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31.07.2025
18:38 Uhr

Pornografie-Giganten vor dem Aus: Deutsche Gerichte ziehen die Reißleine

Die Zeiten des ungehinderten Zugangs zu pornografischen Inhalten für Minderjährige könnten in Deutschland bald vorbei sein. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat gestern eine wegweisende Entscheidung getroffen, die den Betreibern der Pornografie-Portale Pornhub und Youporn das Fürchten lehren dürfte. Die Richter bestätigten die sofortige Sperrung der beiden Internetseiten – ein Schlag ins Gesicht für den zypriotischen Betreiber Aylo Freesites, der sich seit Jahren hartnäckig weigert, deutsche Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.

Ein jahrelanger Kampf findet sein Ende

Was sich wie ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen deutschen Behörden und internationalen Pornografie-Konzernen liest, hat eine lange Vorgeschichte. Bereits 2020 hatte die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen dem Betreiber die Verbreitung seiner Schmuddelportale untersagt. Doch das Unternehmen zeigte sich unbeeindruckt – selbst Zwangsgelder prallten an der zypriotischen Firmenzentrale ab wie Wassertropfen an einer Teflonpfanne.

Die deutschen Medienanstalten mussten schwerere Geschütze auffahren. 2024 griffen sie zu einem drastischen Mittel: Sperrverfügungen gegen deutsche Internetanbieter. Ein cleverer Schachzug, der die ausländischen Betreiber dort trifft, wo es wehtut – beim Zugang zu ihren deutschen Nutzern.

Gerichtliche Einheitsfront gegen digitale Schmuddelecken

Bemerkenswert ist die Geschlossenheit der deutschen Justiz in dieser Angelegenheit. Nicht nur das OVG Koblenz, sondern auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und das Verwaltungsgericht Berlin wiesen die Eilanträge des Pornografie-Giganten ab. Eine seltene Einmütigkeit, die zeigt: Der deutsche Rechtsstaat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen.

"Das Ziel des Portalbetreibers, die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Sperrverfügung zu erreichen und den Regelungen der Grundverfügung weiter entgehen zu können, sei nicht schutzwürdig"

Mit diesen deutlichen Worten machte das Oberverwaltungsgericht Koblenz klar, dass die Zeit der Ausreden vorbei ist. Die Richter bestätigten damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom April dieses Jahres.

Die Lösung liegt auf der Hand

Marc-Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz, brachte es auf den Punkt: Die Anbieter hätten es selbst in der Hand, ihre Angebote rechtskonform zu gestalten. Eine simple Altersverifikation würde genügen – doch genau davor scheuen sich die Betreiber wie der Teufel vor dem Weihwasser.

Warum eigentlich? Die Antwort liegt auf der Hand: Jede Hürde bedeutet weniger Klicks, weniger Nutzer, weniger Werbeeinnahmen. Der Jugendschutz steht dem Profit im Weg – ein klassischer Interessenkonflikt, bei dem die deutschen Behörden nun endlich die Oberhand gewinnen.

Ein Sieg für den Jugendschutz – aber reicht das?

Während die Entscheidung zweifellos ein wichtiger Schritt für den Jugendschutz in Deutschland ist, wirft sie auch Fragen auf. In einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche mit Smartphones aufwachsen und technisch oft versierter sind als ihre Eltern, reichen Netzsperren wirklich aus? VPN-Dienste und andere Umgehungsmöglichkeiten sind nur einen Klick entfernt.

Dennoch sendet das konsequente Vorgehen der deutschen Behörden ein wichtiges Signal: Der Staat nimmt seine Schutzpflicht gegenüber Minderjährigen ernst. In einer Gesellschaft, die zunehmend von digitalen Einflüssen geprägt wird, ist das keine Selbstverständlichkeit mehr.

Die Hauptsache-Klage des Betreibers liegt derzeit beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Doch die Chancen auf Erfolg dürften angesichts der eindeutigen Rechtslage gering sein. Die deutschen Gerichte haben deutlich gemacht: Wer auf dem deutschen Markt Geld verdienen will, muss sich auch an deutsche Gesetze halten – eine Binsenweisheit, die offenbar erst durch richterliche Verfügungen in die Köpfe internationaler Konzerne gehämmert werden muss.

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