats äußerten erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Zu Recht, möchte man meinen. Denn die Pressefreiheit gehört zu den fundamentalen Grundrechten unserer Verfassung. Sie einfach auszuhebeln, weil einem die politische Ausrichtung eines Mediums nicht passt, erinnert eher an autoritäre Regime als an einen funktionierenden Rechtsstaat.
Die fragwürdige Rechtskonstruktion
Besonders pikant: Das Bundesinnenministerium bediente sich eines juristischen Kunstgriffs und behandelte das Medienunternehmen kurzerhand als Verein, um es über das Vereinsrecht verbieten zu können. Eine Vorgehensweise, die selbst beim Deutschen Journalisten-Verband auf Kritik stößt. Der DJV sprach von einem „politischen Schnellschuss" und mahnte, dass nicht ein ganzes Magazin verboten werden dürfe, wenn nur Teilaspekte problematisch seien.
Gefährlicher Präzedenzfall für die Meinungsfreiheit
Was hier auf dem Spiel steht, geht weit über den konkreten Fall hinaus. Sollte das Gericht dem Verbot zustimmen, würde dies Tür und Tor für weitere staatliche Eingriffe in die Medienlandschaft öffnen. Wer entscheidet dann künftig, welche Meinungen noch geäußert werden dürfen und welche nicht? Die jeweilige Regierung? Der Verfassungsschutz? Ein solches Szenario erinnert fatal an Zeiten, die wir eigentlich hinter uns gelassen haben sollten.
Die Argumentation des Ministeriums, man müsse die Bürger vor „Aufwiegelung" schützen, offenbart ein bedenkliches Misstrauen gegenüber der Urteilsfähigkeit der eigenen Bevölkerung. Trauen unsere Politiker den Bürgern wirklich nicht zu, selbst zwischen verschiedenen Meinungen zu unterscheiden und sich ein eigenes Urteil zu bilden?
Die wahren Probleme werden ignoriert
Während sich die Politik mit Verboten unliebsamer Publikationen beschäftigt, bleiben die eigentlichen Probleme des Landes ungelöst. Die explodierende Kriminalität, die gescheiterte Migrationspolitik, die Energiekrise – all das wird unter den Teppich gekehrt. Stattdessen konzentriert man sich darauf, kritische Stimmen mundtot zu machen. Ein Armutszeugnis für eine Regierung, die offenbar keine anderen Antworten auf berechtigte Kritik hat als Zensur.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Die Verhandlung in Leipzig, für die das Gericht vorsorglich drei Tage angesetzt hat, wird zeigen, ob in Deutschland noch rechtsstaatliche Prinzipien gelten oder ob wir uns auf dem Weg in eine Gesinnungsdiktatur befinden. Chefredakteur Jürgen Elsässer zeigt sich zuversichtlich, dass die hohen Hürden für die Einschränkung der Pressefreiheit ein Verbot verhindern werden.
Unabhängig davon, wie man zu den Inhalten von „Compact" steht – und das Magazin vertritt zweifellos kontroverse Positionen – sollte jedem Demokraten klar sein: Die Antwort auf unliebsame Meinungen kann nicht Zensur sein, sondern muss in der argumentativen Auseinandersetzung liegen. Alles andere wäre ein Offenbarungseid für unsere Demokratie.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur über die Zukunft eines Magazins entscheiden, sondern darüber, wie ernst es Deutschland mit der Meinungs- und Pressefreiheit meint. In Zeiten, in denen die Regierung immer autoritärer agiert und kritische Stimmen zunehmend unter Druck geraten, könnte diese Entscheidung wegweisend sein für die Zukunft des freien Journalismus in unserem Land.
- Themen:
- #SPD
RETTE DEIN GELD: Der digitale Euro kommt
Keine Kreditkarte erforderlich • Keine versteckten Kosten
Ihre Experten im Webinar:

Dr. Daniele Ganser

Peter Hahne

Ernst Wolff

Prof. Dr. R. Werner

Matthew Piepenburg

Tom O. Regenauer
Die 4 Gefahren
für Ihr Vermögen
Konkrete Lösungen
zum Schutz
15.000€ Gold
zu gewinnen
- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik