
Politischer Kindergarten in Stuttgart: AfD-Fraktion kämpft um ihr Recht auf Tunnelnutzung
Was sich derzeit im baden-württembergischen Landtag abspielt, könnte glatt als Satire durchgehen – wäre es nicht bittere Realität. Die AfD-Fraktion zieht vor das Landesverfassungsgericht, weil sie einen simplen Verbindungstunnel zwischen Landtagsgebäude und Haus der Abgeordneten nur eingeschränkt nutzen darf. Ein Vorgang, der symptomatisch für den Umgang des politischen Establishments mit der größten Oppositionspartei steht.
Der Tunnel als Symbol politischer Ausgrenzung
Die 136 Meter lange Unterführung, die eigentlich allen Abgeordneten gleichermaßen zur Verfügung stehen sollte, wurde zum Schauplatz einer beispiellosen Diskriminierung. Seit Juni 2023 dürfen AfD-Abgeordnete den Tunnel nur noch an Sitzungstagen benutzen – und selbst dann nur in eine Richtung. Auf dem Rückweg müssen sie über die vierspurige Straße laufen, während ihre Kollegen von CDU und Grünen ungehindert hin und her spazieren können.
Der Anlass für diese Schikane? Bei AfD-Abgeordneten Udo Stein wurden Munition und ein Jagdmesser gefunden. Die Polizei ermittelte, stellte die Untersuchungen jedoch im Juni 2024 mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Doch die Restriktionen blieben bestehen – ein klassischer Fall von Vorverurteilung und kollektiver Bestrafung.
Wenn Sicherheitskonzepte zur politischen Waffe werden
Besonders perfide: Die Landtagsverwaltung änderte die Regeln so, dass formal auch andere Oppositionsparteien betroffen sind. Doch während SPD und FDP ihre Büros in einem anderen Gebäude haben und den Tunnel ohnehin kaum nutzen, trifft die Regelung faktisch nur die AfD. Ein durchsichtiges Manöver, das den Anschein von Neutralität wahren soll, während man gezielt eine Fraktion drangsaliert.
„Will ein AfD-Abgeordneter beispielsweise in der Bibliothek im Parlamentsgebäude arbeiten, muss er über die Ampelüberquerungen der vierspurigen Straße gehen."
Diese Aussage offenbart die ganze Absurdität der Situation. Gewählte Volksvertreter werden wie Aussätzige behandelt, müssen Umwege in Kauf nehmen und werden in ihrer parlamentarischen Arbeit behindert – und das in einem Land, das sich gerne als Hort der Demokratie präsentiert.
Die Doppelmoral der selbsternannten Demokraten
Was würde wohl geschehen, wenn eine CDU- oder Grünen-Fraktion derart schikaniert würde? Die Empörung in Politik und Medien wäre grenzenlos. Doch bei der AfD schweigt man oder rechtfertigt die Diskriminierung mit fadenscheinigen Sicherheitsbedenken. Dabei zeigt sich hier exemplarisch, wie das Establishment mit unliebsamen politischen Kräften umgeht: Man nutzt jeden Vorwand, um sie zu marginalisieren und ihre Arbeit zu erschweren.
Die Landtagsverwaltung argumentiert scheinheilig, die Arbeit der Fraktion sei nicht eingeschränkt, da sie „jederzeit Zugang zum Parlamentsgebäude" habe. Als ob es nur darum ginge, überhaupt ins Gebäude zu kommen! Es geht um Gleichbehandlung, um Würde und um den Respekt vor dem Wählerwillen. Immerhin repräsentiert die AfD-Fraktion Hunderttausende baden-württembergische Bürger.
Ein Verfassungsgericht vor der Bewährungsprobe
Nun liegt es am Landesverfassungsgericht, diesem unwürdigen Treiben ein Ende zu setzen. Eine Entscheidung wird für dieses Jahr oder spätestens Januar 2026 erwartet. Doch allein die Tatsache, dass es überhaupt einer gerichtlichen Klärung bedarf, um elementare Gleichbehandlung durchzusetzen, spricht Bände über den Zustand unserer Demokratie.
Die Frage der Zulässigkeit der Klage – angeblich könnte eine Frist versäumt worden sein – wirkt wie ein weiterer Versuch, sich der inhaltlichen Auseinandersetzung zu entziehen. Doch die AfD-Fraktion hat recht: Die dauerhafte Änderung der Sicherheitsbestimmungen war nie vereinbart, und der ursprüngliche Anlass ist längst entfallen.
Symbol für eine gespaltene Republik
Der Stuttgarter Tunnelstreit mag auf den ersten Blick wie eine Petitesse erscheinen. Doch er steht exemplarisch für eine tiefere Krise: Ein politisches System, das sich gegen Veränderung sperrt und mit allen Mitteln versucht, den Status quo zu bewahren. Statt sich inhaltlich mit der Opposition auseinanderzusetzen, greift man zu Schikanen und Ausgrenzung.
Diese Politik der kleinen Nadelstiche mag kurzfristig Genugtuung verschaffen, doch sie untergräbt langfristig das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. Wenn gewählte Volksvertreter wie Bürger zweiter Klasse behandelt werden, nur weil sie der „falschen" Partei angehören, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht in unserem Land.
Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz sollte hier ein Zeichen setzen und diese unwürdigen Praktiken beenden. Doch die Hoffnung darauf scheint gering – zu sehr ist man im alten Denken verhaftet, zu groß ist die Angst vor dem politischen Gegner. So bleibt nur zu hoffen, dass das Verfassungsgericht seiner Verantwortung gerecht wird und diesem beschämenden Kapitel ein Ende setzt.
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