
Politologin Guérot kämpft weiter: Bundesarbeitsgericht soll über umstrittene Kündigung entscheiden

Der Fall der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot entwickelt sich zu einem Lehrstück darüber, wie in Deutschland mit unbequemen Stimmen umgegangen wird. Die ehemalige Professorin der Universität Bonn gibt nicht auf und zieht nun vor das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt. Ihre Anwälte haben eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, um eine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zu erreichen.
Ein Plagiat als Vorwand?
Die Universität Bonn hatte Guérot im Februar 2023 fristlos gekündigt. Der offizielle Grund: Plagiatsvorwürfe. In einem Buch, mit dem sie sich um ihre Professur beworben hatte, seien mehrere Passagen fremder Autoren nicht korrekt gekennzeichnet gewesen. Sowohl das Arbeitsgericht Bonn als auch das Landesarbeitsgericht Köln bestätigten die Wirksamkeit dieser Kündigung.
Doch wer genauer hinschaut, erkennt ein Muster. Guérot wurde während der Corona-Krise zu einer der prominentesten Kritikerinnen der staatlichen Maßnahmen. Sie stellte unbequeme Fragen, als das Hinterfragen selbst zum Tabu erklärt wurde. Seit Beginn des Ukraine-Krieges fordert sie zudem sofortige Friedensverhandlungen – eine Position, die im politisch-medialen Mainstream auf erbitterten Widerstand stößt.
Wissenschaftsfreiheit auf dem Prüfstand
Die Politologin selbst bezeichnet die bisherigen Urteile als „sowohl juristisch wie politisch fragwürdig". Der Fall werfe grundsätzliche Fragen zur Wissenschaftsfreiheit auf, betont sie. Und tatsächlich drängt sich die Frage auf: Werden hier wissenschaftliche Standards als Waffe gegen missliebige Meinungen instrumentalisiert?
Es ist bemerkenswert, wie selektiv in Deutschland mit Plagiatsvorwürfen umgegangen wird. Während manche Politiker trotz nachgewiesener Verfehlungen in ihren Ämtern verbleiben durften, wird bei einer kritischen Wissenschaftlerin mit aller Härte durchgegriffen. Die Verhältnismäßigkeit scheint hier völlig aus dem Ruder gelaufen zu sein.
Ein Klima der Einschüchterung
Der Fall Guérot steht nicht allein. Er reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung, bei der kritische Stimmen systematisch mundtot gemacht werden. Wer es wagt, den Konsens der Mächtigen zu hinterfragen, muss mit beruflicher Vernichtung rechnen. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern dokumentierte Realität in einem Land, das sich so gerne als Hort der Meinungsfreiheit präsentiert.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wird zeigen, ob in Deutschland noch Raum für abweichende Meinungen existiert – oder ob die Gleichschaltung des öffentlichen Diskurses bereits so weit fortgeschritten ist, dass selbst höchste Gerichte nur noch den politischen Willen der Herrschenden vollstrecken. Eines steht fest: Wer nicht kämpft, hat bereits verloren. Guérot kämpft – und verdient dafür Respekt, unabhängig davon, ob man ihre Positionen teilt oder nicht.
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